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Der Grundlagenvertrag von 1972

Mit dem im Dezember 1972 unterzeichneten und im Mai 1973 in Kraft getreten Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratische Republik (DDR) sollten die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und auf der Basis von Gleichberechtigung und gutnachbarlicher Zusammenarbeit grundlegend geregelt werden. Das war nicht einfach, denn beiden Seiten verbanden grundsätzlich unterschiedliche Positionen hinsichtlich ihres beiderseitigen Verhältnisses. Die DDR sah in diesem Vertrag ein Abkommen zwischen zwei, nach dem Völkerrecht, souveränen Staaten. Sie verknüpfte mit dem Vertrag nicht zuletzt die Ziele der Anerkennung ihrer staatlichen Souveränität und internationaler Gleichberechtigung.
Die Haltung der westdeutschen Bundesregierung war komplizierter. Ihr deutschlandpolitischer Ansatz läßt sich auf die von ihr gewählte Formel bringen, nach der es sich bei den beiden Vertragspartnern um zwei Staaten, aber um eine Nation gehandelt habe. Damit sollte deutlich werden, dass man einerseits am Ziel der Wiedervereinigung festhielt, was man aber andererseits nur über die Anerkennung der Realitäten für erreichbar hielt.
In dem im Grundlagenvertrag erzielten Ergebnis konnten sich letztlich beide Seiten wiederfinden. Für die von der deutschen Teilung betroffenen Menschen ergaben sich durch diese Annäherung konkrete Erleichterungen in Form von Besuchs- und anderen Kontaktmöglichkeiten.

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Die Ostverträge und Willy Brandts Kniefall in Warschau

Heute noch steht das Bild des knienden deutschen Bundeskanzlers für einen wichtigen historischen Abschnitt der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere ihrer Außenpolitik. Denn das Ereignis fand im Rahmen einer Reise statt, während derer in der polnischen Hauptstadt der sogenannte Warschauer Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen unterzeichnet wurde. Dieser Vertag war Teil einer Reihe von Verträgen der BRD mit den Staaten Osteuropas, den sogenannten Ostverträgen, die die Aufnahme normaler Beziehungen zwischen den Vertragspartnern beabsichtigten. Sie waren damit Teil einer sei 1969 unter Bundeskanzler Willy Brandt betriebenen neuen Ostpolitik, die auf dem Boden der in den 50er Jahren vollzogenen Westbindung der Außenpolitik der Bundesrepublik eine neue und wichtige Komponente hinzufügte. Als Willy Brandt am 7. Dezember 1970 vor dem Mahnmal für die Opfer des Aufstandes im Warschauer Ghetto niederkniete, war das für viele Zeitgenossen ein sehr bewegender Moment. Er symbolisierte das Eingeständnis deutscher Schuld und die Bitte um Verzeihung bei denjenigen, die unter den Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschland besonders zu leiden hatten.

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Das Viermächte-Abkommen über Berlin 1971

Das am 3 September 1971 von den Botschaftern der vier Mächte Frankreich, Großbritannien, der Sowjetunion und der USA unterzeichnete und am 3. Juni 1972 in Kraft getretene Viermächte-Abkommen über Berlin sollte nach dem Willen der Bonner Bundesregierung zu einer Garantie der Sicherheit West-Berlins und zu Erleichterungen für die Menschen in der geteilten Stadt führen. Dieses war ein wesentliches Ziel ihrer Ostpolitik zu Anfang der 70er-Jahre, nachdem es in den beiden Jahrzehnten vorher um die Stadt immer wieder zu ernsthaften Krisen gekommen war, die auch das Leben der Menschen in der geteilten Stadt manchmal ernsthaft beeinträchtigt hatten.
Da die vier ehemaligen Besatzungsmächte übten noch die gemeinsame Oberhoheit über Berlin als Ganzes aus und konnten eine positive Klärung der Lage der Stadt herbeiführen. Auf einen endgültigen Status konnte man sich dabei nach langen Verhandlungen nicht einigen. Die Bindungen West-Berlins an die Bundesrepublik wurden aber bestätigt und das Aufenthaltsrecht der westlichen Besatzungsmächte im Westteil der Stadt festgeschrieben.

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