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  6. Sollzinsen und Habenzinsen

Sollzinsen und Habenzinsen

Als Sollzinsen bezeichnet man aus der Sicht der Bank die Zinsen, die der Kreditnehmer für einen erhaltenen Kredit zahlen muss.
Habenzinsen sind die Zinsen, die die Bank den Anlegern für die Sparkonten zahlt.
Die Habenzinsen liegen in der Regel unter den Sollzinsen.

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Sollzinsen ist die Bezeichnung für diejenigen Zinsen, die dem Kreditnehmer für die von ihnen beanspruchten Kredite vom Kreditgeber berechnet werden (Kreditkosten, Zinsen). Ihre Höhe richtet sich nach

  • dem aktuellen Marktzinsniveau und seiner potenziellen Entwicklung,
  • der Länge der Zinsbindungsfrist (Festzins, Gleitzins),
  • der Kredithöhe,
  • der Kreditlaufdauer,
  • der Kreditverwendung,
  • der Kreditbesicherung sowie
  • der Verhandlungsmacht des Kreditnehmers.

Sollzinsen werden auch Aktivzinsen genannt.

Die Habenzinsen oder Passivzinsen sind die Zinsen, die von der Bank an die Kunden für Einlagen gezahlt werden. Ansprüche auf Zinsen verjähren in vier Jahren.
Beide Zinsarten sind die typischen Bankzinsen.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Sollzinsen und Habenzinsen." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/mathematik/artikel/sollzinsen-und-habenzinsen (Abgerufen: 24. September 2025, 10:13 UTC)

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Logarithmengleichungen

Logarithmengleichungen nennt man solche Gleichungen, in denen die Variable im Argument des Logarithmus auftritt.

Zinsen

Unter Zinsen versteht man den Preis für zeitweilig überlassenes Geld. Für den Kreditgeber sind Zinsen der Ertrag aus der Geldanlage. Für den Kreditnehmer sind die Zinsen die Kosten für das erhaltene Geld.
Das Zinsniveau hängt ab von der allgemeinen Wirtschaftslage und der Politik der Europäischen Zentralbank.
Der genaue Zinssatz für eine Geldanlage oder einen Kredit ergibt sich aus dem allgemeinen Zinsniveau sowie der Zinspolitik der entsprechenden Bank.
Entscheidend ist die Laufzeit, die Höhe der Anlage des Kredites und das Risiko, das die Bank beispielsweise bei der Vergabe eines Kredites eingeht.

Zinsstaffel

Bei der kaufmännischen Zinsrechnung, insbesondere bei Abrechnungen zwischen Banken und Kunden, wird die Kontokorrentrechnung (Rechnung mit Soll und Haben) verwendet. Die Kontenseiten werden dabei aus der Sicht der Bank bezeichnet. Habenposten sind also für den Bankkunden Guthaben, Gutschriften, Einzahlungen, Überweisungseingänge usw. Sollposten sind für den Bankkunden Verbindlichkeiten, Abhebungen, Überweisungsausgänge, Abbuchungen eigener Schecks usw.

Darlehen

Das Darlehen ist ein Rechtsgeschäft nach § 607 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine Geldsumme oder auch eine andere vertretbare Sache zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Empfangene zu einem bestimmten Termin oder auf verschiedene Termine verteilt – meist mit Zinsen – zurückzuerstatten.
Ein Darlehen ist ein Buchkredit, bei dem der Kreditbetrag in einer Summe bereitgestellt wird und die Rückzahlung in festgelegten Raten oder in einer Summe am Ende der Laufzeit erfolgt.
Der Begriff Darlehen wird in der Praxis häufig synonym für Kredit verwandt.

Zinszahlen, Zinsteiler

Bei der kaufmännischen Zinsrechnung sind vorwiegend Tageszinsen zu berechnen, wobei die Zinssätze im Allgemeinen p. a. (pro Jahr) angegeben werden.
Die Formel zum Berechnen der Tageszinsen wird dabei vereinfacht.

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