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Internationaler Strafgerichtshof 

Am 1. Juli 2002 nahm der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag die Arbeit auf. Sein Statut stellt vier Verbrechen unter Strafe: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Aggression. Erste Verfahren wurden inzwischen eingeleitet, erste Probleme z. B. durch mangelnde Unterstützung durch die Staatenwelt tauchten auf.
Grundlage seiner Tätigkeit ist das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998. Hierin sind seine Zuständigkeiten, die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze und die Zusammensetzung des Gerichts enthalten. Das Gericht ist ein durch die Unterzeichnerstaaten des Statuts geschaffenes selbstständiges Völkerrechtssubjekt, dessen Tätigkeit vornehmlich im Bereich des Schutzes der Menschenrechte liegt. Es hat enge Verbindungen zur UNO, ohne eines ihrer Organe zu sein. Es stellt eine wesentliche Weiterentwicklung des internationalen Völkerstrafrechts dar, das sich auf die strafrechtliche Verfolgung natürlicher Personen, z. B. von verbrecherischen Staatsmännern, bezieht. Insofern die genannten strafbaren Handlungen häufig aber auch eine Gefährdung der internationalen Sicherheit bedeuten, ist seine Einrichtung zugleich ein wichtiger Schritt der internationalen Friedenssicherung.

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