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Gesundheitswesen und -politik in Deutschland

Gesundheitspolitik umfasst die Regelungen und Maßnahmen des Staates, der Selbstverwaltung und privater Organisationen, die Gesundheit der Bevölkerung zu sichern. Die Ziele der deutschen Gesundheitspolitik sind: Freisein der Bevölkerung von Krankheit, insbesondere Bewahrung der Arbeitsfähigkeit, Angebot einer hauptsächlichen nachsorgenden (kurativen) Medizin, ergänzt um vorbeugende Maßnahmen und Gesundheitsvorsorge. Die wichtigste Institution des Gesundheitswesens ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Universalversicherung für rund 90 % der Bevölkerung – neben Privatversicherungen und der Beamtenversorgung. Sie wird aus Beiträgen finanziert und begründet einheitliche Leistungsansprüche. Auch die Pflegeversicherung ist seit 1995 als beitragsfinanzierte Sozialversicherung aufgebaut.

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Gesundheitspolitik

Gesundheitspolitik umfasst die Regelungen und Maßnahmen

  • des Staates,
  • der Selbstverwaltung und
  • privater Organisationen,

die Gesundheit der Bevölkerung zu sichern.

Die naturwissenschaftlich-medizinische Entwicklung nimmt starken Einfluss auf das Gesundheitsverständnis. Es lassen sich

  • körperliche (somatische),
  • seelische (psychosomatische) und
  • gesellschaftliche

Gesundheitsanteile unterscheiden. Die Gesundheitsdefinition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als

„Zustand völligen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens“

wird in Deutschland nicht zugrunde gelegt. Die Ziele der deutschen Gesundheitspolitik sind:

  • Freisein der Bevölkerung von Krankheit, insbesondere Bewahrung der Arbeitsfähigkeit,
  • Angebot einer hauptsächlichen nachsorgenden (kurativen) Medizin, ergänzt um vorbeugende Maßnahmen und Gesundheitsvorsorge.

Die deutsche Gesundheitspolitik folgt seit Gründung der gesetzlichen Krankenversicherung 1883 einem mittleren Entwicklungspfad zwischen den Ordnungsmodellen des Marktes und des Staates. Sie verfügt über ein eigentümliches System der „Vielfachsteuerung“ (P. HERDER-DORNEICH) mit einem generellen Vorrang der Selbstverwaltung.

Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen
Bund und LänderSozial- bzw. Wohlfahrtsverbände
  • politisch-gesellschaftliche Rahmenrichtlinien des Bundes (Bundesministerium für Gesundheit, Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
     
  • Bund-Länder-Programm der Krankenhausfinanzierung
     
  • Länderplanung des Krankenhausbaus
     
  • öffentlicher Gesundheitsdienst der Länder und Kommunen (Gesundheitsämter)
  • Verbände der Krankenkassen (unterschiedliche Kassenarten) der Versicherten, mit paritätischer Selbstverwaltung der beitragsleistenden Versicherten und der Arbeitgeber
     
  • Kassenärztliche Vereinigungen als Pflichtvereinigungen der Ärzte regulieren in
    Verhandlungen die Preise
    (Honorare) der medizinischen Leistungen, die Vorgaben
    medizinischer Leistungserbringung (regionale Ärzteverteilung und ambulante Versorgung der Bevölkerung)


Das Gesundheitswesen kombiniert drei Steuerungsarten:

  • die staatlich-hierarchische Steuerung mit
  • korporatistischen Beziehungen zwischen Staat und Verbänden und
  • verhandlungsdemokratischen Beziehungen zwischen den Verbänden.

Die Verbände spielen dabei die größte Rolle.

Die wichtigste Institution des Gesundheitswesens ist die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Universalversicherung für rund 90 % der Bevölkerung – neben Privatversicherungen und der Beamtenversorgung. Die Pflegeversicherung (1995) ist als beitragsfinanzierte Sozialversicherung aufgebaut.

Die öffentlichen Gesamtausgaben für Gesundheit sind seit den 1970er-Jahren auf Grund

  • der medizinischen Fortschritte (Apparatemedizin),
  • dem ansteigenden Lebensniveau der Bevölkerung und
  • der längeren Lebensdauer

stark gestiegen. 2003 betrugen die Gesundheitsausgaben in Deutschland insgesamt 239,7 Mrd. Euro.

