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Der Grundlagenvertrag von 1972

Mit dem im Dezember 1972 unterzeichneten und im Mai 1973 in Kraft getreten Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratische Republik (DDR) sollten die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und auf der Basis von Gleichberechtigung und gutnachbarlicher Zusammenarbeit grundlegend geregelt werden. Das war nicht einfach, denn beiden Seiten verbanden grundsätzlich unterschiedliche Positionen hinsichtlich ihres beiderseitigen Verhältnisses. Die DDR sah in diesem Vertrag ein Abkommen zwischen zwei, nach dem Völkerrecht, souveränen Staaten. Sie verknüpfte mit dem Vertrag nicht zuletzt die Ziele der Anerkennung ihrer staatlichen Souveränität und internationaler Gleichberechtigung.
Die Haltung der westdeutschen Bundesregierung war komplizierter. Ihr deutschlandpolitischer Ansatz läßt sich auf die von ihr gewählte Formel bringen, nach der es sich bei den beiden Vertragspartnern um zwei Staaten, aber um eine Nation gehandelt habe. Damit sollte deutlich werden, dass man einerseits am Ziel der Wiedervereinigung festhielt, was man aber andererseits nur über die Anerkennung der Realitäten für erreichbar hielt.
In dem im Grundlagenvertrag erzielten Ergebnis konnten sich letztlich beide Seiten wiederfinden. Für die von der deutschen Teilung betroffenen Menschen ergaben sich durch diese Annäherung konkrete Erleichterungen in Form von Besuchs- und anderen Kontaktmöglichkeiten.

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Der Kalte Krieg

Mit dem Begriff des Kaltes Krieges bezeichnet man einen Zustand zwischenstaatlicher Spannungen, der aber die Grenze zu einem offenen (heißen) Krieg noch nicht überschreitet. Mit Kalter Krieg wird jedoch auch eine historische Epoche bezeichnet. Diese begann kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und dauerte mit Spannungen und Konflikten unterschiedlicher Stärke und Ausprägung zwischen den beiden großen Blöcken in der Welt bis zum Zusammenbruch des sozialistischen Staatenblocks um 1990 herum an.
Im Kalten Krieg standen sich die bis 1945 gemeinsam gegen Deutschland kämpfenden USA einerseits und die Sowjetunion andererseits mit den jeweils mit ihnen verbündeten Staaten gegenüber. Diese Staatenblöcke repräsentierten gegensätzliche wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Ordnungen. Damit war nicht nur in Europa, sondern weltweit eine machtpolitischer Gegensatz verbunden, der die Welt mehrfach an den Rand eines atomaren Krieges brachte. Den Beginn dieser Gegnerschaft markierten internationale politische Ereignisse und internationale Strategien im Jahre 1947. Im Hinblick auf die Verantwortung für den Ausbruch des Kalten Krieges gibt es nach wie vor verschiedene Erklärungsansätze.

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Die Ostverträge und Willy Brandts Kniefall in Warschau

Heute noch steht das Bild des knienden deutschen Bundeskanzlers für einen wichtigen historischen Abschnitt der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere ihrer Außenpolitik. Denn das Ereignis fand im Rahmen einer Reise statt, während derer in der polnischen Hauptstadt der sogenannte Warschauer Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen unterzeichnet wurde. Dieser Vertag war Teil einer Reihe von Verträgen der BRD mit den Staaten Osteuropas, den sogenannten Ostverträgen, die die Aufnahme normaler Beziehungen zwischen den Vertragspartnern beabsichtigten. Sie waren damit Teil einer sei 1969 unter Bundeskanzler Willy Brandt betriebenen neuen Ostpolitik, die auf dem Boden der in den 50er Jahren vollzogenen Westbindung der Außenpolitik der Bundesrepublik eine neue und wichtige Komponente hinzufügte. Als Willy Brandt am 7. Dezember 1970 vor dem Mahnmal für die Opfer des Aufstandes im Warschauer Ghetto niederkniete, war das für viele Zeitgenossen ein sehr bewegender Moment. Er symbolisierte das Eingeständnis deutscher Schuld und die Bitte um Verzeihung bei denjenigen, die unter den Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschland besonders zu leiden hatten.

