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Bundesnaturschutzgesetz

Die Erde ist unser Lebensraum. Deshalb ist es die vorrangigste Aufgabe aller Menschen, sie zu erhalten und zu schützen. Von staatlicher Seite wurden zu diesem Zwecke eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen. Darunter befinden sich u. a. die Rote Liste oder die Bundesartenschutzverordnung, die Bestimmungen zum Schutz gefährdeter einheimischer Pflanzen- und Tierarten enthält. Das Bundesnaturschutzgesetz soll dafür Sorge tragen, „dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auch in Zukunft gesichert bleiben.“

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Schutzgebiete

Schutzgebiete beinhalten schützenswerte natürliche Ressourcen, wie z. B. eine besondere biologische Vielfalt (Diversität), landschaftliche Eigenarten und Schönheit oder einen besonderen Erholungswert. Schutzgebiete haben eine enorme ökologische, gesellschaftliche, soziale, kulturelle, wirtschaftliche und wissenschaftliche Bedeutung. Diese Geiete sollen durch geeignete Vorsorge- und/oder Schutzmaßnahmen gegen zerstörerische Einflüsse geschützt werden. In Deutschland wurde zu diesem Zweck eine Reihe von Schutzgebieten verschiedener Schutzkategorien geschaffen.

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Insekten fressende Pflanzen

Pflanzen, die Fleisch fressen, sind sonderbare Geschöpfe der Natur. Eigentlich ernähren sie sich autotroph, sie besitzen Chlorophyll und können mithilfe des Sonnenlichts aus anorganischen Stoffen (Kohlenstoffdioxid und Wasser) organische Stoffe bilden.

Trotzdem erbeuten und verdauen sie Tiere, und zwar mithilfe raffiniert ausgeklügelter Fangmechanismen.

Vertreter dieser Pflanzengruppe sind Sonnentau, Kannenpflanze und Venusfliegenfalle.

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