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  6. Gesetzliche Grundlagen der Marktwirtschaft 

Gesetzliche Grundlagen der Marktwirtschaft 

Der Staat greift nicht in die Pläne der Unternehmen und Haushalte ein. Er stellt lediglich den Ordnungsrahmen für den privaten Güter- und Faktorentausch auf. Vertragsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit sind die notwendigen Voraussetzungen für eine funktionierende Marktwirtschaft. Marktwirtschaft ohne Privateigentum gibt es nicht. Produktionsmittel und der Boden gehören Personen oder Unternehmen. Die Eigentumsrechte bilden folglich den Kern der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Die Eigentumsrechte, wie auch weitere für das wirtschaftliche Leben wichtige Rechte, sind im Grundgesetz fixiert. Durch die Gesetzgebung, die Gerichte und die entsprechenden staatlichen Einrichtungen werden die Einzelgesetze geschaffen und durchgesetzt.

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Auf der Basis von Erkenntnissen der Wirtschaftstheorie fragt die Wirtschaftspolitik zielgerichtet, wie eine gegebene wirtschaftliche Lage in eine gewünschte wirtschaftliche Lage überführt werden kann. Grundlegend sind die jeweilige Wirtschaftsordnung und deren konkrete Gestaltung. Denn damit ist festgelegt, wer entscheidet, was, wie und für wen produziert wird. Idealerweise kann dabei zwischen

  • Zentralverwaltungswirtschaft und
  • Marktwirtschaft

unterschieden werden. In der Praxis existierten und existieren vielfältige Mischformen dieser beiden Grundtypen der Wirtschaftsordnung.

Marktwirtschaft – idealtypische Betrachtung

Die Marktwirtschaft – basierend auf Kapital in Privateigentum und Arbeitsteilung – geht von der Existenz und der Handlungsfreiheit von Individuen und von deren individuellen Bedürfnissen aus. Die Befriedigung der individuellen Bedürfnisse kann nicht durch ein einheitliches Prinzip (Plan) verwirklicht werden. Die Bedürfnisse der Wirtschaftssubjekte (private Haushalte, Unternehmen, Staat) sind zu vielfältig und auch gegensätzlich. Die einzelnen Wirtschaftssubjekte bestimmen selbstständig ihr wirtschaftliches Tun und treten auf dem Markt (Gütermärkte und Faktorenmärkte) zueinander in Verbindung. Dort erfolgt der Austausch der Leistungen aufgrund freier Vereinbarungen; Angebot und Nachfrage treffen zusammen. Der Preis ist dabei – über den Wettbewerb – das entscheidende Regulierungsinstrument. Er bestimmt darüber, wer am Markt bleibt und wer nicht.

Das individuelle Erwerbsstreben ist der wichtigste Leistungsanreiz in der Marktwirtschaft. Der Wettbewerb mit anderen Anbietern zwingt die einzelnen Wirtschaftssubjekte rationell zu wirtschaften und ihre Leistungen immer wieder den Markterfordernissen anzupassen. Der Staat greift nicht in die Pläne der Unternehmen und Haushalte ein. Er stellt lediglich den Ordnungsrahmen für den privaten Güter- und Faktorentausch auf. Vertragsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit sind die notwendigen Voraussetzungen für eine funktionierende Marktwirtschaft.

Soziale Marktwirtschaft in der Bundesrepublik – realtypische Betrachtung

In der Bundesrepublik ist die soziale Markwirtschaft die geltende Wirtschaftsordnung. Die im Grundgesetz fixierten Grundrechte bestimmen das politische Handeln bei der Gestaltung der Wirtschaftsordnung, so vor allem die Artikel 

  • 2 (1) [Handlungsfreiheit ...],
  • 9 (1) [Vereinigungsfreiheit],
  • 12 (1) [Berufsfreiheit ...] und
  • 14 [Eigentum, Erbrecht, Enteignung].