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Modelle der Friedenssicherung – USA und UdSSR

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs trat der Konflikt zwischen liberal-kapitalistischen und sozialistischen Ideen in ein neues Stadium, da der Konflikt nun durch zwei Staaten, USA und UdSSR, verkörpert wurde. Beide Staaten brachten unterschiedliche Friedensmodelle in die Weltpolitik ein, die jeweils Weltgeltung für sich beanspruchten. Der Keim für den späteren Ost-West-Konflikt war damit gelegt, auch wenn dieser Konflikt vorerst nicht offen zutage trat, da beide Staaten aus unterschiedlichen Gründen nicht an der internationalen Politik der frühen Zwanzigerjahre teilnahmen.

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Nukleare Abrüstung und Non-Proliferation

Nach dem Epochenumbruch der Jahre 1989/90 und dem damit verbundenen Ende des Ost-West-Konflikts waren viele Menschen und Institutionen weltweit von der Hoffnung auf eine globale Friedensordnung, eine Stärkung der Vereinten Nationen und eine Abkehr von militärischer Gewaltanwendung erfüllt. Besonders die atomaren Massenvernichtungswaffen der USA und der UdSSR – ihr Potenzial zur gegenseitigen gesicherten Vernichtung – bedrohten in der Zeit des Ost-West-Konflikts nicht nur ihre Besitzer und ihre Bündnispartner, sondern die Menschheit schlechthin mit Vernichtung. Gleichzeitig bewirkte aber diese Gefahr zumindest begrenzte Zusammenarbeit sowie Berechenbarkeit und wirkte konfliktdämpfend in einem bipolaren internationalen System. Die strategischen atomaren Massenvernichtungswaffen der USA und der UdSSR bzw. Russlands wurden nach einem mehrjährigen Verhandlungszyklus deutlich reduziert. Nach wie vor sind aber die USA und Russland die mit Abstand größten Atommächte. Auf sie entfallen ca. 95 % aller Atomwaffen.
Durch die Globalisierung hat sich die Welt dynamisch verändert und ist unübersichtlicher geworden. Regionale Probleme haben in einer zunehmend verflochtenen Welt immer häufiger globale Auswirkungen. Die Weiterverbreitung (Proliferation) von atomaren, biologischen sowie chemischen Massenvernichtungswaffen und von entsprechenden Trägermitteln stellt eine große Gefahr dar. Die Proliferation von Atomwaffen ist dabei das größte Risiko für die Menschheit. Immer mehr Staaten sind potenziell in der Lage, Massenvernichtungswaffen und entsprechende Trägermittel zu produzieren. Der Besitz von Atomwaffen sichert zudem einen exklusiven Status im Gefüge der internationalen Beziehungen. Verschiedene internationale Verträge regulieren und begrenzen die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Trägermitteln: Die Proliferation von Massenvernichtungswaffen verstärkt die potenziellen internationalen Sicherheitsrisiken und verschärft die Gefahr des Einsatzes von Atomwaffen auch durch die traditionellen Atommächte.

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Internationaler Strafgerichtshof 

Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag die Arbeit auf. Sein Statut stellt vier Verbrechen unter Strafe: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Aggression. Erste Verfahren wurden inzwischen eingeleitet, erste Probleme z. B. durch mangelnde Unterstützung durch die Staatenwelt tauchten auf.
Grundlage seiner Tätigkeit ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998. Hierin sind seine Zuständigkeiten, die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze und die Zusammensetzung des Gerichts enthalten. Das Gericht ist ein durch die Unterzeichnerstaaten des Statuts geschaffenes selbstständiges Völkerrechtssubjekt, dessen Tätigkeit vornehmlich im Bereich des Schutzes der Menschenrechte liegt. Es hat enge Verbindungen zur UNO, ohne eines ihrer Organe zu sein. Es stellt eine wesentliche Weiterentwicklung des internationalen Völkerstrafrechts dar, das sich auf die strafrechtliche Verfolgung natürlicher Personen, z. B. von verbrecherischen Staatsmännern, bezieht. Insofern die genannten strafbaren Handlungen häufig aber auch eine Gefährdung der internationalen Sicherheit bedeuten, ist seine Einrichtung zugleich ein wichtiger Schritt der internationalen Friedenssicherung.

