Direkt zum Inhalt

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Biologie
  3. 1 Die Biologie – eine Naturwissenschaft
  4. 1.2 Erkenntnisgewinnung in der Biologie
  5. 1.2.1 Tätigkeiten im Biologieunterricht
  6. Bundesnaturschutzgesetz

Bundesnaturschutzgesetz

Die Erde ist unser Lebensraum. Deshalb ist es die vorrangigste Aufgabe aller Menschen, sie zu erhalten und zu schützen. Von staatlicher Seite wurden zu diesem Zwecke eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen. Darunter befinden sich u. a. die Rote Liste oder die Bundesartenschutzverordnung, die Bestimmungen zum Schutz gefährdeter einheimischer Pflanzen- und Tierarten enthält. Das Bundesnaturschutzgesetz soll dafür Sorge tragen, „dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auch in Zukunft gesichert bleiben.“

Schule wird easy mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.
Jetzt 30 Tage risikofrei testen
Your browser does not support the video tag.
  • die Rote Liste, die eine Bestandsaufnahme bedrohter Tier- und Pflanzenarten darstellt. Bundesregierung und die einzelnen Länderregierungen erstellen für ihren Bereich diese Liste und bilden somit eine wichtige Grundlage für den Naturschutz in Deutschland. Alle in der Roten Liste genannten Tier- und Pflanzenarten sind geschützt, entweder gefährdet, stark gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben,
  • die Bundesartenschutzverordnung, die Bestimmungen zum Schutz gefährdeter einheimischer Pflanzen- und Tierarten enthält. Die gefährdeten wild wachsenden bzw. wild lebenden Arten sind nach Gefährdungsgruppen (z. B. selten – vom Aussterben bedroht – verschollen) geordnet.
  • das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, 1975 in Kraft getretenes Übereinkommen, dem mittlerweile 175 Staaten angehören, bedrohte Arten zu schützen. Hierbei handelt es sich um ein internationales Kontrollsystem, das den Handel mit gefährdeten Pflanzen und Tieren unterbinden soll. Nach dem augenblicklichen Stand sind diesem Übereinkommen ca. 40 000 Pflanzen- und 8 000 Tierarten anvertraut, die je nach Gefährdungsgrad in einem entsprechenden Anhang aufgeführt werden.
  • das Bundesnaturschutzgesetz, ergänzt durch Naturschutzgesetze der einzelnen Länder; Regelungen zum Schutz der Natur, zur Landschaftspflege und zum Artenschutz.

Auch jeder Einzelne wird im Bundesnaturschutzgesetz dazu aufgefordert, sich vor allem in Schutzgebieten verantwortungsbewusst nach den Grundsätzen des Naturschutzes zu verhalten. Ein sehr wichtiges Instrument des Naturschutzes ist das „Unter-Schutz-Stellen“ von Landschaftsabschnitten in Form von Naturschutzgebieten und Nationalparks. In diesen Landschaftsteilen sollen Lebensräume seltener Pflanzen- und Tierarten geschützt werden. Auch möchte man durch dieses Gesetz erreichen, den Ablauf der natürlichen Sukzessionen ohne Eingriffe des Menschen bzw. ohne die Nutzung der dort vorkommenden Ressourcen durch den Menschen zu sichern. Da es jedoch in unserem Land keine vom Menschen unbeeinflussten Landschaftsteile mehr gibt, versucht man, auf künstliche Art und Weise solche zu schaffen, die man durch spezielle Pflegemaßnahmen in einen möglichst naturnahen Zustand zurückführt. Das Bundesnaturschutzgesetz soll dafür Sorge tragen, „dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auch in Zukunft gesichert bleiben.“

Hier ist der gesamte Wortlaut des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 29. Juli 2009 zu finden. Das Gesetz ist am 1. März 2010 in Kraft getreten.

