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Europäische Sicherheitsarchitektur

Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ist ein Teil der Gemeinsamen Außen und Sicherheitspolitik (GASP) der EU. Sie zielt darauf, im Rahmen der GASP Handlungsfähigkeit und militärisches Krisenmanagement sicherzustellen. Da die ESVP ein Teil der GASP ist, sind Entscheidungen in diesem Bereich auch ausschließlich dem Rat der Europäischen Union vorbehalten. Die gegenwärtige Ausrichtung einer sicherheitspolitischen Zusammenarbeit steht im Spannungsfeld von Vergemeinschaftung und Regierungszusammenarbeit. Mittelfristig wird es wichtig sein, Leitlinien für ein sicherheitspolitisches Konzept der EU zu entwickeln, um künftig klarer als bisher zu entscheiden, in welcher Form und in welchem Rahmen die EU auf internationale Krisen reagiert. Eine angemessene Einbindung des Europäischen Parlaments erscheint im Hinblick auf die zunehmend wichtiger werdende Legitimation und Kontrolle diesbezüglicher Entscheidungen unabdingbar.

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Institutionen der euro-atlantischen Sicherheitsordnung

Die euro-atlantische Sicherheitsordnung bezieht sich auf ein Gebiet, das von Nordamerika über Europa bis in Teile Asiens reicht. In ihm engagieren sich verschiedene internationale Organisationen und Institutionen mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionen für die gemeinsame Sicherheit. Die wichtigsten sind:

  • die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa),
  • der Europarat,
  • die NATO,
  • der Euro-Atlantische Partnerschaftsrat,
  • die EU.

Die gemeinsame Sicherheitsordnung ist historisch gewachsen und insbesondere Ergebnis der nach dem Ende der Teilung Europas 1989/90 möglich gewordenen gesamteuropäischen Perspektiven. Sie kann weitestgehend im Sinne einer Ordnung gemeinsamer und kollektiver Sicherheit verstanden werden. Der ihr zugrunde liegende Begriff der Sicherheit umfasst neben militärischen auch politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimensionen.

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Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP)

Auch wenn die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) erst mit der Gründung der Europäischen Union (EU) durch den Vertragsschluss von Maastricht 1992 in dieser Art entstanden ist, gab es schon zuvor Versuche der Integration dieses Politikfeldes. Allerdings scheiterten sowohl die Pläne zur Installierung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) 1950-54 als auch die Fouchet-Pläne 1960-62. Als Vorläufer der GASP kann die seit 1970 informell bestehende Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) angesehen werden, die 1987 mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) rechtlich verankert wurde.

Durch die GASP soll das politische Gewicht der Union an ihre ökonomische Stärke anglichen werden, indem der Union die dafür notwendigen Instrumente zur Verfügung gestellt werden (Gemeinsamer Standpunkt, Gemeinsame Aktion und Strategie) und entsprechende Strukturen installiert werden (Hoher Vertreter der GASP) sowie im Rahmen der ESVP die notwendigen militärischen und nicht-militärischen Fähigkeiten aufzubauen, um die Petersberger Aufgaben eigenständig erfüllen zu können.

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