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Reformbedarf der UNO

Die Forderung nach einer Reform der UNO ist fast so alt wie die Weltorganisation selbst.
Allgemein geht es dabei zumeist einerseits um eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit einzelner Organe sowie des Gesamtsystems der Vereinten Nationen und andererseits um eine Anpassung an sich wandelnde weltpolitische Konstellationen.
Neuen Aufschwung erhielten Reformforderungen nach dem Ende des Ost-West-Konflikts 1989/90. Durch das Ende des weltpolitischen Gegeneinanders von Ost und West sah man nun die Möglichkeit der Realisierung schon lange diskutierter Verbesserungen der Funktionsfähigkeit einzelner Organe. Zudem spielten neue globale Herausforderungen wie beispielsweise eine veränderte internationale Sicherheitslage oder Prozesse der Globalisierung eine wichtige Rolle. Reformvorschläge beziehen sich daher heute auf einzelne Organe sowie auf verschiedene Tätigkeitsbereiche der UNO.
Im Auge behalten muss man allerdings, dass der Vorschlag für und die Realisierungschance von Reformen immer auch abhängig von (gegensätzlichen) politischen Interessen der UN-Mitgliedstaaten ist. Das wurde auch an den ernüchternden Ergebnissen des Reformgipfels 2005 anlässlich des 60-jährigen Bestehens der Weltorganisation deutlich.

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UN-Sicherheitsrat

Im System der Vereinten Nationen hat der Sicherheitsrat, eines der sechs Hauptorgane der UNO, eine herausragende Bedeutung. Er trägt laut UN-Charta die Hauptverantwortung für die Gewährleistung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit durch die Weltorganisation. Zudem kann er als einziges Organ alle Staaten bindende Entscheidungen treffen. Er setzt sich aus 15, teilweise wechselnden UN-Mitgliedstaaten zusammen, wird aber von fünf ständigen Mitglieder mit besonderen Rechten dominiert. Die wichtigsten Bestimmungen zur Zusammensetzung, zur Arbeit, zu den Aufgaben und Rechten des Sicherheitsrats finden sich in der UN-Charta.
Zur Wahrnehmung seiner Funktion kann er sich unterschiedlicher Formen friedlicher Streitbeilegung aber auch wirtschaftlicher, diplomatischer, politischer oder militärischer Sanktionen und Zwangsmaßnahmen bedienen.
In der politischen Praxis war die Bedeutung des Sicherheitsrats abhängig von weltpolitischen Konstellationen und dem Verhalten mächtiger Staaten.

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Entwicklungsländer – Begriffe und Differenzierungen

Die Entwicklungsländer sind eine nicht einheitlich definierte Gruppe von Ländern, die im Vergleich zu den Industrieländern einen geringen Entwicklungsstand aufweisen. Für die Bezeichnung dieser Ländergruppe werden unterschiedliche Begriffe verwendet: Dritte Welt, Vierte Welt, Länder des Südens. Alle Begriffe sind jedoch mit Problemen behaftet. Die Einteilung der Entwicklungsländer nach Gruppen erfolgt nach bestimmten Kriterien: Bruttosozialprodukt, Bruttoinlandprodukt und Pro-Kopf-Einkommen. Die Weltbank unterscheidet nach dem Hauptkriterium BIP Länder mit niedrigem, mittlerem und hohem Einkommen.

Die Vereinten Nationen führten in den 1970er-Jahren für die Entwicklungsländer die Bezeichnungen „Less developed countries“ und „Least developed countries“ sowie „Most seriously affected countries“ nach bestimmten Merkmalen ein. Das UNDP nimmt eine differenzierte Gliederung nach dem Human Development Index (HDI) vor. Einige Entwicklungsländer sind Mitglieder der OPEC oder gehören bereits zu den Schwellenländern.

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Grundströmung Sozialismus

Der Sozialismus entwickelte sich als breite Grundströmung im frühen 19. Jh. als Gegenbewegung zu den Theorien des Liberalismus und den gesellschaftlichen Verhältnissen im Industriekapitalismus (Verelendung der Arbeiter, soziale Frage). Inspiriert von den Forderungen der Französischen Revolution (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) zielten sozialistische Denker auf Gerechtigkeit und Solidarität als Voraussetzung der Freiheit aller Menschen. Politisch manifestierten sich sozialistische Ideen in der Arbeiterbewegung, die für bessere Lebensbedingungen der abhängigen Lohnarbeiter und ihre gerechte Teilhabe am gesellschaftlich produzierten Reichtum kämpfte.

