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Darlehen

Das Darlehen ist ein Rechtsgeschäft nach § 607 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine Geldsumme oder auch eine andere vertretbare Sache zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Empfangene zu einem bestimmten Termin oder auf verschiedene Termine verteilt – meist mit Zinsen – zurückzuerstatten.
Ein Darlehen ist ein Buchkredit, bei dem der Kreditbetrag in einer Summe bereitgestellt wird und die Rückzahlung in festgelegten Raten oder in einer Summe am Ende der Laufzeit erfolgt.
Der Begriff Darlehen wird in der Praxis häufig synonym für Kredit verwandt.

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Festzinsen und variable Zinsen

Sowohl bei Geldanlagen als auch bei Krediten gibt es die Möglichkeit, für die Dauer des Geschäfts einen unveränderlichen, festen Zins zu vereinbaren oder eine Zinsanpassung zuzulassen.
Sparbücher haben im Normalfall einen variablen Zins, Festgelder dagegen einen unveränderlichen Zinssatz.
Bei Krediten gibt es Festzinsdarlehen für Anschaffungen oder den Dispositionskredit (Dispo) mit einem variablen Zins.

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Nominalzins/Effektivzins

Nominalzins ist der Zinssatz in Prozent auf den Betrag der Geldanlage/des Kredits für genau ein Jahr (p. a. für per annum pro Jahr).
Der Effektivzins ist der Zinssatz unter Berücksichtigung der gesamten Laufzeit sowie aller weiteren Kosten.
Er gibt den Ertrag der Anlage bzw. die gesamten Kosten des Kredites an. Für den Vergleich verschiedener Angebote ist er der entscheidende Zinssatz.

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Hypothek

Für die Finanzierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung werden von den Banken und Bausparkassen langfristige Kredite gegeben. Diese Kredite oder Darlehen können durch eine Hypothek abgesichert werden.

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Anwendung transzendenter Funktionen bei der Zinseszinsrechnung

Wird ein festes Kapital K mehrere Jahre verzinst, ohne dass die Zinsen am Jahresende abgehoben werden, so werden auch die jeweils angefallen Zinsen mit verzinst. Man spricht in diesem Fall von der sogenannten Zinseszinsrechnung. Diese stellt eine wichtige Anwendung transzendenter Funktionen dar.

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Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit

Die Bewältigung der globalen Entwicklungsprobleme erfordert multilaterale Entwicklungszusammenarbeit. In der Praxis der Vereinten Nationen hat sich die Entwicklungspolitik zu einem der Schwerpunkte entwickelt. Zuständig für Entwicklungsfragen sind die Generalversammlung, der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) sowie verschiedene Sonderorganisationen, Fonds und Programme. Im System der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit spielen die Multilateralen Entwicklungsbanken, wie die Weltbankgruppe, und Regionale Entwicklungsbanken eine große Rolle. Sie sind die größten multilateralen Entwicklungsfinanziers. Darüber hinaus leisten sie umfangreiche Arbeit im Bereich der Informationsbeschaffung, Datenerhebung und Problemanalyse, die für die Entwicklungsländer sowie für die Planung der bilateralen Zusammenarbeit von großem Nutzen sind.

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