Direkt zum Inhalt

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Politik/Wirtschaft
  3. 3 Wirtschaft und Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft
  4. 3.4 Staatliche Wirtschaftspolitik
  5. 3.4.3 Sozialpolitik
  6. Der Staat organisiert die sozialen Sicherungssysteme

Der Staat organisiert die sozialen Sicherungssysteme

Die soziale Absicherung ist eine wichtige Staatsaufgabe in der Sozialen Marktwirtschaft. Der Staat organisiert hierfür die verschiedenen sozialen Sicherungssysteme, mit der die Bevölkerung gegen die grundlegenden Lebensrisiken wie Alter oder Krankheit abgesichert werden soll.
„Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.“ (Art. 1 Abs. 1 SGB I).

Schule wird easy mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.
Jetzt 30 Tage risikofrei testen
Your browser does not support the video tag.

Grundlage ist die Sozialversicherungspflicht aller Beschäftigten, zumindest bis zu einer gewissen Einkommenshöhe. Die Finanzierung der Gesetzlichen Sozialversicherungen erfolgt im Umlageverfahren. Man spricht daher von der Solidargemeinschaft der Versicherten und der Leistungsempfänger.

Umlageverfahren: Die in einer Periode eingezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen. Es wird lediglich eine kleine Rücklage für den Fall von Schwankungen gebildet.

Von der Bismarckschen Sozialgesetzgebung zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Bundesrepublik

Historisch geht ein Großteil davon bereits auf die Bismarcksche Sozialgesetzgebung in den 1880er-Jahren zurück.
Gesetzliche Sozialversicherungen in der BRD:

  • Alterssicherung– Gesetzliche Rentenversicherung – erstmals eingeführt 1889,
  • Krankheit – Gesetzliche Krankenversicherung – erstmals eingeführt 1883,
  • Pflegebedürftigkeit– Gesetzliche Pflegeversicherung – 1994,
  • Unfall– Gesetzliche Unfallversicherung – erstmals eingeführt 1884,
  • Arbeitslosigkeit– Gesetzliche Arbeitslosenversicherung – erstmals eingeführt 1911.

Sozialbudget (Leistungen nach Funktionen) in Mrd. €
(nur Sozialversichrungssysteme)

 20062007
Rentenversicherung235,0242,3
Krankenversicherung148,2154,6
Pflegeversicherung17,718,0
Unfallversicherung11,511,3
Arbeitsförderung49,940,6

Gesamt

473,6433,9


Hinzu kommt allerdings zunehmend dieprivate Vorsorge z. B. durch Zusatzversicherungen, die aber wiederum staatlich gefördert werden (können).

Im Rahmen der sogenannten Riester-Rente werden beispielsweise seit 2002 private Altersvorsorgeverträge staatlich gefördert.
Im Unterschied zu den Gesetzlichen Sozialversicherungen erfolgt die Finanzierung über das Kapitaldeckungsverfahren. Beim Kapitaldeckungsverfahren wird mit den individuellen Beiträgen ein Kapitalstock aufgebaut, der im Leistungsfall (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand) ausgezahlt wird. Die Frage, ob und inwieweit der Staat oder der Einzelne für die soziale Sicherung zuständig ist, wird gegenwärtig intensiv diskutiert.
Umfragen zeigen allerdings deutlich, dass die Hauptverantwortung für die soziale Sicherung weiterhin beim Staat gesehen wird.

 sehr stark

mitver-
antwortlich

weniger/
gar nicht
verantwortlich
Staat (alle
Befragten)
52444
Staat (West)50464
Staat (Ost)61363
Private
Haushalte
295912
Arbeitgeber236413
andere
Einrichtungen
94644
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Der Staat organisiert die sozialen Sicherungssysteme." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/der-staat-organisiert-die-sozialen-sicherungssysteme (Abgerufen: 24. May 2025, 03:34 UTC)

