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Weizsäcker-Kommission: Wandel der Bundeswehr

Im Mai 2000 forderte die vom Bundesverteidigungsministerium beauftragte Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ eine Erneuerung der Bundeswehr von Grund auf. Die sogenannte Weizsäcker-Kommission hatte den Auftrag, angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage Vorschläge für Grundstrukturen der künftigen Bundeswehr zu entwerfen.
Ein Kerngedanke der Kommission war es, dass sich die Planung für eine zukünftige Bundeswehr an den damals wie heute wahrscheinlichsten Einsatzformen der internationalen Krisenvorsorge und Krisenbewältigung orientieren sollte. Daraus wurde auf die Notwendigkeit teilweise weitreichender Umbaumaßnahmen geschlossen. Die Analysen und Empfehlungen dieser Kommission sind bis heute Anknüpfungspunkte der diesbezüglichen Debatte.
Immer vergegenwärtigen muss man sich dabei, dass die Bundeswehr, auch wenn heute die Notwendigkeit einer Transformation erkannt und in Teilen schon umgesetzt worden ist, lange stark von verteidigungspolitischen Notwendigkeiten und Entwicklungen der Zeit des Kalten Krieges bis 1990 geprägt war.

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Bundeswehr im 21. Jahrhundert

Wer sich momentan die Publikationen des Bundesverteidigungsministeriums oder sich dessen Internetseite anschaut, stellt schnell fest, dass das Thema der Transformation der Bundeswehr eine sehr wichtige Rolle für die deutsche Sicherheitspolitik spielt. Transformation im allgemeinen Sinne meint Umwandlung, Umformung. Die Bundeswehr definiert „Die Transformation der Bundeswehr“ folgendermaßen:

„Die Bundeswehr ist zu einer Armee im Einsatz geworden. Um sie auf diese neuartige Aufgabe optimal vorzubereiten, muss sie ihre Fähigkeiten verbessern. Das ist das Ziel der Transformation der Bundeswehr. Aufgaben, Fähigkeiten und Ausrüstung müssen … zu einem streitkräftegemeinsamen und multinationalen Ansatz synchronisiert werden.“

Und konkreter heißt es dazu im Weißbuch des Bundesverteidigungsministeriums 2006 im Kapitel über die Transformation:

„Die Transformation der Bundeswehr umfasst alle Dimensionen der Streitkräfte und ihrer Verwaltung – Fähigkeiten, Umfänge, Strukturen, Stationierung, Personal, Material, Ausrüstung und Ausbildung.“

Wer die Dimensionen dieses Wandels in seiner ganzen Tragweite verstehen will, muss sich mit der Geschichte der Bundeswehr befassen.

Nationaler und internationaler Kontext

Von der Gründung der Bundeswehr 1955 bis zum Ende des Kalten Krieges zwischen Ost und West 1989/90 bestand ihr wichtigster Auftrag in der Landes- und NATO-Bündnisverteidigung. Gemeinsam mit den NATO-Partnern sollte dabei schon die Möglichkeit eines groß angelegten Angriffs von der anderen Seite des Eisernen Vorhangs, an dessen Nahtstelle die beiden deutschen Staaten BRD und DDR lagen, durch auf militärischer Stärke basierende Abschreckung ausgeschlossen werden.
Dementsprechend waren auch Struktur, Größe, Ausrüstung und Ausbildung der Bundeswehr (in ihr dienten teilweise annähernd 500 000 Soldaten) ausgelegt.

Mit dem Ende der Ost-West-Konfrontation waren dann aber nicht nur das angenommene Konfliktszenario, sondern auch die darauf basierenden Strukturen und Planungen zumindest teilweise veraltet. Die nach 1989/90 entstandene neue internationale Sicherheitslage, nach der die Sicherheit Deutschlands, Europas und der NATO nunmehr eher durch kleine, z. B. ethnisch bedingte Krisen oder (Bürger-)Kriege und deren weiter greifende Auswirkungen bedroht schien, führte zur Notwendigkeit eines auch militärischen internationalen Krisenmanagementsmit oft multinational zusammengesetzten Einsätzen zur Krisenvorsorge und Krisenbewältigung, an denen sich auch Deutschland bald beteiligte.