  • BWS-BIO1-0080-03.pdf (179.75 KB)
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Bundesnaturschutzgesetz." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/biologie/artikel/bundesnaturschutzgesetz (Abgerufen: 12. July 2025, 18:31 UTC)

Suche nach passenden Schlagwörtern

  • Naturschutzgebiete
  • Bundesnaturschutzgesetz
  • Naturschutz
  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen
  • Nationalpark
  • Bundesartenschutzverordnung
  • Rote Liste
Jetzt durchstarten

Lernblockade und Hausaufgabenstress?

Entspannt durch die Schule mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack.

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.

Verwandte Artikel

Nationalpark Harz

Der Nationalpark Harz umfasst alle Höhenlagen, Expositionen und die wichtigsten vorkommenden Gesteinsarten und damit zumindest kleinflächig fast alle im Harz vorkommenden Biotoptypen – z.B. unterschiedlich ausgeprägte Wälder, Moore, Felsen und Blockhalden, Fließgewässer und Grünlandflächen. Die Gesamtfläche beträgt etwa 59 Quadratkilometer.
Der Brocken (1142 m) ist wohl das berühmteste Wahrzeichen des Harzes. Viele Sagen, Märchen, Literatur und Schauergeschichten ranken sich um dieses Stück deutschen Landes. Wer kennt sie nicht die Walpurgisnacht oder das Brockengespenst. Außerdem war der Harz mit dem Brocken ein Symbol der deutschen Trennung.

Müritz-Nationalpark

Der Müritz Nationalpark umfasst das Gebiet zwischen Müritz-Ostufer und Neustrelitz und östlich davon die Endmoränenlandschaft um Serrahn. Diese wald- und seenreiche Landschaft ist eine der am dünnsten besiedelten in Mitteleuropa.
Das Nationalparkgebiet erstreckt sich über 50 Kilometer von Nordwesten nach Südosten und über 25 bis 30 Kilometer quer dazu. Die Gesamtfläche Nationalparks beträgt ca. 32 200 ha.
Die Pflanzenwelt im Nationalpark ist sehr artenreich: Es blühen verschiedene Orchideen in den Mooren, Sumpfwiesen und Wäldern. Der Baltische Feld-Enzian, der Lungen-Enzian, die Prachtnelke und der Langblättrige Sonnentau sind floristischen Besonderheiten in diesem Gebiet.
Zu den Besonderheiten der Tierwelt im Nationalpark zählen Fischotter, Seeadler, Fischadler, Schreiadler, Schwarzstörche und auch Kraniche.

Nationalparks

Nach § 24 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind Nationalparks „rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig und von besonderer Eigenart sind,
  2. im einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflussten Zustand befinden, oder geeignet sind, sich ein einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.

Nationalpark Sächsische Schweiz

Der Nationalpark Sächsische Schweiz umfasst eine Fläche von 9300 ha. Dadurch wird die einzigartige Waldfelsenlandschaft Mitteleuropas geschützt, die gekennzeichnet ist durch über 1000 Felstürme und enge tiefe Schluchten und Klüfte in einem Meer von Baumwipfeln zu beiden Seiten der Elbe.

Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft

Zwischen Rostock und Rügen erstreckt sich entlang der Ostseeküste eine amphibische Landschaft – die Vorpommersche Boddenlandschaft. Dort findet man noch einige der ursprünglichsten Teile in Deutschland: das Fischland, die Halbinsel Darß-Zingst, die Insel Hiddensee und Ummanz, die Rügenhalbinsel Bug und eine Anzahl kleinerer Inseln. Die Langunen zwischen Halbinseln und Festland nennt man Bodden.
Die Gesamtfläche des Nationalparks beträgt ca. 805 Quadratkilometer.
Die überaus vielseitige Landschaft ist reich an charakteristischen Tier- und Pflanzenarten. Seit altersher gilt die Ostseeküste in diesem Bereich als Fundgrube für Bernstein und Feuerstein. Den Kranich und andere Vögel kann man hier im Frühjahr und im Herbst beobachten.

Ein Angebot von

Footer

  • Impressum
  • Sicherheit & Datenschutz
  • AGB
© Duden Learnattack GmbH, 2025