Suche nach passenden Schlagwörtern

  • Unfallversicherung
  • Staat
  • bismarcksche Sozialgesetzgebung
  • soziale Absicherung
  • Pflegeversicherung
  • Solidargemeinschaft
  • Arbeitslosenversicherung
  • Zusatzversicherungen
  • Altersvorsorge
  • Finanzierung
  • Krankenversicherung
  • Sozialbudget
  • Rücklage
  • Umlageverfahren
  • gesetzliche Sozialversicherung
  • Umfragen
  • Sozialgesetzbuch
  • Lebensrisiken
  • Rentenversicherung
  • soziale Sicherung
  • Verantwortung
Jetzt durchstarten

Lernblockade und Hausaufgabenstress?

Entspannt durch die Schule mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack.

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.

Verwandte Artikel

Doha-Runde der Welthandelsorganisation

Im Jahre 1994 wurde mit der Welthandelsorganisation WTO (World Trade Organization) ein neues multilaterales Handelsabkommen geschlossen. Das GATT wurde dabei in leicht veränderter Form in das neue Vertragswerk der WTO als Bestandteil überführt. Die WTO hat als internationale Organisation mit Sitz in Genf ihre Arbeit am 1.1.1995 aufgenommen.

Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsvermittlung und Integrationsmaßnahmen sind die Kernaufgaben aktiver Arbeitsförderung. Dadurch sollen regionale und qualifikationsbezogene Defizite am Arbeitsmarkt behoben werden. Ziel der Arbeitsmarktpolitik muss Vollbeschäftigung sein. Nur im Zusammenspiel mit Finanz-, Wirtschafts-, Bildungs- und Sozialpolitik kann diese Zielstellung erreicht werden. Aktivierende Maßnahmen der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sind am Bedarf der Unternehmen und der Arbeitssuchenden auszurichten. Grundlage dafür muss die Konzentration auf Personengruppen mit eingeschränkter Beschäftigungsfähigkeit sein, die Stärkung der Eigenverantwortung durch geeignete Maßnahmen, die Individualisierung des Instrumentariums und die Ausrichtung aller Maßnahmen auf den ersten Arbeitsmarkt.

Sozialstaatliche Leistungen

Das Grundgesetz bestimmt die Bundesrepublik als Sozialstaat, der sich in rechtsstaatlichen Formen realisiert. Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen und die soziale Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten. Die Absicherung von Lebensrisiken erfolgt einerseits durch staatlich organisierte Risikovorsorge (gesetzliche Sozialversicherung und staatliche Transferleistungen) und andererseits durch private Risikovorsorge. Die Sozialpolitik umfasst heute auch Mitbestimmung, Vermögensbildung, Arbeitsförderung, Umschulung und Fortbildung der Arbeitnehmer sowie Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeits- und Produktionsprozess.

Seit der Wirtschaftskrise 1973/74 gibt es auch in Deutschland eine Debatte über die Perspektiven des Sozialstaats. Kern der Diskussion waren (und sind) der Erhalt oder der Abbau der sozialstaatlichen Leistungen, ein verstärktes individuelles Engagement des Bürgers und verstärkte marktwirtschaftliche Ausrichtung des Sozialsystems.

Durchsetzung der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland

Die reale Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland entspricht keiner der beiden Grundtypen von Wirtschaftsmodellen in Reinform. Sie wird vielmehr als soziale Marktwirtschaft bezeichnet. Grundidee und Ziele dieser Wirtschaftsordnung sind die Gewährleistung der marktwirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit der Verknüpfung der sozialen Absicherung der Bürger.

Sozialleistungen

Sozialleistungen umfassen alle Geld-, Dienst- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen zur Deckung und Milderung sozialer Risiken und Bedürfnisse vom Staat, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen gewährt werden.

Ein Angebot von

Footer

  • Impressum
  • Sicherheit & Datenschutz
  • AGB
© Duden Learnattack GmbH, 2025