Eine Teilnahme an solchen Einsätzen ergab sich zudem fast zwangsläufig aus den internationalen Verpflichtungen Deutschlands, etwa die der Mitgliedschaft in internationalen Organisationen wie der UNO, der OSZE, der NATO oder der EU.

Im Prinzip werden internationale Kriseneinsätze der Bundeswehr von allen heute im Bundestag vertretenen Parteien politisch unterstützt, wobei man nicht verschweigen sollte, dass es von unterschiedlichen Seiten immer wieder Kritik an einzelnen Einsätzen gibt und die neue Linkspartei sie eher grundsätzlich ablehnt.
Ein großes Problem bestand und besteht aber in der strukturellen Anpassung der Bundeswehr an die seit 1990 neu entstandenen Aufgaben. Dabei geht es, vereinfacht gesagt, um eine Abkehr von Planungen und Vorbereitungen für eine großflächig angelegte militärische Verteidigung und eine Hinwendung zur Möglichkeit unterschiedlicher punktueller Einsätze.

In der gesellschaftlichen und politischen Debatte in Deutschland wurde der damit zusammenhängende Wandel der Bundeswehr in mehreren Problemfeldern thematisiert. Die wichtigsten waren und sind:

  • Größe und Zusammensetzung der Streitkräfte (z. B. das Verhältnis der Teilstreitkräfte Herr, Luftwaffe und Marine zueinander);
  • Anpassung von Ausbildung, Ausrüstung und Gerät;
  • Fragen der Wehrform (Wehrpflicht oder Freiwilligenarmee);
  • Zugangsrecht von Frauen auf allen Ebenen der Bundeswehr;
  • Abstimmung mit internationalen Partner, besonders im Rahmen der EU;
  • Finanzierung bzw. Haushaltsplanung in Zeiten knapper öffentlicher Kassen.

Zu diesen und weiteren Punkten hat es seit 1990 unterschiedlichste Stellungnahmen und Papiere verschiedener gesellschaftlicher und politischer Gruppen und Parteien gegeben.

Die Weizsäcker Kommission

Im Mai 1999 berief der Bundesverteidigungsminister eine Kommission „Gemeinsame Sicherheit und Zukunft der Bundeswehr“ unter Leitung des ehemaligen Bundespräsidenten RICHARD VON WEIZSÄCKER ein. Diese so genannte Weizsäcker-Kommission legte im Mai 2000 einen Bericht vor, der wegen seiner Inhalte, aufgrund der Autorität des ehemaligen Bundespräsidenten sowie der Mitarbeit vieler anerkannter Experten und Vertreter unterschiedlichster gesellschaftlicher Gruppen an seiner Erstellung häufig zum Ausgangspunkt der weiteren Debatte über die Richtung einer Transformation der Bundeswehr wurde. Er ist in diesem Sinne bis heute relevant und fasst wichtige Gesichtpunkte zusammen.
Seine wichtigsten Aussagen und Ansätze sollen im folgenden kurz vorgestellt werden (Zitate entstammen der Kurzfassung).

Aufgabe und internationale Ausgangslage

Es sei zunächst Aufgabe der Weizsäcker-Kommission gewesen,

„die sicherheitspolitischen Risiken und Interessen der Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen und Empfehlungen zu geben, wie die deutschen Streitkräfte künftig ihre Aufgaben im Rahmen einer umfassenden Sicherheits- und Verteidigungspolitik wahrnehmen können. Kernaufgabe war, Vorschläge für die Grundstrukturen einer neuen Bundeswehr zu entwerfen“.

Zu diesem Zwecke hat sie umfassende Analysen zu Fragen der Wehrform sowie z. B. in den Bereichen

  • Personal,
  • Führung,
  • Organisation,
  • Ausrüstung,
  • Ausbildung oder
  • Finanzierung

erarbeitet. Die Untersuchungen basierten auf der These, dass sich die Grundgegebenheiten der sicherheitspolitischen Lage Deutschlands fundamental verändert hätten:

„Zum ersten Mal in seiner Geschichte ist Deutschland ringsum von Bündnis- und Integrationspartnern umgeben und keiner äußeren Gefährdung seines Territoriums durch Nachbarn ausgesetzt“.

