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Die Ostverträge und Willy Brandts Kniefall in Warschau

Heute noch steht das Bild des knienden deutschen Bundeskanzlers für einen wichtigen historischen Abschnitt der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere ihrer Außenpolitik. Denn das Ereignis fand im Rahmen einer Reise statt, während derer in der polnischen Hauptstadt der sogenannte Warschauer Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen unterzeichnet wurde. Dieser Vertag war Teil einer Reihe von Verträgen der BRD mit den Staaten Osteuropas, den sogenannten Ostverträgen, die die Aufnahme normaler Beziehungen zwischen den Vertragspartnern beabsichtigten. Sie waren damit Teil einer sei 1969 unter Bundeskanzler Willy Brandt betriebenen neuen Ostpolitik, die auf dem Boden der in den 50er Jahren vollzogenen Westbindung der Außenpolitik der Bundesrepublik eine neue und wichtige Komponente hinzufügte. Als Willy Brandt am 7. Dezember 1970 vor dem Mahnmal für die Opfer des Aufstandes im Warschauer Ghetto niederkniete, war das für viele Zeitgenossen ein sehr bewegender Moment. Er symbolisierte das Eingeständnis deutscher Schuld und die Bitte um Verzeihung bei denjenigen, die unter den Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschland besonders zu leiden hatten.

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Münchner Abkommen – freie Hand für Hitler

Mit der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich hatte HITLER den ersten Schritt zum „Großdeutschen Reich“ getan. Von einer Welle der Popularität getragen, plante HITLER danach die Zerschlagung der Tschechoslowakei. Dabei bediente er sich der seit dem Ende des Ersten Weltkrieges in der Tschechoslowakei lebenden Sudetendeutschen, indem er Spannungen zwischen ihnen und dem tschechoslowakischen Staat provozierte. Diese Spannungen nutzte er dann, um die Abtretung des vorwiegend von Deutschen bewohnten Sudetenlandes an das Deutsche Reich zu fordern.
Auf einer Konferenz in München kamen die Westmächte diesen Forderungen nach. Das Münchener Abkommen verpflichtete die Tschechoslowakei, ab 1. Oktober 1938 die Sudetengebiete zu räumen, die gleichzeitig von deutschen Truppen besetzt wurden.
Das Abkommen war der Anfang vom Ende des tschechoslowakischen Staates, dessen Reste im Frühjahr 1939 von der deutschen Wehrmacht besetzt wurden.

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