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Gesetzliche Grundlagen der Marktwirtschaft 

Der Staat greift nicht in die Pläne der Unternehmen und Haushalte ein. Er stellt lediglich den Ordnungsrahmen für den privaten Güter- und Faktorentausch auf. Vertragsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit sind die notwendigen Voraussetzungen für eine funktionierende Marktwirtschaft. Marktwirtschaft ohne Privateigentum gibt es nicht. Produktionsmittel und der Boden gehören Personen oder Unternehmen. Die Eigentumsrechte bilden folglich den Kern der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Die Eigentumsrechte, wie auch weitere für das wirtschaftliche Leben wichtige Rechte, sind im Grundgesetz fixiert. Durch die Gesetzgebung, die Gerichte und die entsprechenden staatlichen Einrichtungen werden die Einzelgesetze geschaffen und durchgesetzt.

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Friedrich August von Hayek

* 08. Mai 1899 in Wien (Österreich)
† 23. März 1992 in Freiburg/Breisgau (Deutschland)

HAYEK war ein entschiedener Befürworter der Marktwirtschaft und ein Gegner von staatlichen Eingriffen in die Wirtschaftsprozesse.

Er beteiligte sich an der Debatte über die theoretische Möglichkeit einer sozialistischen Wirtschaftsrechnung und die Erfolgsaussichten einer zentralen Planwirtschaft. Ebenso wie zuvor VON MISES räumte VON HAYEK der staatlichen Wirtschaftssteuerung keine Erfolgsaussichten ein. Dagegen sah er den entscheidenden Vorteil in der Marktwirtschaft.
Den Preismechanismus sah er als wesentliches Kommunikationsmedium.

Von zentraler Bedeutung war weiterhin der Wettbewerb, der systematisch zur Aufdeckung neuen Wissens führt („Entdeckungsverfahren“). Nur eine dezentrale, auf dem Wettbewerbsprinzip aufgebaute Marktwirtschaft sei somit in der Lage, das fundamentale Wissensproblem zu lösen.

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Öffentliche Unternehmungen und Betriebe

Innerhalb der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland existiert eine große Bandbreite verschiedener Eigentumsformen. Sie reicht vom klassischen Handwerksbetrieb in Familienbesitz bis zum global agierenden Konzern. Vorherrschend ist in der Bundesrepublik das Privateigentum an den Produktionsmitteln (Fabriken, Grund und Boden). Aber auch der Bund, die Länder und die Gemeinden treten als Eigentümer in unterschiedlichen Rechts- und Organisationsformen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen auf (Bahn, Post, Telekommunikation, Sparkassen, Stadtwerke ...).

Betriebe sind organisierte Wirtschaftseinheiten, in denen Güter und/oder Dienstleistungen zur Bedürfnisbefriedigung Dritter produziert und vertrieben werden. Privat-rechtliche Betriebe haben private Kapitalgeber und sind auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Öffentliche Betriebe sind gemeinwirtschaftlich orientiert und sollen – möglichst kostendeckend – einen öffentlichen Bedarf befriedigen.
Seit den vergangenen Jahrzehnten ist in den westlichen Industrieländern ein Rückzug des Staates aus seiner Unternehmerrolle zu beobachten. Es vollzog sich ein Wandel vom keynesianischen Wirtschaftsmodell, das durch schuldenfinanzierte staatliche Ausgabenprogramme Nachfrage schaffen sollte, hin zu einem angebotsorientierten neoliberalen Wirtschaftsmodell, also: weniger Staat – mehr Markt.

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