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Bundesverkehrswegeplan

Die Bundesverkehrswegepläne werden für 15 Jahre aufgestellt. Der derzeit gültige gilt von 2001 bis 2015.
Er ist ein Investitionsrahmenplan und Planungsinstrument, jedoch kein Finanzierungsplan oder -programm. Für den Zeitraum 2001 bis 2015 ergibt sich für die drei Verkehrsträger Schiene, Straße, Wasserstraße ein Finanzvolumen in der Größenordnung von 150 Milliarden Euro. Mit einer darüber hinaus gehenden Planungsreserve wird die Möglichkeit geschaffen, Vorhaben zu planen, bei denen größere Finanzierungsansätze erst nach 2015 anfallen, die aber gleichwohl insgesamt geplant werden müssen. Sie gewährleistet ein zusätzlich umsetzbares Baupotenzial, das dann aktiviert werden kann, wenn es bei anderen Vorhaben zu Verzögerungen bei der Realisierung kommt.

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Der Bundesverkehrswegeplan von 2003 (BVWP 2003) folgt der politischen Leitlinie "Aufbau Ost und Ausbau West".

Er unterscheidet sich vom BVWP 1992 insbesondere durch die Anwendung einer modernisierten Bewertungsmethodik. Neben der Bewertung nach der aktualisierten Nutzen-Kosten-Analyse wurden alle Vorhaben umwelt- und naturschutzfachlich untersucht und hinsichtlich ihrer ökologischen Risiken eingestuft. Darüber hinaus wurde die raumstrukturelle Bedeutung der Vorhaben in einer Raumwirksamkeitsanalyse umfassender als früher ermittelt.

Das Bundeskabinett hat am 2. Juli 2003 den Bundesverkehrswegeplan 2003 beschlossen, dessen Projektlisten die Grundlage waren für:

  • das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (in Kraft getreten am 22. September 2004) und
  • das Fünfte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (in Kraft getreten am 16. Oktober 2004)

mit den jeweils als Anlage enthaltenen Bedarfsplänen für die Schienenwege des Bundes bzw. für die Bundesfernstraßen.

Wofür Verkehrswegepläne?

Bundesverkehrswegepläne basieren auf verkehrsträgerübergreifenden Prognosen und Bewertungskriterien und

  • leiten daraus Aufgabenstellungen für die Gestaltung und den Ausbau der bestehenden Verkehrsinfrastruktur ab und
  • kennzeichnen das für die Realisierung dieser Aufgaben erforderliche Investitionsvolumen einschließlich der Finanzmittel für den Ersatz und die Erhaltung vorhandener Infrastruktur.

Für die geplanten Neu- und Ausbauprojekte des Straßen- und Schienenverkehrs sowie der Binnenschifffahrt werden entsprechend ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung und den beim Bau zu lösenden ökologischen Problemen Dringlichkeitsstufen der Realisierung festgelegt.
Bei der Auswahl und der Feststellung der Dringlichkeit von Investitionen beim Ausbau des Schienennetzes muss darüber hinaus ein betriebswirtschaftlicher Rentabilitätsnachweis erbracht werden. Dieser muss die Frage nach der wirtschaftlich notwendigen Auslastung einer neuen Strecke schlüssig beantworten.

Bundesverkehrswegepläne widerspiegeln somit die investitionspolitischen Ziele der Bundesregierung auf dem Gebiet des Verkehrswesens.
Als Investitionsrahmenplan treffen sie folglich keine Festlegungen zur Finanzierung und zum Zeitpunkt der Realisierung einer geplanten Maßnahme.

Die Realisierung der im gültigen Bundesverkehrswegeplan festgelegten Investitionsmaßnahmen erfolgt erst bei Vorliegen der „Baureife“. Diese liegt dann vor, wenn u. a. die genaue Planung der Bauausführung vorliegt und die für den Bau erforderlichen finanziellen Mittel auch zur Verfügung stehen.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Bundesverkehrswegeplan." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/geografie/artikel/bundesverkehrswegeplan (Abgerufen: 21. August 2025, 09:19 UTC)

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  • Bundesverkehrswegeplan 1992
  • „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“
  • Verkehrsinfrastruktur
  • Güterverkehr auf der Schiene
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  • Straßengüterverkehr
  • Investitionsrahmenplan
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