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Bestrahlungsverfahren

Beim Bestrahlungsverfahren wird die Eigenschaft radioaktiver Strahlung genutzt, in Stoffen chemische, biologische oder physikalische Veränderungen hervorzurufen, insbesondere auch Zellen zu beeinflussen.
Das Verfahren wird z. B. in der Tumorbehandlung oder bei der Verbesserung der Lagerfähigkeit von Lebensmitteln genutzt.

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Biologische Wirkungen radioaktiver Strahlung

Radioaktive Strahlung können wir mit unseren Sinnesorganen nicht wahrnehmen. Sie kann aber beim menschlichen Körper und auch bei anderen Lebewesen Wirkungen hervorrufen, die man als biologische Wirkungen bezeichnet. Insbesondere kann sie

  • zu unmittelbaren Schädigungen führen (akute Strahlenschäden),
  • Schäden hervorrufen, die sich erst nach Jahren bemerkbar machen (Spätschäden),
  • Genetische Schäden (Erbschäden) bewirken, die sich erst bei der Nachkommenschaft zeigen.

Besonders gefährlich ist eine kurzzeitige hohe Strahlenbelastung.

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Biologische Wirkung radioaktiver Strahlung

Radioaktive Strahlung können wir mit unseren Sinnesorganen nicht wahrnehmen. Sie kann aber beim menschlichen Körper und auch bei anderen Lebewesen Wirkungen hervorrufen, die man als biologische Wirkungen bezeichnet. Insbesondere kann sie zu unmittelbaren Schädigungen führen (akute Strahlenschäden) oder Schäden hervorrufen, die sich erst nach Jahren bemerkbar machen (Spätschäden).

Genetische Schäden (Erbschäden) bewirken, dass sich die Auswirkungen der radioaktiven Strahlung erst bei der Nachkommenschaft zeigen. Besonders gefährlich ist eine kurzzeitige hohe Strahlenbelastung.

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Rolf Maximilian Sievert

* 06.05.1896 Stockholm
† 03.12.1966 Stockholm

Er war ein schwedischer Strahlenphysiker, der sich große Verdienste um die Einführung und Weiterentwicklung des Strahlenschutzes gemacht hat. Ihm zu Ehren trägt die Einheit für die physikalische Größe Äquivalentdosis die Bezeichnung Sievert (Kurzzeichen: Sv).

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Radioaktive Strahlung

Radioaktive Strahlung können wir mit unseren Sinnesorganen nicht wahrnehmen. Sie kann aber beim menschlichen Körper und auch bei anderen Lebewesen Wirkungen hervorrufen, die man als biologische Wirkungen bezeichnet. Insbesondere kann sie

  • zu unmittelbaren Schädigungen führen (akute Strahlenschäden),
  • Schäden hervorrufen, die sich erst nach Jahren bemerkbar machen (Spätschäden),
  • genetische Schäden (Erbschäden) bewirken, die sich erst bei der Nachkommenschaft zeigen.

Besonders gefährlich ist eine kurzzeitige hohe Strahlenbelastung.

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