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  6. Gesetzliche Grundlagen der Marktwirtschaft 

Gesetzliche Grundlagen der Marktwirtschaft 

Der Staat greift nicht in die Pläne der Unternehmen und Haushalte ein. Er stellt lediglich den Ordnungsrahmen für den privaten Güter- und Faktorentausch auf. Vertragsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit sind die notwendigen Voraussetzungen für eine funktionierende Marktwirtschaft. Marktwirtschaft ohne Privateigentum gibt es nicht. Produktionsmittel und der Boden gehören Personen oder Unternehmen. Die Eigentumsrechte bilden folglich den Kern der marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Die Eigentumsrechte, wie auch weitere für das wirtschaftliche Leben wichtige Rechte, sind im Grundgesetz fixiert. Durch die Gesetzgebung, die Gerichte und die entsprechenden staatlichen Einrichtungen werden die Einzelgesetze geschaffen und durchgesetzt.

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Auf der Basis von Erkenntnissen der Wirtschaftstheorie fragt die Wirtschaftspolitik zielgerichtet, wie eine gegebene wirtschaftliche Lage in eine gewünschte wirtschaftliche Lage überführt werden kann. Grundlegend sind die jeweilige Wirtschaftsordnung und deren konkrete Gestaltung. Denn damit ist festgelegt, wer entscheidet, was, wie und für wen produziert wird. Idealerweise kann dabei zwischen

  • Zentralverwaltungswirtschaft und
  • Marktwirtschaft

unterschieden werden. In der Praxis existierten und existieren vielfältige Mischformen dieser beiden Grundtypen der Wirtschaftsordnung.

Marktwirtschaft – idealtypische Betrachtung

Die Marktwirtschaft – basierend auf Kapital in Privateigentum und Arbeitsteilung – geht von der Existenz und der Handlungsfreiheit von Individuen und von deren individuellen Bedürfnissen aus. Die Befriedigung der individuellen Bedürfnisse kann nicht durch ein einheitliches Prinzip (Plan) verwirklicht werden. Die Bedürfnisse der Wirtschaftssubjekte (private Haushalte, Unternehmen, Staat) sind zu vielfältig und auch gegensätzlich. Die einzelnen Wirtschaftssubjekte bestimmen selbstständig ihr wirtschaftliches Tun und treten auf dem Markt (Gütermärkte und Faktorenmärkte) zueinander in Verbindung. Dort erfolgt der Austausch der Leistungen aufgrund freier Vereinbarungen; Angebot und Nachfrage treffen zusammen. Der Preis ist dabei – über den Wettbewerb – das entscheidende Regulierungsinstrument. Er bestimmt darüber, wer am Markt bleibt und wer nicht.

Das individuelle Erwerbsstreben ist der wichtigste Leistungsanreiz in der Marktwirtschaft. Der Wettbewerb mit anderen Anbietern zwingt die einzelnen Wirtschaftssubjekte rationell zu wirtschaften und ihre Leistungen immer wieder den Markterfordernissen anzupassen. Der Staat greift nicht in die Pläne der Unternehmen und Haushalte ein. Er stellt lediglich den Ordnungsrahmen für den privaten Güter- und Faktorentausch auf. Vertragsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit sind die notwendigen Voraussetzungen für eine funktionierende Marktwirtschaft.

Soziale Marktwirtschaft in der Bundesrepublik – realtypische Betrachtung

In der Bundesrepublik ist die soziale Markwirtschaft die geltende Wirtschaftsordnung. Die im Grundgesetz fixierten Grundrechte bestimmen das politische Handeln bei der Gestaltung der Wirtschaftsordnung, so vor allem die Artikel 

  • 2 (1) [Handlungsfreiheit ...],
  • 9 (1) [Vereinigungsfreiheit],
  • 12 (1) [Berufsfreiheit ...] und
  • 14 [Eigentum, Erbrecht, Enteignung].

Durch den Staatsvertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 18. Mai 1990 wurde die soziale Marktwirtschaft als Grundlage der Wirtschaftsordnung des vereinigten Deutschlands bestimmt. Im Vertragstext wird sie als

„... durch Privateigentum, Leistungswettbewerb, freie Preisbildung und grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen ...“ definiert.

