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Hauptstadt Berlin

Die Hauptstadt Berlin ist die größte Stadt Deutschlands und eine der führenden Metropolen Europas. Berlin liegt als Stadtstaat in der Mitte des Bundeslandes Brandenburg. Nach der Wiedervereinigung und dem Beschluss, Parlament und Regierung nach Berlin zu verlegen, setzte in Berlin eine rege Bautätigkeit ein, die bis heute nicht abgeschlossen ist. Berlin bietet seinen Bewohnern und Besuchern eine Fülle von kulturellen Einrichtungen und baulichen Sehenswürdigkeiten. Die Stadt ist ein wichtiger Industriestandort und ein führendes Verkehrs- und Dienstleistungszentrum.

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1970 in Erfurt – man spricht wieder miteinander

Als sich im März 1970 Bundeskanzler WILLY BRANDT (BRD) und der Ministerpräsident WILLY STOPH (DDR) in Erfurt trafen, war dies auf solch offizieller Ebene das erste Zusammentreffen von ostdeutschen und westdeutschen Politikern seit einer gescheiterten Ministerpräsidentenkonferenz im Jahre 1947. Seither waren mit den Gründungen der BRD und der DDR 1949 aber nicht nur zwei deutsche Staaten entstanden. sondern vor allem seit dem Bau der Berliner Mauer 1961, auch Kontakte der Deutschen aus Ost und West fast unmöglich geworden.
Dennoch zeigten spontane Sympathiebekundungen von DDR-Bürgern für WILLY BRANDT während des Treffens in Erfurt, dass die Menschen große Hoffnungen in diese Zusammenkunft setzten. Solchen Hoffnungen kam ein von der neuen sozialliberalen Regierung der Bundesrepublik vertretenes Konzept einer „Politik der kleinen Schritte“ und eines „Wandels durch Annäherung“ entgegen. Durch Vereinbarungen mit der Regierung der DDR, die damit als gleichberechtigter Partner anerkannt wurde, wollte man für die von der Teilung betroffenen Menschen konkrete Erleichterungen und Kontaktmöglichkeiten erreichen. Gleichzeitig verknüpfte sich damit die Vorstellung, dass sich in solch konkreten Begegnungen nicht nur das Bewusstsein einer einheitlichen deutschen Nation erhalten, sondern auch ein allmählicher Wandel der gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR möglich sein würde.

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Der Grundlagenvertrag von 1972

Mit dem im Dezember 1972 unterzeichneten und im Mai 1973 in Kraft getreten Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratische Republik (DDR) sollten die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten und auf der Basis von Gleichberechtigung und gutnachbarlicher Zusammenarbeit grundlegend geregelt werden. Das war nicht einfach, denn beiden Seiten verbanden grundsätzlich unterschiedliche Positionen hinsichtlich ihres beiderseitigen Verhältnisses. Die DDR sah in diesem Vertrag ein Abkommen zwischen zwei, nach dem Völkerrecht, souveränen Staaten. Sie verknüpfte mit dem Vertrag nicht zuletzt die Ziele der Anerkennung ihrer staatlichen Souveränität und internationaler Gleichberechtigung.
Die Haltung der westdeutschen Bundesregierung war komplizierter. Ihr deutschlandpolitischer Ansatz läßt sich auf die von ihr gewählte Formel bringen, nach der es sich bei den beiden Vertragspartnern um zwei Staaten, aber um eine Nation gehandelt habe. Damit sollte deutlich werden, dass man einerseits am Ziel der Wiedervereinigung festhielt, was man aber andererseits nur über die Anerkennung der Realitäten für erreichbar hielt.
In dem im Grundlagenvertrag erzielten Ergebnis konnten sich letztlich beide Seiten wiederfinden. Für die von der deutschen Teilung betroffenen Menschen ergaben sich durch diese Annäherung konkrete Erleichterungen in Form von Besuchs- und anderen Kontaktmöglichkeiten.

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Das Viermächte-Abkommen über Berlin 1971

Das am 3 September 1971 von den Botschaftern der vier Mächte Frankreich, Großbritannien, der Sowjetunion und der USA unterzeichnete und am 3. Juni 1972 in Kraft getretene Viermächte-Abkommen über Berlin sollte nach dem Willen der Bonner Bundesregierung zu einer Garantie der Sicherheit West-Berlins und zu Erleichterungen für die Menschen in der geteilten Stadt führen. Dieses war ein wesentliches Ziel ihrer Ostpolitik zu Anfang der 70er-Jahre, nachdem es in den beiden Jahrzehnten vorher um die Stadt immer wieder zu ernsthaften Krisen gekommen war, die auch das Leben der Menschen in der geteilten Stadt manchmal ernsthaft beeinträchtigt hatten.
Da die vier ehemaligen Besatzungsmächte übten noch die gemeinsame Oberhoheit über Berlin als Ganzes aus und konnten eine positive Klärung der Lage der Stadt herbeiführen. Auf einen endgültigen Status konnte man sich dabei nach langen Verhandlungen nicht einigen. Die Bindungen West-Berlins an die Bundesrepublik wurden aber bestätigt und das Aufenthaltsrecht der westlichen Besatzungsmächte im Westteil der Stadt festgeschrieben.

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Politik und Architektur: Bundestag und Bundeskanzleramt

Die Gebäude für die Spitzenämter der Politik gehören zu den politischen Symbolen eines Landes. Im Unterschied zu Monarchien oder Diktaturen gibt es in der Demokratie nicht einen einzelnen Bauherren, sondern repräsentativ-politische Gremien, die mittels öffentlicher Planungs- und Bauwettbewerbe über die architektonische Gestaltung der Staatsbauten entscheiden. Der Umzug von Parlament und Regierung von Bonn nach Berlin eröffnete die seltene Chance, ein Parlaments- und Regierungsviertel neu zu konzipieren, öffentlich zu diskutieren und zu bauen. Vor dem Brandenburger Tor entstand ein „Band des Bundes“ mit dem Parlament im Reichstagsgebäude und dem Bundeskanzleramt als Bausolitäre.

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