Organspende, Organspendeausweis

Zur Wiederherstellung der Gesundheit werden oftmals Zellen, Gewebe oder ganze Organe von einem Menschen auf den anderen übertragen. Infrage kommen z. B. Gefäße, Haut, Niere, Herz, Leber usw. Man bezeichnet die Übertragung als Transplantation .
Bei der Übertragung eines Gewebes/Organs kann es zu einer Immunreaktion des Organempfängers kommen.
Das bedeutet: Das gespendete Organ enthält Antigene, die vom Empfänger als fremd erkannt werden. Während der Immunreaktion werden spezielle Lymphzellen und Antikörper gebildet, die gegen das transplantierte Gewebe/Organ wirken. Das gespendete Gewebe/Organ kann abgestoßen werden. Deshalb muss bei der Organspende bereits darauf geachtet werden, dass die Antigene von Spender und Empfänger möglichst ähnlich sind (z. B. bei direkten Blutsverwandten). Die Immunabwehr kann durch Medikamente unterdrückt werden.

Nach den Gesetzen ist die Entnahme von Organen nur mit Zustimmung des Betroffenen möglich.
Nach seinem Tode kann die Zustimmung auch durch die nächsten Angehörigen erteilt werden. Organe dürfen nur dann entnommen werden, wenn der Tod zweifelsfrei festgestellt worden ist.

Entscheidend ist dabei der eingetretene Hirntod. Hirntod bedeutet das Absterben des Gehirnes vor dem Absterben aller anderen Organe. Das Gehirn kann z. B. durch einen Schlaganfall absterben. Es kann die Tätigkeit der anderen Organe nicht mehr steuern, sodass z. B. die vom Gehirn gesteuerte Atmung aufhört.
Auch das Herz stellt aufgrund des Sauerstoffmangels seine Tätigkeit ein. Wir sagen, der Mensch ist gestorben. In diesem Fall können die Organe zur Verpflanzung entnommen werden. Bis zur Entnahme wird der Mensch an eine Maschine angeschlossen, die ihn über den Hirntod hinaus künstlich beatmet und für die Durchblutung der Organe sorgt. Nur durchblutete Organe eignen sich für eine Organspende.
Unter allen Organtransplantationen weist die Nierentransplantation die höchste Erfolgsquote auf. Nach einem Jahr funktionieren noch 80 bis 90 % der Nieren, nach fünf Jahren noch ca. 75 %.

Weltweit wurden bisher über 350 000 Nieren verpflanzt, davon in der Bundesrepublik Deutschland über 39 000. Die Zahl der Spendernieren deckt jedoch nicht den Bedarf. Dialysepatienten müssen fünf bis sieben Jahre auf eine Spenderniere warten. Allein in der BRD stehen derzeit über 12 000 Namen auf der Warteliste für eine Niere.

Die Bereitschaft, nach dem Tode Organe für schwer kranke Menschen zu spenden, sollte den nächsten Angehörigen mitgeteilt werden. Am besten ist es, wenn man zu Lebzeiten einen Organspenderausweis ausfüllt und mit dem Personalausweis bei sich trägt. Dort kann man aufschreiben, ob und welche Organe nach dem Tod entfernt und anderen hilfsbedürftigen Menschen eingepflanzt werden dürfen. Ein Herz muss beispielsweise in weniger als vier Stunden übertragen werden. Da zählt jede Minute.
Geeignete Spenderorgane werden weltweit durch Organbanken erfasst und im Bedarfsfall an entsprechende Kliniken vermittelt.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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