Auch deshalb werden internationale Krisenvorsorge und Krisenbewältigung als die heute wahrscheinlichsten Aufgaben deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik angegeben, an denen sich die Planungen orientieren sollten.

Allgemeine Bestandsaufnahme und Reformziele

Das allgemeine Ergebnis der Untersuchungen war, dass die Bundeswehr im Jahre 2000 „zu groß, falsch zusammengesetzt und zunehmend unmodern“ gewesen sei.
Für internationale Kriseneinsätze würden im Unterschied zu Szenarien großflächiger Verteidigung vor allem kleinere, hoch spezialisierte und mobile Einheiten gebraucht.
Insgesamt seien, so die Kommission weiter, der Personalumfang der Bundeswehr deshalb zu groß und unnütz kostspielig und die Soldaten zudem nicht in ausreichendem Maße für internationale Einsätze ausgebildet.
Auch das ohnehin veraltete Material entspreche nicht den neuen Aufgaben.
Zusätzlich zu beachten sei, dass Deutschland mit derart veralteten Streitkräften international erwartete und auch zugesagte Verpflichtungen kaum einhalten könne.
Pointiert konstatierte der Bericht daher: „Eine grundlegende Umgestaltung ist geboten“.

Für diese Umgestaltung der Bundeswehr gab die Kommission einige klare Orientierungspunkte.
Zunächst sei sie „nach Umfang, Struktur, Bewaffnung und Ausrüstung auf die im Rahmen ihres Auftrags wahrscheinlichste Aufgabe vorzubereiten: Teilnahme an Einsätzen der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung“, ohne dabei jedoch den Auftrag der Landes- und Bündnisverteidigung aus dem Auge zu verlieren.
Zu diesem Zwecke sollte zudem wirksam mit den Partnern aus der EU, der NATO, der OSZE oder der UNO zusammengearbeitet werden, um Personalplanung, Ausrüstung oder Ausbildung internationalen Standards anzupassen. Insbesondere mit den europäischen Partnern in der EU sollte zudem eine gemeinsame und sich ergänzende Rüstungsbeschaffung angestrebt werden.
Um eine möglichst große Effektivität zu gewährleisten, schlug der Bericht weiterhin vor, dass betriebswirtschaftliches Denken auch in den Streitkräften mehr Platz greifen müsse und etwa eine Privatisierung bestimmter Dienstleistungen des laufenden Betriebs vorzunehmen sei.

Deutschlands militärischer Beitrag, Streitkräfteumfang und zukünftige Wehrform

Insgesamt sollte die Bundeswehr zukünftig in der Lage sein, gleichzeitig an zwei internationalen Einsätzen teilzunehmen. Schon damit wäre eine enorme Kraftanstrengung verbunden.

Die Kommission schlug dafür vor, die Zahl entsprechender Einsatzkräfte von 60 000 auf 140 000 zu erhöhen. Bei einem angestrebten Gesamtumfang der zukünftigen Bundeswehr von 240 000 Mann wäre das mehr als die Hälfte.
Sie sprach sich ferner dafür aus, auf allen Einsatzebenen Frauen gleichberechtigt zu beschäftigen.

Daneben wurde angeregt, das Größenverhältnis der Teilstreitkräfte zueinander zu verändern. Denn für teilweise weit entfernte Kriseneinsätze werden Luftwaffe und Marine wesentlich wichtiger. Sie sollten daher einen größeren Anteil am Gesamtumfang haben als das Heer.

