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Weizsäcker-Kommission: Wandel der Bundeswehr

Im Mai 2000 forderte die vom Bundesverteidigungsministerium beauftragte Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ eine Erneuerung der Bundeswehr von Grund auf. Die sogenannte Weizsäcker-Kommission hatte den Auftrag, angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage Vorschläge für Grundstrukturen der künftigen Bundeswehr zu entwerfen.
Ein Kerngedanke der Kommission war es, dass sich die Planung für eine zukünftige Bundeswehr an den damals wie heute wahrscheinlichsten Einsatzformen der internationalen Krisenvorsorge und Krisenbewältigung orientieren sollte. Daraus wurde auf die Notwendigkeit teilweise weitreichender Umbaumaßnahmen geschlossen. Die Analysen und Empfehlungen dieser Kommission sind bis heute Anknüpfungspunkte der diesbezüglichen Debatte.
Immer vergegenwärtigen muss man sich dabei, dass die Bundeswehr, auch wenn heute die Notwendigkeit einer Transformation erkannt und in Teilen schon umgesetzt worden ist, lange stark von verteidigungspolitischen Notwendigkeiten und Entwicklungen der Zeit des Kalten Krieges bis 1990 geprägt war.

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Transatlantisches Bündnis

Das transatlantische Bündnis, auch als Atlantische Allianz bezeichnet, ist die Interessen- und Wertegemeinschaft zwischen den USA und ihren europäischen Verbündeten und Partnern. Es beruht auf den gemeinsamen Sicherheitsinteressen und den Werten der westlichen Demokratie, des Rechts und der freien Marktwirtschaft.
Mit der 1955 erfolgten Aufnahme in die NATO erhielt die Bundesrepublik Deutschland ihre staatliche Souveränität.
Im Unterschied zu traditionellen Militärbündnissen ist die NATO auch ein politisches, soziales, ökonomisches und kulturelles Bündnis.
Ihre wichtigste Aufgabe ist der Schutz der Mitglieder vor militärischer Bedrohung. Dementsprechend sind die Mitglieder zu gegenseitigem Beistand verpflichtet, wenn der Bündnisfall erklärt wird. In der Geschichte der NATO war das bisher erst einmal der Fall: Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA.

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Institutionen der euro-atlantischen Sicherheitsordnung

Die euro-atlantische Sicherheitsordnung bezieht sich auf ein Gebiet, das von Nordamerika über Europa bis in Teile Asiens reicht. In ihm engagieren sich verschiedene internationale Organisationen und Institutionen mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen für die gemeinsame Sicherheit. Die wichtigsten sind:

  • die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa),
  • der Europarat,
  • die NATO,
  • der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat,
  • die EU.

Die gemeinsame Sicherheitsordnung ist historisch gewachsen und insbesondere Ergebnis der nach dem Ende der Teilung Europas 1989/90 möglich gewordenen gesamteuropäischen Perspektiven. Sie kann weitestgehend im Sinne einer Ordnung gemeinsamer und kollektiver Sicherheit verstanden werden. Der ihr zugrunde liegende Begriff der Sicherheit umfasst neben militärischen auch politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimensionen.

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