Durch den Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 18. Mai 1990 wurde die soziale Marktwirtschaft als Grundlage der Wirtschaftsordnung des vereinigten Deutschlands bestimmt. Im Vertragstext wird sie als

„... durch Privateigentum, Leistungswettbewerb, freie Preisbildung und grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen ...“ definiert.

Die Idee der sozialen Marktwirtschaft wurzelt in einer liberalen Gesellschaftsordnung. Sie knüpfte nach dem Zweiten Weltkrieg in den Westzonen und später in der Bundesrepublik an Elemente des Neoliberalismus, der Christlichen Soziallehre und des Demokratischen Sozialismus an. WALTER EUCKEN (1891–1950) und ALFRED MÜLLER-ARMACK (1901–1978) sind die geistigen Väter des Konzepts der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. LUDWIG EHRHARD (1897–1977), ebenfalls einer der Vordenker der sozialen Marktwirtschaft, setzte als Wirtschaftsminister der Bundesrepublik dieses Konzept praktisch um.

„... Nun mag von meinen Gegnern die Frage aufgeworfen werden, ob die von mir so betonte Freiheit des Unternehmers nicht gerade dadurch sehr eingeschränkt wird, daß man dem Unternehmer nicht mehr gestatten möchte, seine Freiheit so zu gebrauchen, wie er es für richtig hält, das heißt also auch gegebenenfalls dazu zu benutzen, die freie Betätigung des einzelnen Unternehmers einzuschränken. Ich gebe gern zu, dass es sich hierbei um die ,zentrale Frage der Marktwirtschaft‘ moderner Ausprägung handelt. Diese Frage zu stellen und zu beantworten heißt, ,den eklatanten Unterschied‘ zwischen der Sozialen Marktwirtschaft, wie wir sie in Westdeutschland seit 1948 zu verwirklichen suchen, und der liberalistischen Wirtschaft alter Prägung ,aufzuzeigen‘.
Nach meiner Auffassung beinhaltet die ,Soziale Marktwirtschaft‘ eben ,nicht die Freiheit‘ der Unternehmer, durch ,Kartellabmachungen die Konkurrenz auszuschalten‘; sie beinhaltet vielmehr die Verpflichtung, sich durch eigene Leistung im Wettbewerb mit dem Konkurrenten die Gunst des Verbrauchers zu verdienen. Nicht der Staat hat darüber zu entscheiden, wer im Markt obsiegen soll, aber auch nicht eine unternehmerische Organisation wie ein Kartell, sondern ausschließlich der ,Verbraucher‘. ,Qualität‘ und ,Preis‘ bestimmen Art und Richtung der Produktion, und nur nach diesen Kriterien vollzieht sich auf der privatwirtschaftlichen Ebene die Auslese.“
(ERHARD, LUDWIG: Wohlstand für Alle. Düsseldorf/Wien: 1957, S. 171 f.)

Auch in der sozialen Marktwirtschaft soll prinzipiell der freie Wettbewerb ohne staatliche Lenkung als Koordinierungsfaktor und als Anreiz zur bestmöglichen Güterversorgung der Wirtschaftssubjekte führen. Gleichzeitig sollen aber mögliche Nachteile für die wirtschaftlich und sozial Schwachen vermieden werden, indem der Wettbewerb und die Privatinitiative gefördert, der Missbrauch wirtschaftlicher Macht verhindert und die sozial Schwächeren durch staatliche Umverteilungspolitik in gewissen Grenzen abgesichert werden. Diese staatlichen Eingriffe dürfen die Steuerfunktion des Marktes nicht beseitigen.