Die Idee der sozialen Marktwirtschaft wurzelt in einer liberalen Gesellschaftsordnung. Sie knüpfte nach dem Zweiten Weltkrieg in den Westzonen und später in der Bundesrepublik an Elemente des Neoliberalismus, der Christlichen Soziallehre und des Demokratischen Sozialismus an. WALTER EUCKEN (1891–1950) und ALFRED MÜLLER-ARMACK (1901–1978) sind die geistigen Väter des Konzepts der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland. LUDWIG EHRHARD (1897–1977), ebenfalls einer der Vordenker der sozialen Marktwirtschaft, setzte als Wirtschaftsminister der Bundesrepublik dieses Konzept praktisch um.

„... Nun mag von meinen Gegnern die Frage aufgeworfen werden, ob die von mir so betonte Freiheit des Unternehmers nicht gerade dadurch sehr eingeschränkt wird, daß man dem Unternehmer nicht mehr gestatten möchte, seine Freiheit so zu gebrauchen, wie er es für richtig hält, das heißt also auch gegebenenfalls dazu zu benutzen, die freie Betätigung des einzelnen Unternehmers einzuschränken. Ich gebe gern zu, dass es sich hierbei um die ,zentrale Frage der Marktwirtschaft‘ moderner Ausprägung handelt. Diese Frage zu stellen und zu beantworten heißt, ,den eklatanten Unterschied‘ zwischen der Sozialen Marktwirtschaft, wie wir sie in Westdeutschland seit 1948 zu verwirklichen suchen, und der liberalistischen Wirtschaft alter Prägung ,aufzuzeigen‘.
Nach meiner Auffassung beinhaltet die ,Soziale Marktwirtschaft‘ eben ,nicht die Freiheit‘ der Unternehmer, durch ,Kartellabmachungen die Konkurrenz auszuschalten‘; sie beinhaltet vielmehr die Verpflichtung, sich durch eigene Leistung im Wettbewerb mit dem Konkurrenten die Gunst des Verbrauchers zu verdienen. Nicht der Staat hat darüber zu entscheiden, wer im Markt obsiegen soll, aber auch nicht eine unternehmerische Organisation wie ein Kartell, sondern ausschließlich der ,Verbraucher‘. ,Qualität‘ und ,Preis‘ bestimmen Art und Richtung der Produktion, und nur nach diesen Kriterien vollzieht sich auf der privatwirtschaftlichen Ebene die Auslese.“
(ERHARD, LUDWIG: Wohlstand für Alle. Düsseldorf/Wien: 1957, S. 171 f.)

Auch in der sozialen Marktwirtschaft soll prinzipiell der freie Wettbewerb ohne staatliche Lenkung als Koordinierungsfaktor und als Anreiz zur bestmöglichen Güterversorgung der Wirtschaftssubjekte führen. Gleichzeitig sollen aber mögliche Nachteile für die wirtschaftlich und sozial Schwachen vermieden werden, indem der Wettbewerb und die Privatinitiative gefördert, der Missbrauch wirtschaftlicher Macht verhindert und die sozial Schwächeren durch staatliche Umverteilungspolitik in gewissen Grenzen abgesichert werden. Diese staatlichen Eingriffe dürfen die Steuerfunktion des Marktes nicht beseitigen.

Rechtsordnung und soziale Marktwirtschaft

Die soziale Marktwirtschaft wird über die vom Staat geschaffene starke Rechtsordnung gesichert. Der Staat ist mit seinen rechtlichen und sozialen Institutionen ein wesentlicher, wenn auch außerhalb der Marktmechanismen gelegener Produktionsfaktor. Er garantiert Rechtsschutz und sichert die Bereitstellung öffentlicher Güter. In einem widersprüchlichen Prozess werden die Rechte jedes Marktteilnehmers so zugleich eingebunden und geschützt. Ohne Privateigentum gibt es keine Marktwirtschaft. Produktionsmittel und der Boden gehören Personen oder Unternehmen. Die Eigentumsrechte bilden folglich den Kern der Wirtschaftsordnung. Inhaber von Eigentumsrechten haben das Recht, Güter zu besitzen, zu nutzen oder zu verkaufen. Eigentumsrechte sind im Grundgesetz fixiert und im Wirtschafts-, Privat- und Strafrecht konkretisiert:

  • Schutz des Eigentums,
  • Verhinderung von Gewalt und Betrug,
  • Sicherung der Vertragsfreiheit,
  • Herrschaft des Gesetzes.

