Die Ostverträge und Willy Brandts Kniefall in Warschau

Der Kniefall WILLY BRANDTS

Auf dem Besuchsplan einer Reise, die eine bundesdeutsche Regierungsdelegation unter Leitung von Bundeskanzler WILLY BRANDT Anfang Dezember 1970 zur Unterzeichnung des sogenannten Warschauer Vertrages in die polnische Hauptstadt führte, stand am 7. Dezember auch eine Kranzniederlegung am Mahnmal für die Opfer des Aufstandes im Warschauer Ghetto. Während dieser Kranzniederlegung kniete der Bundeskanzler dann spontan vor diesem Mahnmal nieder. Für viele Menschen war dies 25 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges und der Schrecken der deutschen Herrschaft über fast ganz Europa eine sehr bewegende Geste. BRANDT selbst erklärte später:
„Unter der Last der jüngsten deutschen Vergangenheit tat ich, was Menschen tun, wenn die Worte versagen; so gedachte ich der Millionen Ermordeter.“
Der Ort war tatsächlich besonders die Deutschen mahnend.
Im etwa vier Quadratkilometer großen Warschauer Ghetto , das von der deutschen Besatzungsmacht 1940 im Zentrum der Stadt eingerichtet wurde, wurden anfangs etwa 500 000 Juden eingepfercht. Zwischen Juli und Oktober 1942 wurde ein großer Teil von ihnen in Konzentrationslager verschleppt und dort ermordet. Viele der verbliebenen Ghettobewohner beteiligten sich zwischen dem 19. April 1943 und dem 16. Mai 1943 an einem Aufstand, der von Polizei und Waffen-SS brutal niedergeschlagen wurde. Dabei verloren über 50 000 Menschen ihr Leben, und das Ghetto wurde anschließend aufgelöst.

Die Stadt Warschau im Zweiten Weltkrieg

Die Stadt Warschau war aber auch über dieses Ghetto hinaus ein symbolträchtiger Ort. Der Zweite Weltkrieg begann 1939 mit dem deutschen Überfall auf Polen. Als sich dessen Hauptstadt nicht vor den schnell heranrückenden deutschen Truppen ergeben wollte, ließ HITLER sie kurzerhand bombardieren. Dieses erste große Bombardement des Zweiten Weltkrieges kostete Zehntausenden von Menschen das Leben und führte zu großen Zerstörungen.
So wurde der Kniefall WILLY BRANDTS gerade hier von vielen Zeitgenossen als Eingeständnis deutscher Schuld und als Bitte um Verzeihung für die während des Zweiten Weltkrieges begangenen Verbrechen an Millionen von Menschen in ganz Osteuropa verstanden.
Als deutliches Zeichen erleichterte dieses öffentliche Bekenntnis die Aufnahme normaler zwischenstaatlicher Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den osteuropäischen Ländern, die dann wesentlich durch die Ostverträge zustande kamen.

Die Ostverträge

Schon vor dem Warschauer Vertrag hatte die Bundesregierung am im 12. August 1970 den Moskauer Vertrag mit der wichtigsten osteuropäischen Macht, der Sowjetunion, abgeschlossen. In ihm ging es im wesentlichen um drei Punkte.
Zum einen erklärten sich beide Seiten zu einem allgemeinen Gewaltverzicht bereit. Darauf hatte insbesondere die Bundesregierung gedrungen. Da formal noch immer kein Friedensvertrag zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Kriegsgegnern bestand, beharrte die Sowjetunion in den Verhandlungen zu diesem Vertrag zunächst darauf, dass sie theoretisch weiterhin ein Recht zur Intervention in der Bundesrepublik besaß. Mit diesem Vertrag nun erklärten beide Seiten, Streitfragen künftig „ausschließlich mit friedlichen Mitteln zu lösen“.
Der zweite wesentliche Punkt dieses Vertrages betraf die Anerkennung aller Grenzen in Europa . Damit sollten einige seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges noch schwelende strittige Grenzfragen gelöst werden. Dies traf besonders auf die polnische Westgrenze zu. Gerade in der Bundesrepublik gab es nämlich unter den Vertriebenen viele, die sich mit dem Verlust der ehemaligen Heimat nicht abfinden wollten.
Drittens hatte dieser Vertrag auch Vorbildcharakter für ähnliche Verträge mit anderen osteuropäischen Staaten einschließlich der DDR, um so insgesamt die Entwicklung von friedlichen und normalen zwischenstaatlichen Beziehungen für die im Kalten Krieg zerstrittenen westeuropäischen und osteuropäischen Staaten einzuleiten.

