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Giordano Bruno

* 1548 GIORDANO BRUNO in Nola bei Neapel
† 17.02.1600 in Rom auf dem Scheiterhaufen verbrannt

1565 trat er in den Dominikanerorden ein und erhielt den Ordensnamen GIORDANO. Den Orden verließ er 1580 wegen seines Konflikts mit den kirchlichen Autoritäten.
Der Mensch solle nach der Erkenntnis der Natur streben und nicht nach der Erkenntnis eines übernatürlichen Wesens. BRUNO wurde von der katholischen Kirche zeitlebens verfolgt und gehetzt.
1575 entzog sich BRUNO durch Flucht einer Anklage wegen Ketzerei und lehrte in vielen europäischen Ländern an Universitäten seine Naturphilosophie.
Nach einem langen Prozess, in dem ihm die Inquisition der Gotteslästerung beschuldigte, wurde er am 17. Februar 1600 in Rom auf dem Scheiterhaufen verbrannt. 1889 wurde auf der Hinrichtungsstätte eine Statue BRUNOS errichtet.
GIORDANO BRUNOS Naturphilosophie beeinflusste unter anderem SPINOZA, GOETHE, HERDER, JACOBI, SCHELLING und LEIBNIZ, der das Monaden-Modell übernahm.
Der Mord an GIORDANO BRUNO wurde von der katholischen Kirche bis heute mit keinem Wort bedauert und BRUNO bis heute nicht rehabilitiert.

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Gleichgeschlechtliche Partnerschaften

Homosexuelle Menschen wurden in der Geschichte der Menschheit verfolgt und verfemt. Sie bevorzugen die gleichgeschlechtliche Liebe. Etwa 10 % der erwachsenen Menschen sind homosexuell orientiert. Männer werden als schwul, Frauen als lesbisch bezeichnet. Trotz heutiger sexueller Offenheit und Toleranz müssen Homosexuelle nach wie vor gegen Vorurteile und Benachteiligungen ankämpfen.
Der § 175 StBG, der über 200 Jahre deutsches Recht war, hat im Denken und Handeln breiter Bevölkerungsgruppen Spuren hinterlassen („Hundertfünfundsiebziger“ als Schimpfwort). Von 1933 bis 1945 wurden etwa 150 000 Homosexuelle strafrechtlich verfolgt und ca. 10 000 wurden in Konzentrationslagern ermordet. Sie mussten den „rosa Winkel“ tragen. Bis heute erfolgte keine Wiedergutmachung für die Opfer durch die Bundesregierung.
Seit 2001 gibt es in Deutschland das „Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft“, das gleichgeschlechtlichen Paaren ähnliche Pflichten und Rechte (Steuer- und Rentenrecht, Adoptions- und Sorgerecht) einräumt wie sie in herkömmlichen Ehen vorhanden sind.

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