Weitere Elemente der Rechtsordnung in der Bundesrepublik sind für das Funktionieren der sozialen Marktwirtschaft wesentlich:

  • Wirtschaftsstrafrecht,
  • Wettbewerbsrecht,
  • Steuer- und Finanzrecht,
  • Mitbestimmungsrecht,
  • Familien- und Jugendrecht.

Zur Durchsetzung dieser Rechtsnormen bedarf es – neben der Formulierung in entsprechenden Gesetzen – unabhängiger Gerichte (z. B Bundesverfassungsgericht) und staatlicher Institutionen (z. B. Bundeskartellamt).

Perspektiven der sozialen Marktwirtschaft

In der Gesellschaft und damit in der Wirtschaftsordnung vollziehen sich gegenwärtig tiefgreifende Wandlungen, die gekennzeichnet sind durch

  • Deregulierung,
  • Privatisierung und
  • Globalisierung.

Sichtbar werden diese Vorgänge für die Bürger vor allem durch die Diskussion um Staatsverschuldung. Diese Prozesse wirken sich auch auf die gesetzlichen Fundamente der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland aus. Der Staat zieht sich aus verschiedenen Bereichen zurück, besonders aus den sozialen Dienstleistungen. In der politischen Auseinandersetzung geht es dabei den verschiedenen Interessengruppen (den Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Sozialverbänden) um den Umbau, Ausbau oder Abbau des Sozialstaates. Sichtbar wird dieser Konflikt u. a. in den Auseinandersetzungen um das Arbeits- und Sozialrecht (z. B. Tarifautonomie, Kündigungsschutz, Arbeitslosengeld II, gesetzliche Mindestlöhne), um weitere Privatisierungen (z. B. Börsengang der Deutschen Bahn) und Rekommunalisierung privatisierter kommunaler Unternehmen).

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Gesetzliche Grundlagen der Marktwirtschaft ." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/gesetzliche-grundlagen-der-marktwirtschaft (Abgerufen: 29. June 2025, 13:51 UTC)

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Verwandte Artikel

Aufgaben des Gesundheitswesens

Unter Gesundheitspolitik versteht man alle Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die sich auf

  • die Gesundheitsvorsorge,
  • die Krankheitsbehandlung und
  • die Krankheitsfolgen beziehen.

In ihrer jeweiligen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Ausformung, wie sie hauptsächlich durch die Krankenversicherungsgesetzgebung erfolgt, bestimmen sie die Struktur des Gesundheitswesens. Die Ziele der Gesundheitspolitik lassen sich nach drei Ebenen unterscheiden (Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 4., völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn, 2000):

  • Auf der gesellschaftlichen Ebene steht das Solidaritätsprinzip im Vordergrund. Im Bedarfsfall soll jeder Bürger unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung haben.
     
  • Auf der medizinischen Ebene geht es um die bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit.
     
  • Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten.

Alle drei Ebenen und die gesundheitspolitischen Ziele erfordern entsprechende Rahmenbedingungen und Strukturen.

Begriff und Bereiche der Sozialpolitik

Die Sozialpolitik behandelt ähnlich wie die Wirtschaftspolitik ein generelles Thema, das seit Gründung der ersten Sozialversicherung 1883 sehr viel umfangreicher und auf verschiedene Politikressorts verteilt wurde. Sozialpolitik reicht von der Politik der sozialen Sicherung über die Politik zum Schutz der Arbeitnehmer, der Betriebsverfassung und Mitbestimmung bis zur Gesundheits-, Wohnungs-, Familien- und Vermögenspolitik. Durch Sozialpolitik wird dem in der Wirtschaft vorherrschenden individuellen Erwerbsstreben die Idee der gesellschaftlichen Solidarität an die Seite gestellt. Sozialpolitik sieht sich deshalb denen verpflichtet, die im Wirtschaftsleben aus verschiedensten Gründen keinen Platz finden oder aber herausfallen und deshalb zu verarmen drohen.

