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Politikverständnis in der Geschichte

Die verschiedenen historischen Phasen des Politikverständnisses haben deutliche Spuren in der Gegenwart hinterlassen. Sie legten die Grundlinien für einige der gegenwärtig nebeneinander oder auch konkurrierend verwendeten Politikbegriffe.
PLATON und ARISTOTELES sind die Begründer der Politikwissenschaft in der griechischen Antike. Auf sie geht der normativ-ontologische Politikbegriff zurück. Der in der Neuzeit mit den großen geographischen Entdeckungen und wissenschaftlichen Umwälzungen entstandene realistische Politikbegriff wurde im 20. Jh. vor allem von MAX WEBER wieder aufgenommen und verbreitet. Politik als Freund-Feind-Unterscheidung geht auf CARL SCHMITT zurück und wird in jüngster Zeit verstärkt rezipiert. Der marxistische Politikbegriff ging aus zwei Denkschulen hervor: aus dem Marxismus-Leninismus, wie er in den Ländern des Ostblocks gelehrt wurde, und aus der „Kritischen Theorie“ der „Frankfurter Schule“, vertreten von MAX HORKHEIMER und THEODOR W. ADORNO. Der systemtheoretische Politikbegriff wurde weltweit verbreitet von DAVID EASTON und NIKLAS LUHMANN. In der Gegenwart wird Politik vorzugsweise unter realistischer und systemtheoretischer Sicht bestimmt. Daneben gibt es eine weite Definition, die über die Phänomene des Staates und des politischen Systems hinausgreift.

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Gewaltenteilung: parlamentarische Demokratie

Neben dem Rechtsstaatsprinzip und der Volkssouveränität ist die Gewaltenteilung die dritte wesentliche Grundlage einer freiheitlich-demokratischen Ordnung, die besagt, dass die Staatsgewalt auf mehrere unterschiedliche und voneinander unabhängige Institutionen aufgeteilt wird, um durch eine gegenseitige Kontrolle der Gewalten sowohl die Konzentration als auch den Missbrauch von Macht zu verhindern. Nach der klassischen Definition verteilt sich die Staatsgewalt auf drei Träger: Die Exekutive, die Legislative und die Judikative.

Schon in der Antike entwickelten Denker die Lehre der gemischten Verfassung. In der Neuzeit begründeten JOHN LOCKE und CHARLES DE SECONDAT MONTESQUIEU das Prinzip der Gewaltenteilung. Es ist das Kernstück der freiheitlich-demokratischen Verfassungslehre.

Um politisch wirksam handeln zu können, sind die drei Gewalten in der Praxis der parlamentarischen Demokratie nach dem Prinzip der Gewaltenverschränkung zu einem System von „checks and balances“ verschränkt. Darin hat eine Gewalt umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte bei Handlungen der jeweils anderen Gewalt.
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Prinzip der Gewaltenteilung in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 festgelegt.

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Politik und Architektur: Bundestag und Bundeskanzleramt

Die Gebäude für die Spitzenämter der Politik gehören zu den politischen Symbolen eines Landes. Im Unterschied zu Monarchien oder Diktaturen gibt es in der Demokratie nicht einen einzelnen Bauherren, sondern repräsentativ-politische Gremien, die mittels öffentlicher Planungs- und Bauwettbewerbe über die architektonische Gestaltung der Staatsbauten entscheiden. Der Umzug von Parlament und Regierung von Bonn nach Berlin eröffnete die seltene Chance, ein Parlaments- und Regierungsviertel neu zu konzipieren, öffentlich zu diskutieren und zu bauen. Vor dem Brandenburger Tor entstand ein „Band des Bundes“ mit dem Parlament im Reichstagsgebäude und dem Bundeskanzleramt als Bausolitäre.

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Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

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Die Geschichte der Fotografie

Die frühe Geschichte der Fotografie ist in erster Linie Technikgeschichte. Im Gegensatz zu anderen Wissenschaften bzw. Künsten gibt es jedoch keinen Begründer der Fotografie im eigentlichen Sinne. Vielmehr ist sie das Werk vieler Entdecker und Entdeckungen in unterschiedlichen Gebieten wie der Chemie, Optik und Mechanik.

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Realismus

Mit dem Begriff „Realismus“ wird eine Stilrichtung bezeichnet, die äußere Umstände, menschliche Charaktere und Beziehungen wirklichkeitsnah darstellt. Der Epoche des literarischen Realismus werden die englische, französische, deutsche, russische und amerikanische Literatur zwischen 1830 und 1880 zugerechnet. Beispielhaft sind die Romane von CHARLES DICKENS, HONORÉ DE BALZAC, GUSTAVE FLAUBERT, THEODOR FONTANE, HERMAN MELVILLE und F. M. DOSTOJEWSKI. Ihre Werke entwerfen ein kritisches Bild der gesellschaftlichen Verhältnisse, das durch präzise Beschreibungen, exakte Milieuschilderungen und psychologisch genau gezeichnete Charaktere besticht.
Allerdings entwickelten sich in jedem Land besondere Formen des Realismus. Während in Deutschland der poetische Realismus vorherrschte, orientiert sich der amerikanische Realismus an symbolischen Ausdrucksformen, die noch der Romantik nahe standen.

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Tragödie

Die Tragödie stellt einen Konflikt dar, der den Helden in den Untergang führt. Schon in der griechischen Antike wurden Tragödien aufgeführt, in denen der Held der Willkür der Götter ausgesetzt ist und in einen Konflikt gerät. Er überschreitet die ihm gesetzten Grenzen und wird von den Göttern bestraft. Der griechische Philosoph ARISTOTELES legt in der Poetik seine Theorie der Tragödie dar. Für ihn besteht das Ziel der Tragödie in der emotionalen Entlastung („Reinigung“ = griech. Katharsis) des Zuschauers. Im Laufe der Jahrhunderte veränderten sich die Arten der Tragödien und ihrer Helden: So siedelt SHAKESPEARE den Konflikt im einzelnen Menschen selbst an – zum Beispiel behandelt Macbeth (1606) das Thema des politischen Verbrechens aus Ehrgeiz.

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