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Staatsbürger, EU-Bürger, Weltbürger

Durch Wahlen und Abstimmungen nehmen die Staatsbürger einer Demokratie an der Volkssouveränität teil. Ihr Grundrecht auf politische Teilhabe ist auf das Staatsterritorium bezogen.

Die europäische Entwicklung seit dem Westfälischen Frieden von 1648 hat die Verbindung von Nationalstaat und Demokratie über das Territorium herbeigeführt. Gegenwärtig verändert sich das System moderner Nationalstaaten durch die „Entterritorialisierung von Politik, Herrschaft und Regierungsgewalt“ (DAVID HELD, 1995). Die Staatsangehörigkeit kann in andere Länder mitgenommen werden, sie wird „flexibel“. Sie wird überlagert von supranationalen Bürgerschaften. Die Europäische Union begründet eine Unionsbürgerschaft, eine Weltbürgerschaft erscheint vielen als politisches Ziel.

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Haushalt der EU

Der EU stehen zur Finanzierung ihrer Aufgaben eigene Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Eigenmittel bestehen überwiegend aus Abschöpfungen, Zöllen, Mehrwertsteuereinnahmen und Anteilen am Bruttosozialprodukt der Mitgliedstaaten. Jedes Jahr werden in einem speziellen Haushaltsverfahren die Ausgaben der Union ausgearbeitet und festgelegt. Das Haushaltsverfahren orientiert sich an der Finanziellen Vorschau, mit der regelmäßig der Finanzrahmen für mehrere Jahre festgelegt wird. Die Verantwortung über die Ausführung des Haushaltsplanes obliegt der Kommission. Der Europäische Rechnungshof kontrolliert den Haushaltsvollzug und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

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Nationaler und globaler Markt

Der Schlüsselbegriff Markt gibt dem Wirtschaftssystem Marktwirtschaft den Namen. Der Markt ist der „ökonomische Ort“ des Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage. Historisch ist er aus den einfachen Tauschbeziehungen Ware gegen Ware entstanden. Zunächst ist er lokal begrenzt. Mit dem Fernhandel und dem Geld als allgemein akzeptiertes Tauschmittel entwickeln sich die Märkte regional. Schließlich entstehen durch die industrielle Revolution und das damit verbundene Fabriksystem im Verlauf des 19. Jh.s große (nationale) Binnenmärkte die durch die Freihandelspolitik in einem Weltmarkt verbunden sind. Der am Ende des 19. Jh.s sich ausbreitende Protektionismus konnte die weltweite Arbeitsteilung und den Welthandel grundsätzlich nicht „zurückdrehen“, wenn er auch zu bedrohlichen Konflikten führte. Unter den Bedingungen der Globalisierung wird der Weltmarkt heute zunehmend zu einem „Weltbinnenmarkt“. Dabei werden Interessenkonflikte der „Gewinner“ und „Verlierer“ der Globalisierung auf staatlichen und nichtstaatlichen Ebenen ausgetragen.

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