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Grundgesetz (Quellentext)

Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der so genannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Am 23. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz verkündet. Zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Entscheidung der Westalliierten zur Gründung eines deutschen Separatstaates und die seiner Gründung folgenden Entwicklungen standen stark unter dem Eindruck des Kalten Krieges. Daneben haben Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und ihrer politischen Verfassung einerseits und die Abgrenzung vom nationalsozialistischen Schreckensregime andererseits die Diskussionen über das Grundgesetz der BRD sehr wesentlich beeinflusst. Dieses Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und föderal organisierter Rechtsstaat mit starken Bundesländern.

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Entstehung des Grundgesetzes der BRD

Die westlichen Besatzungsmächte hatten sich im Frühjahr 1948 für die Bildung eines deutschen Staates auf dem Territorium ihrer Besatzungszonen entschieden. Von September 1948 bis Mai 1949 beriet der so genannte Parlamentarische Rat in Bonn das Grundgesetz dieses neuen Staates.
Am 23. Mai 1949 wurde dieses Grundgesetz verkündet. Zeitgleich wurde die Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die Entscheidung der Westalliierten zur Gründung eines deutschen Separatstaates und die seiner Gründung folgenden Entwicklungen standen stark unter dem Eindruck des Kalten Krieges. Daneben haben Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik und ihrer politischen Verfassung einerseits und die Abgrenzung vom nationalsozialistischen Schreckensregime andererseits die Diskussionen über das Grundgesetz der BRD sehr wesentlich beeinflusst. Dieses Grundgesetz begründet bis heute den Charakter der Bundesrepublik als demokratischer, freiheitlicher und föderal organisierter Rechtsstaat mit starken Bundesländern.

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Parteiengesetz (Quellentext)

Das Gesetz über die politischen Parteien, auch Parteiengesetz genannt, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 31. Januar 1994 (BGBl. I S. 149), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23. August 2011 (BGBl. I S. 1748)
Der folgende Text enthält die Änderungen des Parteiengesetzes bis zum 1. Januar 2003.

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Betriebsrat und Gesetze betrieblicher Mitbestimmung

Von der ersten Gewerbeordnung 1891 über das Betriebsrätegesetz von 1920 entstand das Betriebsverfassungsgesetz, welches noch heute seine Gültigkeit hat und die Rechte von Arbeitnehmern und Betriebsräten definiert.
Betriebsräte vertreten die Interessen der gesamten Belegschaft eines Unternehmens. Dieser hat besondere Beteiligungsrechte, welche neben Mitbestimmungsrechten auch Anhörungs- und Mitwirkungsrechte beinhalten. Zudem ist der Betriebsrat bei manchen Entscheidungen des Arbeitgebers anzuhören und hat wesentliche Mitbestimmungsrechte im Bereich der sozialen Angelegenheiten. Weitere Aufgaben sind die Überwachung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen und die Vermittlung zwischen Belegschafts- und Arbeitgeberinteressen.

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Stabilitätsgesetz: „Magisches Viereck“

Im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft – kurz Stabilitätsgesetz (StWG) – sind wichtige wirtschaftspolitische Ziele und die dazu notwendigen Instrumente vorgegeben: Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Preisstabilität und außenwirtschaftliches Gleichgewicht. Diese vier Ziele werden auch als Magisches Viereck bezeichnet. Bund und Länder haben auf gesamtgesellschaftliches Gleichgewicht zu achten, d. h. sie sollen sich antizyklisch verhalten. Die einzelnen Ziele sind durch die wechselseitige Abhängigkeit nicht gleichzeitig und vollständig erreichbar (z. B. Wirtschaftswachstum und Preisstabilität). Es existiert ein wirtschaftspolitischer Zielkonflikt. Aufgabe und Schwierigkeit der Politik besteht darin, diese Konflikte zu akzeptieren und sie auf Zeit zu lösen.

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Ökosteuer

Ökosteuern sind darauf gerichtet, umweltschädigende Aktivitäten finanziell zu belasten und so Anreize zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen zu setzen.
In der Bundesrepublik werden seit 1999 Ökosteuern erhoben. Im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurden das Mineralölsteuergesetz und die Mineralölsteuerverordnung geändert, das Stromsteuergesetz und die Stromsteuerverordnung neu geschaffen.
Anfang Januar 2003 trat die fünfte und letzte Stufe der ökologischen Steuerreform in Kraft. Neben weiteren Erhöhungen der Mineralölsteuer und der Stromsteuer wurde festgelegt, dass die Unternehmen mehr belastet werden, um eine effizientere Energienutzung zu bewirken.

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Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch
 

  1. öffentliche Stellen des Bundes,
     
  2. öffentliche Stellen der Länder, soweit der Datenschutz nicht durch Landesgesetz geregelt ist und soweit sie Bundesrecht ausführen oder als Organe der Rechtspflege tätig werden und es sich nicht um Verwaltungsangelegenheiten handelt,
     
  3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten in oder aus Dateien geschäftsmäßig oder für berufliche oder gewerbliche Zwecke verarbeiten oder nutzen.
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Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

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