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Parlamentarismus

Die Wurzeln des Parlamentrismus reichen bis in das Spätmittelalter zurück. Im 19. Jh. wurde das Bürgertum zum Motor des Parlamentarismus, doch erst mit der vollständigen Demokratisierung des Wahlrechts Anfang des 20. Jh. entwickelte sich das Parlament zur echten Volksvertretung.
Der deutsche Parlamentarismus ist gezeichnet von historischen Brüchen. In der Weimarer Republik hatte das Parlament weitreichende Befugnisse, sah sich aber einem vom Volk gewählten Reichspräsidenten gegenüber, der die eigentliche Macht im Staat verkörperte. Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich ein parlamentarisches Regierungssystem etabliert, in dem der Bundeskanzler dem Parlament verantwortlich ist. Diese Regierungsform ist unter demokratischen Staaten weit verbreitet, unterscheidet sich jedoch vom präsidentiellen Regierungssystem (z. B. USA). Hier wird die Regierung nicht vom Parlament bestimmt, sondern durch Präsidentschaftswahlen vom Volk ermittelt.
Kritik am parlamentarischen System zielt vor allem auf die mangelnde Trennung von Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) sowie den starken Einfluss der Parteien.

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