Rechtsordnung und soziale Marktwirtschaft

Die soziale Marktwirtschaft wird über die vom Staat geschaffene starke Rechtsordnung gesichert. Der Staat ist mit seinen rechtlichen und sozialen Institutionen ein wesentlicher, wenn auch außerhalb der Marktmechanismen gelegener Produktionsfaktor. Er garantiert Rechtsschutz und sichert die Bereitstellung öffentlicher Güter. In einem widersprüchlichen Prozess werden die Rechte jedes Marktteilnehmers so zugleich eingebunden und geschützt. Ohne Privateigentum gibt es keine Marktwirtschaft. Produktionsmittel und der Boden gehören Personen oder Unternehmen. Die Eigentumsrechte bilden folglich den Kern der Wirtschaftsordnung. Inhaber von Eigentumsrechten haben das Recht, Güter zu besitzen, zu nutzen oder zu verkaufen. Eigentumsrechte sind im Grundgesetz fixiert und im Wirtschafts-, Privat- und Strafrecht konkretisiert:

  • Schutz des Eigentums,
  • Verhinderung von Gewalt und Betrug,
  • Sicherung der Vertragsfreiheit,
  • Herrschaft des Gesetzes.

Weitere Elemente der Rechtsordnung in der Bundesrepublik sind für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft wesentlich:

  • Wirtschaftsstrafrecht,
  • Wettbewerbsrecht,
  • Steuer- und Finanzrecht,
  • Mitbestimmungsrecht,
  • Familien- und Jugendrecht.

Zur Durchsetzung dieser Rechtsnormen bedarf es – neben der Formulierung in entsprechenden Gesetzen – unabhängiger Gerichte (z. B Bundesverfassungsgericht) und staatlicher Institutionen (z. B. Bundeskartellamt).

Perspektiven der sozialen Marktwirtschaft

In der Gesellschaft und damit in der Wirtschaftsordnung vollziehen sich gegenwärtig tiefgreifende Wandlungen, die gekennzeichnet sind durch

  • Deregulierung,
  • Privatisierung und
  • Globalisierung.

Sichtbar werden diese Vorgänge für die Bürger vor allem durch die Diskussion um Staatsverschuldung. Diese Prozesse wirken sich auch auf die gesetzlichen Fundamente der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland aus. Der Staat zieht sich aus verschiedenen Bereichen zurück, besonders aus den sozialen Dienstleistungen. In der politischen Auseinandersetzung geht es dabei den verschiedenen Interessengruppen (den Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Sozialverbänden) um den Umbau, Ausbau oder Abbau des Sozialstaates. Sichtbar wird dieser Konflikt u. a. in den Auseinandersetzungen um das Arbeits- und Sozialrecht (z. B. Tarifautonomie, Kündigungsschutz, Arbeitslosengeld II, gesetzliche Mindestlöhne), um weitere Privatisierungen (z. B. Börsengang der Deutschen Bahn) und Rekommunalisierung privatisierter kommunaler Unternehmen).

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Gesetzliche Grundlagen der Marktwirtschaft ." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/gesetzliche-grundlagen-der-marktwirtschaft (Abgerufen: 20. May 2025, 07:54 UTC)

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Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

Familienpolitik – Ziele und Rahmenbedingungen

Unter dem Begriff Familie wird das Zusammenleben von Eltern (Ein-Eltern- und Zwei-Eltern-Familie) mit ihren Kindern verstanden. Ehepaare ohne Kinder sowie Alleinlebende (Single) stellen eine spezifische Lebensform dar.
Ein wesentliches Politikfeld ist die Familienpolitik. Familienpolitik bezeichnet die gesamten Maßnahmen, mit denen der Staat Einfluss auf die Gestaltung und Größe der Familie versucht, so z. B. durch Schaffung von familiengerechten Wohnungen, steuerlichen Entlastungen oder Kindergeld. In Entwicklungsländern wird diese Politik meist als Bevölkerungspolitik betrieben.

