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Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor verschiedenen Gefährdungen (Alkohol, Nikotin, Medien, Computerspiele usw.) schützen. Das Gesetz wird ständig erweitert und angepasst.

Das Jugenschutzgesetz besagt u. a.:
Halten sich Kinder oder Jugendliche an Orten auf, an denen ihnen eine unmittelbare Gefahr für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl droht, so haben die zuständigen Behörden oder Stellen die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wenn nötig, haben sie die Kinder oder Jugendlichen

  1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
  2. einem Erziehungsberechtigten zuzuführen oder, wenn kein Erziehungsberechtigter erreichbar ist, in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.

In schwierigen Fällen haben die zuständigen Behörden oder Stellen das Jugendamt über den jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.

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Arbeitslosigkeit und ihre sozialen Folgen

Die bei den Arbeitsagenturen registrierten Arbeitslosen sind als Arbeit Suchende, die vorübergehend ohne Beschäftigung sind oder nur eine so genannte geringfügige Tätigkeit ausüben, definiert (Bild 1). Langzeitarbeitslose sind seit mindestens einem Jahr arbeitslos und können mit einem Sonderprogramm der Bundesregierung gefördert werden.
Der Arbeitsmarkt ist ein Teil der Gesellschaft und kann deshalb nicht isoliert von dieser betrachtet werden. Von einem gesellschaftlichen sozialen Wandel geht immer auch ein bestimmter Druck auf den Arbeitsmarkt aus.
Ursachen von Langzeitarbeitslosigkeit sind u. a.:

  • Rezession,
  • Strukturwandel,
  • Lohnstarrheit,
  • Rationalisierung,
  • mangelnde Mobilität,
  • mangelnde Qualifizierung.

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