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Politisches Denken im westlichen und östlichen Kulturkreis

Politisches Denken befasst sich mit

  • den Herrschaftsverhältnissen in Gesellschaften und
  • den Prinzipien politischer Ordnungen.

Zentrale Fragen betreffen das Verhältnis von Individuum, Gesellschaft und Staat sowie die Ausgestaltung und Legitimation von (staatlicher) Herrschaft. Ganz entscheidend ist dabei das zugrunde liegende Menschenbild, das in verschiedenen Epochen, Herrschaftssystemen und Kulturkreisen erheblich differiert. So weisen die politischen Vorstellungswelten des westlichen und östlichen Kulturkreises in ihren Grundzügen große Unterschiede auf, da sie auf anderen kulturell-religiösen Wertesystemen beruhen.

Das politische Denken des westlichen Kulturkreises basiert seit der Aufklärung auf der Vorstellung des selbstbestimmten Individuums mit naturgegebener Würde, das zu Selbstentfaltung und eigenverantwortlicher Lebensgestaltung fähig ist.
Im politischen Denken des östlichen Kulturkreises ist der Mensch stärker in ein hierarchisches, auf Traditionen und Religion beruhendes soziales Gefüge eingebunden; tendenziell hat die Gemeinschaft Vorrang vor dem Einzelnen und seinen individuellen Rechten.

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Leitprinzip: Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundwert und oberstes Ziel des Rechtsstaates und damit Teil des allgemeinen Gerechtigkeitsbegriffs: Als Ordnungs- und Verteilungsprinzip unterliegt soziale Gerechtigkeit ständigen Wandlungen und muss immer wieder neu bestätigt werden. Sie hat eine philosophische, politische und rechtliche Dimension.

In den vorbürgerlichen Herrschaftsverhältnissen bis zur Aufklärung existierte keine Rechtsgleichheit der Menschen. Gerechtigkeit war Besitzstandsgerechtigkeit. In der modernen bürgerlichen Gesellschaft steht Gerechtigkeit dagegen unter dem Vorzeichen der formellen Gleichheit aller Bürger (und heute auch Bürgerinnen) als Privateigentümer. Jeder Mensch kann für die gleiche Menge Geldes die gleiche Menge der gleichen Waren kaufen.

Der Sozialstaat kann nicht die Aufgabe haben, die soziale Gleichheit der Gesellschaftsmitglieder herzustellen. In der Bundesrepublik spricht man daher auch von „sozialer Gerechtigkeit“ als Leitprinzip sozialstaatlicher Tätigkeit, womit die Chancengleichheit in den Auf- und Abstiegsprozessen gemeint ist. Soziale Gerechtigkeit beeinflusst damit wesentlich das politische Verhalten in einem demokratischen Gemeinwesen.

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