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Nationalparks

Nach § 24 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind Nationalparke rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
  2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in eine vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten
    Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt
    zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik
    gewährleistet.
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Wattenmeer

Es gibt mehrere Nationalparks Wattenmeer:

  • Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer,
  • Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer und
  • Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer.

Die Wattenmeeranteile der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen sind als Nationalparks ausgewiesen. Die Gesamtfläche beträgt ca. 538000 ha.

Im Nationalpark Wattenmeer hat man Krabben- und Muschelnfischerei erlaubt. Das wirtschaftliche Potenzial des Nationalparks ist der Tourismus.

Menschen erleben die Faszination ungestörter Natur durch

  • Strandspaziergänge, das Bad im Meer, Wattwanderungen,
  • Ausflugsfahrten zu den Seehundbänken und
  • Vogelbeobachtungen in den Salzwiesen.

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