Die Familie stellt heute vor allem ein Gegengewicht zur nüchternen, oft stark von Entfremdung geprägten Berufswelt dar, indem sie der Raum ist, wo Entspannung, Geborgenheit, Wärme, gefühlsmäßige Wertschätzung herrschen. Deshalb ist die Familienpolitik in Deutschland darauf gerichtet, die wesentlichen Funktionen der Familie zu erhalten und zu stärken. Diese Funktionen sind neben den genannten vor allem die Erziehung der Kinder, die Vermittlung von Normen und Werten, die Aneignung gesellschaftlichen Rollenverhaltens durch die Identifikation der Kinder mit den Eltern.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig für die Familienpolitik.

Von der Frauenförderung zur Geschlechterpolitik

Frauenförderung und Männerförderung sind Instrumente der Gleichstellungspolitik. Gender-Mainstreaming ist eine Strategie zur Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung (engl.: gender = soziales Geschlecht; mainstream = Hauptstrom, vorherrschende Richtung). Gender Mainstreaming hat seine Wurzeln in der internationalen Frauenbewegung der 1980er-Jahre. In dieser Zeit wurden auch in Deutschland Institutionen zur Durchsetzung der Interessen der Frauen geschaffen. Es ging um die rechtlich-formale Gleichstellung der Frauen, um den Abbau direkter und indirekter Diskriminierung sowie um die Erhöhung der Partizipationschancen von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wesentliche Instrumente waren Frauenförderungsprogramme und Frauenförderpläne, die Durchsetzung von Gleichstellungsregeln. Am 1. September 1994 wurde Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes um folgenden Satz erweitert:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Langsam entwickelt sich im Bereich der Gleichstellungspolitik auch ein öffentliches Engagement von Männern.

Im europäischen Rahmen wurden die Fragen der Gleichstellung im Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997 geregelt. Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist ein wesentlicher Aspekt in den Außenbeziehungen der Europäischen Union und in ihrer Politik der Entwicklungsarbeit.

Verteilung von Bildung in der Gesellschaft

Die Entwicklung zu einer Informations- und Wissensgesellschaft ist mit einem steigenden Bildungsbedarf verknüpft: Die Verfügbarkeit von Bildung entscheidet zunehmend über individuelle Lebenschancen (Einkommen bzw. materieller Wohlstand, Ansehen, Einflussmöglichkeiten). Deshalb ist Chancengleichheit im Bereich der Bildung ein wichtiger Gradmesser für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit in einer Gesellschaft.
In Deutschland besteht trotz prinzipieller Chancengleichheit im Bildungszugang noch wenig Bildungsgerechtigkeit. Soziale Ungleichheiten zeigen sich vor allem in schichtspezifischen Unterschieden und einer ungleichen Bildungsbeteiligung von Migranten. Auch die PISA-Studien bestätigten diese Tendenzen und zeigten zudem insgesamt unterdurchschnittliche Leistungen deutscher Schüler im internationalen Vergleich. Umfassende Chancengleichheit in Verbindung mit einem hohen Qualifikationsniveau ist in Deutschland im Bereich der Bildung noch nicht erreicht.

Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung

Die Größe und der strukturelle Aufbau der Bevölkerung Deutschlands ergeben sich aus dem Zusammenwirken von

  • Geburten (Fruchtbarkeit),
  • Todesfällen (Sterblichkeit) und
  • der Aus- und Einwanderung.

Die Bevölkerungsentwicklung wirkt sich auf die verschiedenen Gesellschaftsbereiche, wie Jugend, Berufsleben, Alter aus. Mit ihr befassen sich unterschiedliche Politikfelder.

Bevölkerungspolitik im engeren Sinne kann eine korrigierende Rahmensteuerung der Geburten- und Wanderungsentwicklung entsprechend den gesellschaftspolitischen Leitvorstellungen und Werten versuchen. Sie kann die Geburtenentwicklung mithilfe von Informationen, Beratung und medizinischer Versorgung unterstützen und beispielsweise über steuerliche Vergünstigungen und einen Familienlastenausgleich positive Anreize setzen. Ähnlich lassen sich die sozialen und integrativen Rahmenbedingungen der Zuwanderung gestalten, so durch die Ausländer- und Asylpolitik.

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