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  6. Aufgaben des Gesundheitswesens

Aufgaben des Gesundheitswesens

Unter Gesundheitspolitik versteht man alle Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die sich auf

  • die Gesundheitsvorsorge,
  • die Krankheitsbehandlung und
  • die Krankheitsfolgen beziehen.

In ihrer jeweiligen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Ausformung, wie sie hauptsächlich durch die Krankenversicherungsgesetzgebung erfolgt, bestimmen sie die Struktur des Gesundheitswesens. Die Ziele der Gesundheitspolitik lassen sich nach drei Ebenen unterscheiden (Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 4., völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn, 2000):

  • Auf der gesellschaftlichen Ebene steht das Solidaritätsprinzip im Vordergrund. Im Bedarfsfall soll jeder Bürger unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung haben.
     
  • Auf der medizinischen Ebene geht es um die bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit.
     
  • Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten.

Alle drei Ebenen und die gesundheitspolitischen Ziele erfordern entsprechende Rahmenbedingungen und Strukturen.

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Die Gesundheitspolitik ist der Politikbereich, der die Regelungen und Maßnahmen des Staates, der Selbstverwaltung (Versicherungen ...) und Organisationen umfasst, mit dem Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung zu sichern und zu schützen. Wesentliche Aufgaben sind:

  • Förderung und Erhaltung der Gesundheit,
  • Vorbeugung und Bekämpfung von Krankheiten,
  • Prävention, Rehabilitation und Behindertenpolitik.

Zu den Maßnahmebereichen zählen u. a.:

  • Steuerung von Einnahmen und Ausgaben (Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens),
  • Gestaltung von Rahmenvorschriften (z. B. Ausbildungsordnung für Ärzte, Vorschriften zur Herstellung und Überwachung von Arzneimitteln und Medizinprodukten),
  • Interessenstärkung von Patientinnen und Patienten,
  • Prävention durch Aufklärung.

Jeder Bürger soll im Krankheitsfall unabhängig von seinem Einkommen Anspruch auf die erforderliche Gesundheitsversorgung haben. Diese Versorgung muss in bestmöglicher Qualität und Effizienz unter Achtung der menschlichen Würde erfolgen.
Trotz des demographischen Wandels sind die Kosten im Gesundheitswesen nach Möglichkeit zu senken. Die Gesundheitsreform zeigt den Trend einer gewissen Abkehr vom bislang solidarisch über alle gesetzlich Versicherten und Arbeitgeber verteilten Kosten hin zum vom Einzelnen zu tragenden Risiko, d. h. unterschiedliche Kosten in Eigenverantwortung zu tragen. Durch die damit einhergehende Entlastung des Arbeitgeberanteils an der gesetzlichen Krankenversicherung sollen vor allem die Lohnnebenkosten gesenkt werden.

Organisation des Gesundheitswesens (Struktur)

Die oberste Gesundheitsbehörde der Bundesrepublik ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Seine Arbeit ist darauf gerichtet,

„die Gesundheit der Bürger zu erhalten, zu fördern und im Krankheitsfall wieder herzustellen. Gesünder leben, länger leben und aktiver leben zu können, dies ist für jeden Bürger bestmöglich zu gewährleisten. Das Gesundheitswesen qualitativ auf hohen Stand und gleichzeitig finanzierbar zu halten, ist die Herausforderung, vor der die Gesundheitspolitik heute und auch in Zukunft steht. Dazu bedarf es eines umfassenden Systems gesundheitlicher Sicherung, das allen Bürgern wirksam und ohne Hindernisse zur Verfügung steht.“

Das Bundesministerium verfolgt folgende Schwerpunktaufgaben:

  • Qualität der Vorsorge und Versorgung optimieren
  • Prävention, Gesundheitsförderung und Gesundheitsschutz
  • Behandlung: Wissenschaftlichen Fortschritt und Innovationen zügig nutzbar machen
  • bessere Orientierung im Gesundheitswesen
  • nachhaltige Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung gewährleisten
  • gerechte Finanzierung der Leistungen des Gesundheitswesens
  • Beschäftigungspotenziale im Gesundheitswesen ausbauen

Zwei Schwerpunktaufgaben (Politikfelder) sollen näher betrachtet werden.

