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Kapp-Lüttwitz-Putsch

In den Tagen vom 13. bis zum 17. März 1920 versuchte eine kleine Gruppe nationalistischer Verschwörer die Regierung der Weimarer Republik durch einen Putsch zu stürzen. Die Gruppe um den Politiker WOLFGANG KAPP und den Reichswehrgeneral WOLFGANG FREIHERR VON LÜTTWITZ hielt mit Unterstützung der Marinebrigade Erhardt vier Tage lang das Regierungsviertel Berlins besetzt. Die rechtmäßige Regierung floh unterdessen nach Stuttgart und rief zum Generalstreik auf. Die Reichswehr weigerte sich, den Putsch gewaltsam zu beenden, mit der Begründung „Truppe schießt nicht auf Truppe“. Durch den Generalstreik und den passiven Widerstand der Berliner Beamtenschaft brach der Putsch innerhalb kürzester Zeit zusammen. Der Putschversuch hatte dennoch verheerende Folgen: Die Regierung musste zurücktreten, im Ruhrgebiet brach ein Arbeiteraufstand los, und die Reichstagswahlen im Juni 1920 beendeten die sogenannte „Weimarer Koalition“ der republiktreuen Parteien.

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Finanz- und Steuerpolitik in Bund, Ländern und Gemeinden

Steuern sind als Geldleistungen definiert, die ohne Anspruch auf eine direkte Gegenleistung durch öffentlich-rechtliche Gemeinwesen (Bund, Länder, Gemeinden) auf der Basis einer gesetzlich bestimmten Steuerpflicht erhoben werden. Obwohl kein individueller Anspruch auf Gegenleistung besteht, dienen die Steuereinnahmen der Finanzierung gesellschaftlich notwendiger öffentlicher Güter. Durch die Steuerpolitik werden auch wirtschafts-, sozial- und umweltpolitische Zwecke angestrebt. Dabei müssen aber immer Einnahmen – wenigstens im Nebenzweck – erzielt werden. Steuern werden nach Ertragshoheit, Art der Erhebung und Gegenstand der Besteuerung klassifiziert. Der internationale Standortwettbewerb und die Sozialpolitik verstärken den Druck auf das bestehende Steuersystem in Deutschland. Eine Steuerreform ist zwingend geboten. Die Politik muss dabei die Balance zwischen steuerlicher Entlastung und ausreichendem Steueraufkommen stets neu herstellen und so gesellschaftliche Stabilität und Entwicklung sichern.

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Ökosteuer

Ökosteuern sind darauf gerichtet, umweltschädigende Aktivitäten finanziell zu belasten und so Anreize zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen zu setzen.
In der Bundesrepublik werden seit 1999 Ökosteuern erhoben. Im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurden das Mineralölsteuergesetz und die Mineralölsteuerverordnung geändert, das Stromsteuergesetz und die Stromsteuerverordnung neu geschaffen.
Anfang Januar 2003 trat die fünfte und letzte Stufe der ökologischen Steuerreform in Kraft. Neben weiteren Erhöhungen der Mineralölsteuer und der Stromsteuer wurde festgelegt, dass die Unternehmen mehr belastet werden, um eine effizientere Energienutzung zu bewirken.

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