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Argumentation

Eine Diskussion ist der verbale Meinungsaustausch zwischen zwei oder mehreren Personen zu einem bestimmten Thema. Aus unterschiedlichen Anlässen und unter verschiedenen Bedingungen finden sich Individuen zu einer Diskussion zusammen, in der jede/r ihren/seinen persönlichen Standpunkt oder stellvertretend für andere Personen oder Institutionen eine Meinung oder ein bestimmtes Interesse vertritt. Ausschlaggebend für die Durchführbarkeit einer Diskussion ist die Akzeptanz grundsätzlicher Regeln im Meinungsaustausch mit anderen. Diskutieren bedeutet, einen Dialog zu führen und somit die unter Umständen gegensätzliche Meinung des anderen akzeptieren zu können. Die Durchsetzung einer einzelnen Meinung kann, aber muss nicht Ziel einer Diskussion sein.

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Das Denkmal

Der Unterrichtung und Bildung dienten in der Bildhauerkunst des 19. Jahrhunderts vor allem die in seinem Verlauf immer zahlreicher werdenden Denkmäler.

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Die Kubakrise

Während der Kubakrise vom 22. bis 28.Oktober 1962 bestand die Gefahr, dass in der Karibik der Dritte Weltkrieg ausbrechen würde.
In Übereinkunft mit der kubanischen Regierung hatte die UdSSR Raketen mit Atomsprengköpfen, taktische Atomwaffen sowie 40 000 Mann auf der Insel stationiert.
Durch ein US-Aufklärungsflugzeug U-2 wurden am 14.10.1962 die fortgeschrittenen Vorbereitungen dafür aufgedeckt. Die USA forderten entschlossen den Abzug der Raketen. Präsident KENNEDY ließ sich nicht vom Militär zu einem Präventivschlag drängen. Es wurde eine Seeblockade über Kuba verhängt, um weitere Transporte von Waffen und Ausrüstung zu verhindern. Der Ministerpräsident der UdSSR, CHRUSCHTSCHOW, reagierte zwar mit heftigen Worten, ließ sich aber dennoch auf diplomatische Verhandlungen ein.
Am 28.Oktober erklärte sich die Sowjetunion bereit, die Raketen abzuziehen. Von den USA erhielt Kuba eine Sicherheitsgarantie. Mit diesem Kompromiss war die Krise beendet.
Am 20. November 1962 wurde die Seeblockade aufgehoben.

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Interessensausgleich im Bundesrat

Der Bundesrat ist ein Mitwirkungsorgan im deutschen Regierungssystem, das aus den Vertretern der Regierungen der Länder besteht. Da die Entscheidungsbefugnisse im Bund nicht allein bei der Mehrheit im Bundestag und der von ihr getragenen Regierung liegen, bedarf es eines Interessensausgleiches mit den Landesregierungen im Bundesrat. Die Gesetzgebungspraxis zeigt, dass wenige Gesetze im Bundesrat scheitern, sondern dessen Mehrheit vielmehr über den Vermittlungsausschuss – der sich aus Vertretern im Bundestag und Bundesrat zusammensetzt – versucht, Gesetzesbeschlüsse der anderen parteipolitischen Mehrheit in ihrem Sinn zu verändern. Am Ende steht ein Kompromiss, der die verschiedenen Interessen ausgleicht.

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