Brief zur deutschen Einheit

In einem Brief zur deutschen Einheit gab die bundesdeutsche Regierung der sowjetischen im Zusammenhang des Vertrages zudem zur Kenntnis, dass das Abkommen nach ihrer Sicht der Dinge einer Wiedervereinigung Deutschlands innerhalb einer friedlichen europäischen Ordnung nicht entgegen stünde. Einen ähnlichen Brief fügte die Bundesregierung dann später auch dem Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR hinzu. Damit war aus ihrer Sicht nur die Grenze zwischen den beiden deutschen Staaten noch revidierbar, allerdings nur, wenn sich das gesamte deutsche Volk in einem friedlichen und selbstbestimmten Prozess dafür entscheiden würde.

Warschauer Vertrag und Prager Vertrag

Aufgrund des schon angesprochenen Vorbildcharakters des Moskauer Vertrages fanden sich seine wesentlichen Bestimmungen auch in den anderen zu den Ostverträgen gezählten Abkommen mit osteuropäischen Staaten wieder.
Im schon oben genannten Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 wurde zusätzlich dazu noch einmal die Oder-Neiße-Linie als endgültige Westgrenze Polens bestätigt. Das war angesichts der von einigen Vertriebenenverbänden in der Bundesrepublik aufgestellten Forderungen und auch angesichts der in der polnischen Geschichte immer wieder bedrohten Grenze eine bemerkenswerte Festlegung.
Im am 11. Dezember 1973 unterzeichneten Prager Vertrag mit der damaligen CSSR war neben den auch in den anderen Verträgen vorkommenden Grundsätzen die Bewertung des Münchener Abkommens von 1938 der wichtigste Punkt. Darin hatten die beteiligten Staaten Deutschland, Italien, Frankreich und Großbritannien die Abtretung der von Deutschen bewohnten Teile Böhmens, Mährens und Schlesiens an Deutschland zugestimmt.
1973 wurde festgestellt, dass das Abkommen aus dem Jahre 1938 nur unter der Androhung von Gewalt und daher im Hinblick auf die gegenseitigen Beziehungen der beiden unterzeichnenden Staaten als nichtig zu betrachten sei.

