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Deutsche Kolonialpolitik in Afrika – Hereroaufstand

Auch in Deutschland gab es seit den 70er-Jahren des 19. Jahrhunderts Bestrebungen zur Erwerbung von Kolonialbesitz. Dies waren zu Anfang hauptsächlich von hanseatischen Kaufleuten getragene Bestrebungen. Die offizielle Reichspolitik hielt sich zunächst merklich zurück. Erst seit Mitte der 80er-Jahre des 19. Jahrhunderts wurden private koloniale Erwerbungen unter den Schutz des Reiches gestellt. Eine Änderung der offiziellen deutschen Kolonialpolitik erfolgte erst nach dem Rücktritt BISMARCKS 1890 auf der Grundlage der geänderten Außenpolitik.

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Immanuel Kant

Während seine kritische Philosophie IMMANUEL KANT zum Vordenker der europäischen Moderne machte, spielte sich sein Leben fast ausschließlich in Königsberg ab. 1740 nahm er ein Studium der Mathematik und Physik, der Theologie, der Philosophie und der klassischen lateinischen Literatur an der Albertina, der Königsberger Universität, auf. Im Anschluss daran war er zunächst als Hauslehrer, dann lange Zeit als Privatdozent tätig, bis er 1770 eine Professur für Logik und Metaphysik an der Universität Königsberg erhielt.
KANTS Werk umfasst das gesamte Spektrum der Philosophie sowie eine Reihe von naturwissenschaftlichen Abhandlungen. Zentraler Punkt seines Denkens ist jedoch die Erkenntnistheorie. KANT entwickelt die Ideen der Aufklärung weiter und beeinflusste insbesondere die Philosophen FICHTE, HEGEL und SCHELLING. Beachtung verdienen aber auch KANTS kleine Schriften, in denen er die politischen Konsequenzen seiner Philosophie (Republik, weltbürgerliche Gesellschaft, Völkerrecht) erörtert.

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Die Entstehung des Völkerrechts

Anhand der Geschichte des Völkerrechts lässt sich sehr plastisch die weltgeschichtliche Entwicklung darstellen, da die Veränderungen in einem Teil der Welt naturgemäß auf das Völkerrecht im Gesamten, was ja ein internationales Recht ist, Einfluss hatten und haben. Das Völkerrecht umfasst das Völkervertragsrecht, das auch Völkergewohnheitsrecht genannt wird, das Friedensvölkerrecht und das Kriegsrecht.

Definition Völkerrecht:
Heute verstehen wir unter Völkerrecht die Summe aller Normen, die die Verhaltensweisen festlegen, die zum geordneten Zusammenleben der Menschen der Erde notwendig sind. Diese Normen dürfen nicht schon im innerstaatlichen Recht der einzelnen souveränen Staaten geregelt sein. Dabei sind Staaten souverän, die in ihren Beziehungen zu anderen Staaten keinem fremden Willen und keiner anderen Rechtsordnung als dem Völkerrecht unterworfen sind.

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Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess

Vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 fand vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg der erste Prozess gegen die nationalsozialistischen Hauptkriegsverbrecher statt. Angeklagt waren Vertreter verschiedener nationalsozialistischer Organisationen und Repräsentanten des nationalsozialistischen Deutschland. Deren Schreckensregime hatte in vielen europäischen Ländern das Bedürfnis nach Bestrafung der begangenen Verbrechen wach werden lassen.
Dennoch war der Prozess keine Rache der Sieger an den Unterlegenen. Der Prozess verlief weitgehend nach rechtsstaatlichen Kriterien. Gleichwohl rief er auch das politische Interesse der interessierten Öffentlichkeit hervor, die ihn einerseits betroffen, manchmal aber auch kontrovers begleitete. Dieser Prozess war der Auftakt einer ganzen Reihe von Prozessen in verschiedenen Ländern, die zur strafrechtlichen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Untaten in den folgenden Jahrzehnten stattfanden.

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