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Ausländerpolitik nach dem Zuwanderungsgesetz

In einem überparteilichen Konsens wurde nach vierjährigen parlamentarischen Beratungen im Juli 2004 das Zuwanderungsgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Am 5. August im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, tritt es am 1. Januar 2005 in Kraft. Das Zuwanderungsgesetz ist vorläufiger Endpunkt einer Jahrzehnte geführten innenpolitischen Auseinandersetzung in der Bundesrepublik über ihre Ausländerpolitik. Mit dem neuen Gesetz ist auch gegen den jahrelangen konservativen Widerstand rechtlich verankert, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist.

Im Rahmen einer politischen Neuorientierung von der Ausländer- zur Migrationspolitik – eingeleitet von der rot-grünen Regierungskoalition – ist das Zuwanderungsgesetz ein wichtiger zweiter gesetzgeberischer Schritt, nach Einführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 1. Januar 2000. Das Gesetz schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, um Zuwanderung politisch zu gestalten, zu steuern und zu begrenzen. Im Vordergrund stehen dabei die nationalen Interessen der Bundesrepublik, insbesondere ihre Wirtschafts- und Arbeitsmarktinteressen, und die humanitären Verpflichtungen.
Das Zuwanderungsgesetz widerspiegelt die Wirklichkeit der Bundesrepublik im Jahr 2004. Letztlich entscheidend ist, dass die im Gesetz angelegten Möglichkeiten und Perspektiven der Integration ausländischer Menschen, der Toleranz gegenüber dem Fremden, der gesellschaftlichen und kulturellen Bereicherung, von Deutschen und Zuwanderern gewollt und genutzt werden. Für ein entsprechendes gesellschaftliches Klima stehen künftig die politischen Parteien in größerer Verantwortung.

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Konzepte und Regelungen der Integration

Die Bundesrepublik Deutschland ist faktisch ein Einwanderungsland. Dadurch ist die Integration (Eingliederung) der Migranten (Zuwanderer) in die Mehrheitsgesellschaft zur dauerhaften Aufgabe von Staat und Gesellschaft geworden. Die Auffassungen darüber, was unter Integration zu verstehen ist, sind jedoch sehr unterschiedlich.

In der Bundesrepublik Deutschland werden zwei politische Konzepte der Integration kontrovers diskutiert. Das Konzept der Assimilation zielt auf die komplette Eingliederung von Migranten in die Aufnahmegesellschaft – vor allem über einen Angleichungsprozess ethnischer Minderheiten (durch Veränderung der Einstellungen, Werte, Verhaltensgewohnheiten). Das Konzept der „multikulturellen Integration“ verfolgt das Prinzip der „Einheit in Verschiedenheit“: Mehrheit und ethnische Minderheiten leben auf der Basis gemeinsamer Sprache, Regeln und Grundwerte (der freiheitlich-demokratischen Grundordnung) im gegenseitigen Respekt für die jeweiligen sozialen und kulturellen Besonderheiten gleichberechtigt und in Frieden miteinander. Marginalisierung (fehlende soziale Integration) und dauerhafte Segmentation (Absonderung von ethnischen Gruppen) werden in beiden Konzepten als unerwünschte Effekte und problematische Entwicklungen abgelehnt.

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