Die politische Lehre des Sozialismus strebt danach, die gesellschaftlichen Verhältnisse mit dem Ziel der sozialen Gleichheit und Gerechtigkeit grundlegend zu verändern. Zu unterscheiden sind drei Dimensionen des Sozialismus (Ideen und Denkmodelle, Bewegungen und Parteiorganisationen, realisierte Herrschaftssysteme), aber auch verschiedene historische Entwicklungsperioden und Ausprägungen. Die theoretischen Konzeptionen des Sozialismus sind sehr vielfältig; die wichtigsten sozialistischen Strömungen sind:

  • Frühsozialismus („utopischer Sozialismus“),
  • Marxismus („wissenschaftlicher Sozialismus“),
  • orthodoxer Marxismus/Kommunismus und
  • demokratischer Sozialismus/Sozialdemokratie.
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Institutionen der euro-atlantischen Sicherheitsordnung

Die euro-atlantische Sicherheitsordnung bezieht sich auf ein Gebiet, das von Nordamerika über Europa bis in Teile Asiens reicht. In ihm engagieren sich verschiedene internationale Organisationen und Institutionen mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen für die gemeinsame Sicherheit. Die wichtigsten sind:

  • die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa),
  • der Europarat,
  • die NATO,
  • der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat,
  • die EU.

Die gemeinsame Sicherheitsordnung ist historisch gewachsen und insbesondere Ergebnis der nach dem Ende der Teilung Europas 1989/90 möglich gewordenen gesamteuropäischen Perspektiven. Sie kann weitestgehend im Sinne einer Ordnung gemeinsamer und kollektiver Sicherheit verstanden werden. Der ihr zugrunde liegende Begriff der Sicherheit umfasst neben militärischen auch politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimensionen.

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Alte und neue Konflikte in der Welt

Konflikte sind ein Wesensmerkmal unserer Welt. Sie betreffen den Einzelnen ebenso wie die Gesellschaft insgesamt. Die Gründe für ihre Entstehung sind äußerst vielfältig. Im Extremfall können Konflikte zu Auseinandersetzungen mit Waffengewalt führen und Kriege hervorbringen. Allgemein lassen sich vier derartige Konflikttypen unterscheiden, die im Folgenden an je einem historischen und einem zeitgenössischen Beispiel vorgestellt werden. Hauptkriterium der Unterscheidung ist dabei jeweils das Konfliktmotiv:

  • Typ 1: Anspruch auf politische Selbstbestimmung,
  • Typ 2: Teilhabe an wirtschaftlichem Wohlstand beziehungsweise Zugriff auf natürliche Ressourcen,
  • Typ 3: Eskalation innergesellschaftlicher Spannungen,
  • Typ 4: Anwendung terroristischer Gewalt.
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UNHCR und Genfer Flüchtlingskonvention

Das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) wurde 1951 zum Schutz der Flüchtlinge ins Leben gerufen. UNHCR gehört zu den wichtigsten humanitären Hilfsorganisationen der Welt, die gegenwärtig etwa 20 Mio. Menschen in 114 Ländern unterstützen. Grundlage der Arbeit bildet die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.7.1951. Sie definiert den Begriff des politischen Flüchtlings, regelt dessen Status und verbietet grundsätzlich, Flüchtlinge in Gebiete auszuweisen oder abzuschieben, in denen ihr Leben und ihre Freiheit bedroht sind.

Grundlegendes Ziel der UNHCR ist, Flüchtlinge zu schützen und ihnen zu helfen, sich in einer normalen Umgebung ein neues Leben aufzubauen. Rechtlicher Schutz und materielle Hilfe sind dabei eng miteinander verbunden. Vorbeugende Maßnahmen in den weltweiten Krisengebieten zielen darauf, große Bevölkerungsbewegungen zu vermeiden.Wegen der Komplexität der humanitären Krisen arbeitet der UNHCR eng mit einer Vielzahl anderer Organisationen zusammen, z. B. WFP, UNICEF, WHO, UNDP sowie vielen NGOs.

UNHCR wird vorwiegend durch freiwillige Beiträge finanziert, insbesondere von Regierungen, aber auch von zwischenstaatlichen Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen.

UNHCR realisiert auf allen Kontinenten Programme zur Betreuung und Unterstützung der Flüchtlinge, so auf dem Balkan, in Palästina, Afghanistan, in verschiedenen Regionen Afrikas und in Kolumbien. Seit dem 11. September 2001 hat vor allem in der EU, den USA und in Australien die Debatte über die Gefahren weltweiter Flüchtlingsströme zugenommen.

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