Sucht- und Drogenpolitik

Suchtprobleme belasten heute jede moderne Gesellschaft. Die Bundesregierung hat die einst einseitige Fixierung der Drogenpolitik auf die illegalen Suchtmittel aufgehoben. Im Vordergrund ihrer Aktivitäten stehen jetzt auch die legalen Drogen wie Alkohol und Nikotin. Besonders an Kinder und Jugendliche richten sich entsprechende Maßnahmen, um die Entwicklung einer Sucht zu verhindern (Rauchverbot in Schulen ...).
Viele Menschen ruinieren mit Drogen ihre Gesundheit, viele sterben an den Folgen des Drogenmissbrauchs.
So ist für das Gesundheitswesen die Sucht- und Drogenproblematik eine Herausforderung – hohe Folgekosten müssen für die Betreuung durch die Gesellschaft getragen werden.

Während früher der Schwerpunkt bei der Verminderung der Verfügbarkeit von Suchtmitteln lag, konzentriert sich die Drogen- und Suchtpolitik heute auf die Prävention. Zusammengefasst sind die übergeordneten Ziele der Drogen- und Suchtpolitik:

  1. Prävention
    Verhinderung des Beginns des Drogenkonsums.
    Hier ordnet sich das am 17./18. August 2004 beschlossene Präventionsgesetz ein.
     
  2. Beratung/Behandlung
    Behandlung der Gefährdung durch und der Abhängigkeit von Drogen mit allen verfügbaren Mitteln.
     
  3. Überlebenshilfe/Schadenreduzierung
    Riskante Konsummuster schnell erkennen und reagieren. In der Europäischen Union wurde, angeregt durch die Kommission für Gesundheit und Verbraucherschutz ein Tabakwerbeverbot beschlossen. Maßnahmen zur Sicherung des Überlebens Suchtkranker.
     
  4. Repression/Angebotsreduzierung
    Eindämmung der Verfügbarkeit illegaler Drogen.

Behindertenpolitik

Rechtliche Grundlage der Behindertenpolitik bilden das Sozialgesetzbuch IX und das Behindertengleichstellungsgesetz. Im GG Art. 3 Abs. 3 ist verankert:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Kernziel der Behindertenpolitik ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ins Arbeits- und gesellschaftliche Leben. Dafür steht eine Vielzahl von Hilfen und Einrichtungen zur Verfügung, das sind u. a.

  • die Arbeitsagenturen,
  • die Integrationsämter der Sozialhilfe,
  • die Rentenversicherung.

Durch ein neues Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 1. Juli 2001 - konnte eine verbesserte Wirksamkeit der Maßnahmen erreicht werden. Verbesserungen sind z. B.:

  • Unterstützung bei der Wiedereingliederung in eine bereits früher ausgeübte Tätigkeit oder bei der beruflichen Neuorientierung,
  • Kostenübernahme bei technischen Arbeitshilfen und bei der Einrichtung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes.

Wichtige Einrichtungen der beruflichen Eingliederung sind:

  • Berufsbildungswerke,
  • Berufsförderungswerke und
  • die Werkstätten für behinderte Menschen.

Weitere Verbesserungen enthält das Behindertengleichstellungsgesetz, das am 1. Januar 2003 endgültig in Kraft trat. Auszüge:

§ 1 Gesetzesziel
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

§ 2 Behinderte Frauen
Zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sind die besonderen Belange behinderter Frauen zu berücksichtigen und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen. Dabei sind besondere Maßnahmen zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von behinderten Frauen und zur Beseitigung bestehender Benachteiligungen zulässig.

§ 3 Behinderung
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

§ 4 Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind...

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Aufgaben des Gesundheitswesens." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/aufgaben-des-gesundheitswesens (Abgerufen: 09. June 2025, 19:37 UTC)

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Familienpolitik – Ziele und Rahmenbedingungen

Unter dem Begriff Familie wird das Zusammenleben von Eltern (Ein-Eltern- und Zwei-Eltern-Familie) mit ihren Kindern verstanden. Ehepaare ohne Kinder sowie Alleinlebende (Single) stellen eine spezifische Lebensform dar.
Ein wesentliches Politikfeld ist die Familienpolitik. Familienpolitik bezeichnet die gesamten Maßnahmen, mit denen der Staat Einfluss auf die Gestaltung und Größe der Familie versucht, so z. B. durch Schaffung von familiengerechten Wohnungen, steuerlichen Entlastungen oder Kindergeld. In Entwicklungsländern wird diese Politik meist als Bevölkerungspolitik betrieben.

Die Familie stellt heute vor allem ein Gegengewicht zur nüchternen, oft stark von Entfremdung geprägten Berufswelt dar, indem sie der Raum ist, wo Entspannung, Geborgenheit, Wärme, gefühlsmäßige Wertschätzung herrschen. Deshalb ist die Familienpolitik in Deutschland darauf gerichtet, die wesentlichen Funktionen der Familie zu erhalten und zu stärken. Diese Funktionen sind neben den genannten vor allem die Erziehung der Kinder, die Vermittlung von Normen und Werten, die Aneignung gesellschaftlichen Rollenverhaltens durch die Identifikation der Kinder mit den Eltern.
In der Bundesrepublik Deutschland ist das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zuständig für die Familienpolitik.

