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Rechtschreibreform

Bahnbrechend für die einheitliche Regelung der Rechtschreibung der deutschen Sprache wirkte KONRAD DUDEN mit seinem 1880 erschienenen Wörterbuch.
Einen vorläufigen Abschluss der Regelung der Rechtschreibung bildet die Rechtschreibreform, die am 1. Juli 1996 in Wien von den Vertretern der deutschsprachigen Staaten und von den Ländern mit deutschsprachiger Minderheit als Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung unterzeichnet wurde. Am 1. August 1998 trat die Reform in Kraft und wurde am
1. August 2006 in allen Schulen eingeführt.

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Organisation und Verfahren der Gerichte

Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 GG ein Rechtsstaat. Damit der Bürger sein Recht erstreiten kann, ist es erforderlich, dass es Gerichte gibt, vor denen er seine Ansprüche geltend machen kann. Genauso wichtig sind die Strafgerichte, vor denen der Staat dem straffälligen Bürger dessen Schuld beweisen muss, um ihn bestrafen zu können. Dies alles setzt in einem Rechtsstaat ein geordnetes, für alle Beteiligten vorhersehbares Verfahren voraus. Dazu zählt auch, dass die Zuständigkeit der Gerichte geregelt ist, sodass nicht beispielsweise das Verwaltungsgericht auch Ehen scheidet und das Arbeitsgericht Strafen ausspricht. Dies alles gehört zum großen Komplex der Gerichtsverfassung in Deutschland.

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Gewaltenteilung: parlamentarische Demokratie

Neben dem Rechtsstaatsprinzip und der Volkssouveränität ist die Gewaltenteilung die dritte wesentliche Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Ordnung, die besagt, dass die Staatsgewalt auf mehrere unterschiedliche und voneinander unabhängige Institutionen aufgeteilt wird, um durch eine gegenseitige Kontrolle der Gewalten sowohl die Konzentration als auch den Missbrauch von Macht zu verhindern. Nach der klassischen Definition verteilt sich die Staatsgewalt auf drei Träger: Die Exekutive, die Legislative und die Judikative.

Schon in der Antike entwickelten Denker die Lehre der gemischten Verfassung. In der Neuzeit begründeten JOHN LOCKE und CHARLES DE SECONDAT MONTESQUIEU das Prinzip der Gewaltenteilung. Es ist das Kernstück der freiheitlich-demokratischen Verfassungslehre.

Um politisch wirksam handeln zu können, sind die drei Gewalten in der Praxis der parlamentarischen Demokratie nach dem Prinzip der Gewaltenverschränkung zu einem System von „checks and balances“ verschränkt. Darin hat eine Gewalt umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei Handlungen der jeweils anderen Gewalt.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Prinzip der Gewaltenteilung in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 festgelegt.

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Medien als vierte Gewalt

Deutschland gilt als Ursprungsland der Zeitung. Im internationalen Vergleich ist die gegenwärtige Presselandschaft äußerst vielfältig. Nach dem Ersten Weltkrieg kam der Rundfunk und nach dem Zweiten Weltkrieg das Fernsehen hinzu, die das Zeitalter der Massenkommunikation eröffneten.
An der Spitze der öffentlichen Meinungsbildung stehen nach wie vor die großen überregionalen Tageszeitungen. Die meisten auflagenstarken Tageszeitungen und Zeitschriften kommen aus den vier Konzernen Bertelsmann, Springer, Bauer und Burda, die zugleich auch privat-kommerziellen Rundfunk betreiben. Das Fernsehen als das Leitmedium der Massenkommunikation ist privat und öffentlich-rechtlich organisiert (duales System).

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Grundzüge der Verfassungsgerichtsbarkeit

Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner Art nicht einmalig in der deutschen Geschichte. So hat auch die Weimarer Republik ein ähnliches oberstes Gericht gekannt, nämlich den Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich. Daher rührt wohl auch noch die heute anzutreffende Bezeichnung der Staatsgerichtsbarkeit.
Die Verfassungsgerichtsbarkeit ist die vom Bundesverfassungsgericht und den einzelnen Verfassungsgerichten der Bundesländer ausgeübte Gerichtsbarkeit. Das Bundesverfassungsgericht ist die höchste rechtsprechende Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland. Es war lange Zeit die letzte Instanz, die bei Rechtsstreiten Entscheidungskompetenz hat. Dies ist seit der Existenz und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nunmehr nicht mehr so.

