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Ratenkredit

Dieser Kredit, auch Anschaffungskredit genannt, dient vorrangig der Finanzierung langlebiger Konsumgüter mit hohem Gebrauchswert, z. B. Autos und Möbel.

  • Die Laufzeit beträgt zwischen 12 und 72 Monaten.
  • Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.
  • Die Kreditsumme wird bar ausbezahlt oder dem Girokonto des Kreditnehmers gutgeschrieben.
  • Die Zinszahlung und Rückzahlung (Tilgung des Darlehens) erfolgen in gleichbleibenden Monatsraten.

Ratenkredite werden auch häufig als kurzfristige Kredite von Versandhäusern, über Homeshopping, Teleshopping angeboten.

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Hypothek

Für die Finanzierung eines Hauses oder einer Eigentumswohnung werden von den Banken und Bausparkassen langfristige Kredite gegeben. Diese Kredite oder Darlehen können durch eine Hypothek abgesichert werden.

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Leistungen in Wissenschaft und Technik

Wissenschaft und Technik setzten in den Zwanzigerjahren zu wahren Höhenflügen an. Bereits während des Krieges war an zahlreichen Erfindungen geforscht wurden, die für militärische Zwecke eingesetzt werden sollten. Nach Kriegsende wurden diese Erfindungen für die zivile, kommerzielle Nutzung weiterentwickelt. Auf diese Weise entstand zum Beispiel der Rundfunk. In anderen Wissenschaftszweigen wurden – manchmal durch Zufall, wie das Penicillin – bahnbrechende Entdeckungen gemacht. Deutsche Wissenschaftler gehörten weltweit zu den führenden Köpfen und gewannen zahlreiche Nobelpreise. Für die Erprobung der technischen Neuentwicklungen brauchte es Mut und Pioniergeist. Die Geschichte der ersten Flüge über den Atlantik stellt dies eindrücklich zur Schau.

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Betriebswirtschaftliche Grundfunktionen

Die Gruppen von Aufgaben, die erfüllt werden müssen, um das Unternehmen aufrecht zu erhalten, werden als betriebswirtschaftliche Grundfunktionen bezeichnet.
Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Grundfunktionen sind:

  • Beschaffung,
  • Leistungserstellung,
  • Lagerung,
  • Absatz,
  • Finanzierung und
  • Rechnungswesen.
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Der Staat organisiert die sozialen Sicherungssysteme

Die soziale Absicherung ist eine wichtige Staatsaufgabe in der Sozialen Marktwirtschaft. Der Staat organisiert hierfür die verschiedenen sozialen Sicherungssysteme, mit der die Bevölkerung gegen die grundlegenden Lebensrisiken wie Alter oder Krankheit abgesichert werden soll.
„Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.“ (Art. 1 Abs. 1 SGB I).

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Sozialpolitik im Ländervergleich

Für den Begriff Sozialpolitik gibt es verschiedene Definitionen, resultierend aus zeitabhängig unterschiedlichen Zielen der Sozialpolitik, den Aktionsfeldern und ihrer wechselnden Vorrangigkeit sowie der jeweiligen Einstellung der Bürger zur Sozialpolitik.

„Als Sozialpolitik bezeichnet man alle Bestrebungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, das Verhältnis der verschiedenen Gesellschaftsschichten untereinander und zum Staat zu beeinflussen. Durch die Sozialpolitik sollen Gegensätze und Spannungen innerhalb der Gesellschaft gemildert und beseitigt werden. Träger der Sozialpolitik ist in erster Linie der Staat mit seinen Unterverbänden (Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) aber auch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften (z. B. die Kirchen) und private Zusammenschlüsse wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Genossenschaften und sozialpolitische Vereine ... Als betriebliche Sozialpolitik bezeichnet man die sozialen Maßnahmen, die im einzelnen Betrieb zu Gunsten der Belegschaft getroffen werden.“
(Das Wissen des 20. Jahrhunderts, Bd. 5, S. 657, Verlag für Wissen und Bildung, Rheda 1961, 1965)

Unter Sozialpolitik versteht man gegenwärtig:

  • „Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der arbeitenden (auch der nichtarbeitsfähigen) Menschen, besonders der Schutz vor Not durch Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit; umfasst Arbeitsschutz und -verfassung, Entlohnung, Sozialversicherung u. a. Es gibt staatliche und betriebliche Sozialpolitik.“
    (Der Brockhaus in einem Band, 2003)
  • „Planung u. Durchführung staatlicher Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung; Gesellschaftspolitik.“
    (DUDEN – Das große Fremdwörterbuch, 2003)
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Betriebswirtschaft/Betriebswirtschaftslehre

Im Mittelpunkt der Betriebswirtschaft stehen die betrieblichen Grundfunktionen Beschaffung, Lagerung, Leistungserstellung, Absatz und Finanzierung.

Damit eng verbunden sind die Fragestellungen und Aussagen der Unternehmensführung, der Betriebsorganisation, Produktions- und Arbeitsorganisation, des Rechnungswesens und des Personalwesens. Gegenstand der Betriebswirtschaft ist das Wirtschaften von Betrieben und Unternehmen.

Die Betriebswirtschaftslehre befasst sich mit den Entscheidungen und Strukturen eines Unternehmens. Sie ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften.

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