Verstärkt seit den 1970er-Jahren kommt das Ziel hinzu, Sozialpolitik als Umverteilungspolitik zur Annäherung der individuellen Einkommen und Vermögen einzusetzen. Das rechte Maß einer Balance zwischen Chancen, Risiken und Belastungen von Individuen, Gruppen und Schichten zu finden (soziale Gerechtigkeit), erweist sich als ständige politische Aufgabe.

Sozialpolitik im Ländervergleich

Für den Begriff Sozialpolitik gibt es verschiedene Definitionen, resultierend aus zeitabhängig unterschiedlichen Zielen der Sozialpolitik, den Aktionsfeldern und ihrer wechselnden Vorrangigkeit sowie der jeweiligen Einstellung der Bürger zur Sozialpolitik.

„Als Sozialpolitik bezeichnet man alle Bestrebungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, das Verhältnis der verschiedenen Gesellschaftsschichten untereinander und zum Staat zu beeinflussen. Durch die Sozialpolitik sollen Gegensätze und Spannungen innerhalb der Gesellschaft gemildert und beseitigt werden. Träger der Sozialpolitik ist in erster Linie der Staat mit seinen Unterverbänden (Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) aber auch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften (z. B. die Kirchen) und private Zusammenschlüsse wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Genossenschaften und sozialpolitische Vereine ... Als betriebliche Sozialpolitik bezeichnet man die sozialen Maßnahmen, die im einzelnen Betrieb zu Gunsten der Belegschaft getroffen werden.“
(Das Wissen des 20. Jahrhunderts, Bd. 5, S. 657, Verlag für Wissen und Bildung, Rheda 1961, 1965)

Unter Sozialpolitik versteht man gegenwärtig:

  • „Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der arbeitenden (auch der nichtarbeitsfähigen) Menschen, besonders der Schutz vor Not durch Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit; umfasst Arbeitsschutz und -verfassung, Entlohnung, Sozialversicherung u. a. Es gibt staatliche und betriebliche Sozialpolitik.“
    (Der Brockhaus in einem Band, 2003)
  • „Planung u. Durchführung staatlicher Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung; Gesellschaftspolitik.“
    (DUDEN – Das große Fremdwörterbuch, 2003)

Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

Familienpolitik – Ziele und Rahmenbedingungen

Unter dem Begriff Familie wird das Zusammenleben von Eltern (Ein-Eltern- und Zwei-Eltern-Familie) mit ihren Kindern verstanden. Ehepaare ohne Kinder sowie Alleinlebende (Single) stellen eine spezifische Lebensform dar.
Ein wesentliches Politikfeld ist die Familienpolitik. Familienpolitik bezeichnet die gesamten Maßnahmen, mit denen der Staat Einfluss auf die Gestaltung und Größe der Familie versucht, so z. B. durch Schaffung von familiengerechten Wohnungen, steuerlichen Entlastungen oder Kindergeld. In Entwicklungsländern wird diese Politik meist als Bevölkerungspolitik betrieben.

Die Familie stellt heute vor allem ein Gegengewicht zur nüchternen, oft stark von Entfremdung geprägten Berufswelt dar, indem sie der Raum ist, wo Entspannung, Geborgenheit, Wärme, gefühlsmäßige Wertschätzung herrschen. Deshalb ist die Familienpolitik in Deutschland darauf gerichtet, die wesentlichen Funktionen der Familie zu erhalten und zu stärken. Diese Funktionen sind neben den genannten vor allem die Erziehung der Kinder, die Vermittlung von Normen und Werten, die Aneignung gesellschaftlichen Rollenverhaltens durch die Identifikation der Kinder mit den Eltern.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig für die Familienpolitik.

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