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Interessensausgleich im Bundesrat

Der Bundesrat ist ein Mitwirkungsorgan im deutschen Regierungssystem, das aus den Vertretern der Regierungen der Länder besteht. Da die Entscheidungsbefugnisse im Bund nicht allein bei der Mehrheit im Bundestag und der von ihr getragenen Regierung liegen, bedarf es eines Interessensausgleiches mit den Landesregierungen im Bundesrat. Die Gesetzgebungspraxis zeigt, dass wenige Gesetze im Bundesrat scheitern, sondern dessen Mehrheit vielmehr über den Vermittlungsausschuss – der sich aus Vertretern im Bundestag und Bundesrat zusammensetzt – versucht, Gesetzesbeschlüsse der anderen parteipolitischen Mehrheit in ihrem Sinn zu verändern. Am Ende steht ein Kompromiss, der die verschiedenen Interessen ausgleicht.

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Aufgaben und Rolle des Bundesverfassungsgerichts

Im Aufbau der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland nimmt die Verfassungsgerichtsbarkeit eine besondere Stellung ein.
Das Bundesverfassungsgericht wurde von der verfassungsgebenden Versammlung als übergeordnete Rechtsinstanz zum umfassenden Schutz des Rechtsstaates eingerichtet (Rechtssicherheit für den Bürger, Verhinderung der Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien durch den Staat). Neben den anderen Staatsgewalten ist es ein selbstständiges und unabhängiges Verfassungsorgan, das keiner anderen Behörde untersteht.

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Streitbare Demokratie

Streitbare Demokratie umfasst alle die Regelungen der Verfassung und die Maßnahmen des Staates, mit denen die freiheitlich-demokratische Grundordnung aktiv geschützt werden soll (abwehrbereite Demokratie). Nach den Erfahrungen mit dem Übergang der Weimarer Republik in die NS-Diktatur soll verhindert werden, dass die politischen Kräfte einer Anti-System-Opposition die Demokratie unter Ausnutzung ihrer Freiheitsrechte beseitigen. Dem vorbeugenden Schutz (Frühwarnsystem) dient die Informationssammlung über verfassungswidrige Einstellungen und Handlungen durch die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Landesbehörden für Verfassungsschutz). Beobachtet werden insbesondere extremistische Bestrebungen, Ausländerextremismus, Terrorismus und ausländische Spionage.

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Europäisierung

Entsprechend der grundlegenden Integrationsbereitschaft in ein vereintes Europa können Hoheitsrechte per einfaches Bundesgesetz auf zwischenstaatliche Einrichtungen Europas übertragen werden. Inzwischen sind alle Bereiche des Politischen von der Europäisierung betroffen. Stark europäisiert sind die Politikfelder, insbesondere die Währungs- und die Agrarpolitik. Am wenigsten fortgeschritten ist die Europäisierung bei den zentralen politischen Institutionen Regierung, Parlament und Parteien.

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„Out of area“-Einsätze der Bundeswehr

Mitte des Jahres 2011 waren knapp 7 000 deutsche Bundeswehrsoldaten in Auslandseinsätzen der internationalen Krisenprävention oder Krisenbewältigung tätig. In ihrem Rahmen beteiligt sich die Bundeswehr damit heute an vielfältigen konkreten Aufgaben. Insgesamt haben sich diese Einsätze seit der Vereinigung Deutschlands im Jahre 1990 somit neben dem traditionellen Ansatz der Landes- und Bündnisverteidigung zu einem weiteren Auftrag für die Bundeswehr entwickelt.

Für ein solches Engagement außerhalb des Landes und des NATO-Bündnisgebietes wird häufig auch die englische Bezeichnung „out of area“ verwendet. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1994 ein wichtiges und wegweisendes so genanntes „out of area“-Urteil gefällt.

Mit diesem Urteil sorgte das Gericht neben der verfassungsrechtlichen Klarstellung auch für Klarheit in einer schwierigen nationalen wie internationalen Lage Deutschlands. Denn einerseits wurde damals vielfach die Wahrnehmung einer stärkeren internationalen Verantwortung durch Deutschland gefordert; andererseits war das seit der Vereinigung international wichtiger gewordene Land besonders angesichts seiner Geschichte noch auf der Suche nach verbindlichen Maßstäben für das eigene Handeln.

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