Revolution der Lebensdauer

In der Bevölkerung Deutschlands laufen nach bevölkerungsstatistischen Berechnungen zwei Entwicklungen parallel:

  • Die Zahl der 60-Jährigen wird zwischen 1989 und 2050 um rund 10 Mio. Menschen zunehmen, während zur gleichen Zeit
  • die Zahl der 20- bis 60-Jährigen um 16 Mio. sinken wird.

Zuwachs und Rückgang stehen sich gegenüber. Die Zahl der über 80-Jährigen wird besonders schnell von drei Mio. auf rund 10 Mio. steigen. Die Alterung der Bevölkerung geht auf die erheblich längere Lebensdauer und eine niedrige Geburtenhäufigkeit zurück. Sie ermöglicht neue Formen der individuellen Lebensplanung und Lebensgestaltung.

Ausländerpolitik: Begriffe und Geschichte

Die Debatte um die Ausländerpolitik bestimmt seit Jahrzehnten die innenpolitische Auseinandersetzung in Deutschland wie kein anderes Thema. Sie wird in Etappen immer wieder mit zunehmender Schärfe geführt.
Die Zuwanderung hat wesentlich zur Bevölkerungsdynamik in Deutschland beigetragen.
Die Konzeptionen der Ausländerpolitik haben sich seit Gründung der Bundesrepublik und nach der Wiedervereinigung Deutschlands auf Grund wechselnder Konstellationen mehrfach gewandelt.
Zu Problemfeldern der Ausländerpolitik wurden im Laufe der Jahre die steigende Zahl von Asylbewerbern, die anhaltende Zuwanderung deutschstämmiger Spätaussiedler und der verstärkte Familiennachzug von Gastarbeitern.
Es folgten Anwerbestopp und Begrenzungspolitik. Die Ausländerpolitik wurde nicht auf die neuen Bedingungen ausgerichtet: ein neues Ausländerrecht und notwendige Integrationsmaßnahmen fehlten.
1991 trat mit dem neuen Ausländergesetz die Grundgesetzänderung des Artikels 16a zur Asylpolitik in Kraft.
Veränderungen in der Ausländerpolitik leitete die 1998 angetretene rot-grüne Koalition ein. Dazu gehören das Einbürgerungsgesetz von 1999 und der Entwurf eines neuen Zuwanderungsgesetzes.

Familienförderung

Die Familienpolitik umfasst alle Maßnahmen, die dem rechtlichen Schutz von Ehe, Familie, nichtehelichen Kindern (Art. 6 GG) und ihrer materiellen Förderung dienen.
Anders als in der DDR hatten die bundesdeutschen Regierungen der Nachkriegszeit versucht, an das bürgerliche Familienleitbild der Jahrhundertwende anzuknüpfen und die nichtberufstätige Ehefrau und Familienmutter zur Norm zu machen. Seit längerem stehen sich zwei familienpolitische Konzepte entgegen.

Von der Frauenförderung zur Geschlechterpolitik

Frauenförderung und Männerförderung sind Instrumente der Gleichstellungspolitik. Gender-Mainstreaming ist eine Strategie zur Verwirklichung tatsächlicher Gleichstellung (engl.: gender = soziales Geschlecht; mainstream = Hauptstrom, vorherrschende Richtung). Gender Mainstreaming hat seine Wurzeln in der internationalen Frauenbewegung der 1980er-Jahre. In dieser Zeit wurden auch in Deutschland Institutionen zur Durchsetzung der Interessen der Frauen geschaffen. Es ging um die rechtlich-formale Gleichstellung der Frauen, um den Abbau direkter und indirekter Diskriminierung sowie um die Erhöhung der Partizipationschancen von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wesentliche Instrumente waren Frauenförderungsprogramme und Frauenförderpläne, die Durchsetzung von Gleichstellungsregeln. Am 1. September 1994 wurde Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes um folgenden Satz erweitert:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Langsam entwickelt sich im Bereich der Gleichstellungspolitik auch ein öffentliches Engagement von Männern.

Im europäischen Rahmen wurden die Fragen der Gleichstellung im Amsterdamer Vertrag vom 2. Oktober 1997 geregelt. Die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ist ein wesentlicher Aspekt in den Außenbeziehungen der Europäischen Union und in ihrer Politik der Entwicklungsarbeit.

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