Die neue Ostpolitik

In die Reihe der Ostverträge wird neben den drei genannten Verträgen auch der Grundlagenvertrag mit der DDR gezählt. Alle Verträge zusammen haben einerseits einen eindeutigen Bezugspunkt in der Geschichte des Zweiten Weltkrieges und in dem von Deutschland ausgehenden Unrecht. Andererseits sollten sie aber zur Aussöhnung führen und bestehende Fragen endgültig klären. Sie waren daher mit ihren wesentlichen Elementen des Gewaltverzichts, der Unverletzlichkeit der Grenzen in Europa und der Regelung von Streitfragen mit friedlichen Mitteln auch auf die politische Gestaltung der Zukunft hin ausgerichtet.
In diesem Sinne waren sie Teil der neuen Ostpolitik, die durch die sozial-liberale Bundesregierung unter Bundeskanzler WILLY BRANDT seit dem Regierungswechsel 1969 betrieben wurde.
Mit ihr sollten für die Politik neue Handlungsspielräume erwachsen. So versprach man sich beispielsweise eine Stärkung des allgemeinen internationalen Ansehens dadurch, dass mit den Ländern, die teilweise furchtbar unter dem nationalsozialistischen Deutschland gelitten hatten, wieder normale zwischenstaatliche Beziehungen aufgebaut werden. Aufgrund der Geschichte gab es auf beiden Seiten noch viele Vorbehalte.
Mit der Ostpolitik verband man auch deutschlandpolitische Ziele. Da die Teilung Deutschlands wesentlich eine Folge des Ost-West-Konflikts war, machte sich spätestens nach dem Bau der Mauer in Berlin die Einsicht breit, dass eine Wiedervereinigung nur in einer gesamteuropäischen Friedensordnung möglich sein würde. Diese aber würde eine Normalisierung der Beziehungen zu den osteuropäischen Nachbarn zur ersten Voraussetzung haben.
Das Ziel der Entspannung zwischen Ost und West war also fester Bestandteil dieser Politik. Damit passte sie in die seit der Kuba-Krise ebenfalls auf Entspannung ausgerichtete allgemeine weltpolitische Lage.

Ostverträge - innenpolitisch umstritten

In der Bundesrepublik waren die neue Ostpolitik und die Ostverträge sehr umstritten. Neben der CDU/CSU Opposition im Deutschen Bundestag äußerten sich vor allem die Verbände der Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten in Osteuropa sehr ablehnend.
Die Kritiker meinten einerseits, dass durch die Anerkennung der europäischen Grenzen auch diese ehemaligen deutschen Ostgebiete für immer verloren gehen würden. Dem hielten Befürworter der Ostpolitik entgegen, dass man nicht zurückholen könne, was schon lange verloren sei. Ursächlich für den Verlust aber sei die Entfesselung des Zweiten Weltkrieges und die dann folgenden Verbrechen durch das nationalsozialistische Deutschland gewesen.
Ein andere Kritikpunkt bezog sich auf die Behandlung der DDR in den Verträgen. Letztlich befürchteten viele, dass durch die faktische Anerkennung der DDR eine Wiedervereinigung unmöglich gemacht werden würde. Lange Zeit hatte die bundesdeutsche Politik der 50er- und 60er-Jahre die DDR daher einfach ignoriert. Vertreter der neuen Ostpolitik dagegen kritisierten das. Man könne an der Existenz der DDR nicht vorbeigehen und müsse die Deutschlandpolitik auf dieser Grundlage gestalten.
Da diesem Argument letztlich nicht widersprochen werden konnte und da die Bundesregierung zudem am Ziel der deutschen Einheit festhielt, gab es am Ende langer und kontroverser Debatten, an deren Ende die Regierung faktisch ihre Mehrheit im Bundestag verlor, am 17. Mai 1972 eine gemeinsame Erklärung von Regierung und Opposition. Darin heißt es:

„Die Politik der Bundesrepublik Deutschland, die eine friedliche Wiederherstellung der nationalen Einheit im europäischen Rahmen anstrebt, steht nicht im Widerspruch zu den Verträgen ... Mit der Forderung auf Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts erhebt die Bundesrepublik Deutschland keinen Gebiets- oder Grenzänderungsanspruch.“

Wenn auch damals noch viele Abgeordnete der Opposition dieser Erklärung und den Ostverträgen insgesamt nicht zustimmen konnten, so wurde eine so zusammengefasste Ostpolitik auch unter künftigen CDU-Regierungen zu einem grundlegenden Bestandteil des politischen Konsenses in der Bundesrepublik Deutschland.
Basis blieb für die Bundesrepublik aber gleichzeitig die schon in den 50er-Jahren erfolgte Einbindung in das Bündnis westlicher Staaten unter Fühung der USA. Die Ostpolitik trat daher als eine neue Komponente auf der Grundlage der Westbindung zum Selbstverständnis bundesdeutscher Politik hinzu.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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