Relevante Vorschläge enthielt der Bericht auch zur Frage der Wehrform (Wehrpflicht oder Freiwilligenarmee), die in Deutschland vielfach am umstrittensten war. Das war auch in dieser Kommission der Fall, deren diesbezügliche Empfehlung schließlich die Form eines interessanten Kompromisses annahm.
Zwar hätte „eine drastisch verkleinerte Bundeswehr ... den Übergang auf ein reines Freiwilligensystem nahe gelegt“. Denn, so kann man etwa hinzufügen, das Prinzip der Wehrgerechtigkeit, nach dem alle männlichen Angehörigen eines Geburtenjahrgangs ihren Wehrdienst zu leisten haben, kann heute kaum eingehalten werden.
Gleichwohl kam die Kommission zu dem Ergebnis,

„dass sich die künftige Bundeswehr nicht ausschließlich auf Freiwillige stützen kann. Angesichts andauernder äußerer Ungewissheiten sollte die Struktur der Streitkräfte flexibel angelegt sein und über Aufwuchspotential und Regenerationsfähigkeit verfügen“.

Gemeint war damit, dass sich die eingangs geschilderte internationale Lage, nach der Deutschland nur von befreundeten Staaten umgeben sei, wieder ändern könne und man sich die Möglichkeit einer flexiblen Anpassung an derartige Konstellationen offen halten sollte.
So resümierte der Bericht: „Wehrpflichtige werden weiterhin gebraucht – wenn auch in deutlich kleinerer Zahl als bisher“.

Daher schlug die Kommission einen Auswahl-Wehrdienst vor, bei dem die Zeit des Grundwehrdienstes auf 10 Monate verringert werden sollte. So würde die Bundeswehr, auch wenn nicht mehr alle männlichen Angehörigen eines Jahrgangs einberufen werden könnten, dennoch nicht zu einer reinen Berufsarmee werden.
Freiwillig ihren Wehrdienst Leistende (vorgeschlagen wird dafür eine fixe Zahl von 30 000 Grundwehrdienstleistenden pro Jahr) sollten dafür Kompensationen wie z. B.

  • eine besondere Anrechenbarkeit der Zeit auf die Alterssicherung,
  • berufsqualifizierende Maßnahmen oder
  • allgemeine finanzielle Vergütungen

erhalten. Der Begriff der Wehrgerechtigkeit bekäme damit wahrscheinlich einen ganz neuen Inhalt.

Insgesamt ging der Bericht zudem von einer nicht einfachen Übergangszeit des Umbaus der Bundeswehr aus. Der werde auch dadurch erschwert, dass die Streitkräfte während der Umstrukturierung gleichzeitig funktionsfähig bleiben müssten, weshalb die gesamte Operation häufig auch mit einer Reparatur an einem laufenden Motor verglichen wird. Zu bewerkstelligen sei das alles nur mit einem auf Jahre hinaus verlässlichen Haushaltsrahmen für die deutschen Streitkräfte.

Transformation heute

Man kann heute feststellen, dass die Bundeswehr und das Verteidigungsministerium weitreichende Schritte einer Transformation der Bundeswehr in Angriff genommen haben, die sich an den neuen Aufgabenstellungen sowie strukturell durchaus an den Vorgaben des Berichts der Weizsäcker-Kommission orientieren. Das verdeutlicht zum Beispiel eine grundlegende Umstrukturierung der Streitkräfte in drei völlig neue Streitkräftekategorien:

  • Eingreifkräfte: ca. 35 000 Soldatinnen und Soldaten, die für unmittelbare „Operationen mit hoher Intensität“ vorgesehen sind;
  • Stabilisierungskräfte: ca. 70 000 Soldatinnen und Soldaten, die für Einsätze „mit niedriger und mittlerer Intensität und längerer Dauer“ für das breite Spektrum friedensstabiliserender Maßnamen vorgesehen werden;
  • Unterstützungskräfte: ca. 147 500 Soldatinnen und Soldaten, die die Eingreif- und Stabilisierungskräfte in den Einsatzgebieten und in Deutschland unterstützen sollen.

Mit einer solchen Neuordnung ist eine Transformation der Bundeswehr aber längst nicht abgeschlossen. Auch weiterhin hat die Bundeswehr wichtige Transformationsprozesse in Bereichen wie Personal, Führung, Organisation, Ausrüstung, Ausbildung oder Finanzierung vor sich. Eine Verkleinerung der Bundeswehr ist geplant.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Weizsäcker-Kommission: Wandel der Bundeswehr." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/weizsaecker-kommission-wandel-der-bundeswehr (Abgerufen: 10. July 2025, 03:49 UTC)

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