Gesundheitsreformen

DIe Gesundheitsreform von 2007 legte die Versicherungspflicht für alle in gesetzlicher und privater Versicherung mit einem einheitlichen Beitragssatz fest. Dafür wurde ein zentraler Gesundheitsfonds gebildet, aus dem die Krankenkassen einen einheitlichen Beitrag für jeden Versicherten erhalten. Der Fonds speist sich aus den Beiträgen der Versicherten, der Arbeitgeber und aus staatlichen Zuschüssen.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Gesundheitswesen und -politik in Deutschland." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/index.php/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/gesundheitswesen-und-politik-deutschland (Abgerufen: 14. June 2025, 05:24 UTC)

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  • Gesundheitswesen- und politik
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Verwandte Artikel

Begriff und Bereiche der Sozialpolitik

Die Sozialpolitik behandelt ähnlich wie die Wirtschaftspolitik ein generelles Thema, das seit Gründung der ersten Sozialversicherung 1883 sehr viel umfangreicher und auf verschiedene Politikressorts verteilt wurde. Sozialpolitik reicht von der Politik der sozialen Sicherung über die Politik zum Schutz der Arbeitnehmer, der Betriebsverfassung und Mitbestimmung bis zur Gesundheits-, Wohnungs-, Familien- und Vermögenspolitik. Durch Sozialpolitik wird dem in der Wirtschaft vorherrschenden individuellen Erwerbsstreben die Idee der gesellschaftlichen Solidarität an die Seite gestellt. Sozialpolitik sieht sich deshalb denen verpflichtet, die im Wirtschaftsleben aus verschiedensten Gründen keinen Platz finden oder aber herausfallen und deshalb zu verarmen drohen.

Verstärkt seit den 1970er-Jahren kommt das Ziel hinzu, Sozialpolitik als Umverteilungspolitik zur Annäherung der individuellen Einkommen und Vermögen einzusetzen. Das rechte Maß einer Balance zwischen Chancen, Risiken und Belastungen von Individuen, Gruppen und Schichten zu finden (soziale Gerechtigkeit), erweist sich als ständige politische Aufgabe.

Sozialpolitik im Ländervergleich

Für den Begriff Sozialpolitik gibt es verschiedene Definitionen, resultierend aus zeitabhängig unterschiedlichen Zielen der Sozialpolitik, den Aktionsfeldern und ihrer wechselnden Vorrangigkeit sowie der jeweiligen Einstellung der Bürger zur Sozialpolitik.

„Als Sozialpolitik bezeichnet man alle Bestrebungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, das Verhältnis der verschiedenen Gesellschaftsschichten untereinander und zum Staat zu beeinflussen. Durch die Sozialpolitik sollen Gegensätze und Spannungen innerhalb der Gesellschaft gemildert und beseitigt werden. Träger der Sozialpolitik ist in erster Linie der Staat mit seinen Unterverbänden (Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) aber auch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften (z. B. die Kirchen) und private Zusammenschlüsse wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Genossenschaften und sozialpolitische Vereine ... Als betriebliche Sozialpolitik bezeichnet man die sozialen Maßnahmen, die im einzelnen Betrieb zu Gunsten der Belegschaft getroffen werden.“
(Das Wissen des 20. Jahrhunderts, Bd. 5, S. 657, Verlag für Wissen und Bildung, Rheda 1961, 1965)

Unter Sozialpolitik versteht man gegenwärtig:

  • „Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der arbeitenden (auch der nichtarbeitsfähigen) Menschen, besonders der Schutz vor Not durch Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit; umfasst Arbeitsschutz und -verfassung, Entlohnung, Sozialversicherung u. a. Es gibt staatliche und betriebliche Sozialpolitik.“
    (Der Brockhaus in einem Band, 2003)
  • „Planung u. Durchführung staatlicher Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung; Gesellschaftspolitik.“
    (DUDEN – Das große Fremdwörterbuch, 2003)

Sozialrecht und Sozialpolitik in Deutschland

Ursprünglich war Sozialpolitik eine Antwort der Reichsregierung unter OTTO VON BISMARCK auf die soziale Not beim Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft (soziale Frage des 19. Jh.). Inzwischen wurde sie zur Grundlage des modernen Sozialstaats. Sozialpolitik umfasst die Maßnahmen des Staates, der Sozialversicherungen und der Betriebe, die allen Mitgliedern der Gesellschaft Schutz und Sicherung gegen Not- und Mangellagen gewährleisten.
Die seit 1949 stabile soziale, ökonomische und politische Entwicklung führte dazu, von einem Modell Deutschland zu sprechen. Dieses Modell verbindet die friedliche soziale und politische Integration im Innern ökonomisch erfolgreich mit hoher weltwirtschaftlicher und politischer Verflechtung.

Aufgaben des Gesundheitswesens

Unter Gesundheitspolitik versteht man alle Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die sich auf

  • die Gesundheitsvorsorge,
  • die Krankheitsbehandlung und
  • die Krankheitsfolgen beziehen.

In ihrer jeweiligen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Ausformung, wie sie hauptsächlich durch die Krankenversicherungsgesetzgebung erfolgt, bestimmen sie die Struktur des Gesundheitswesens. Die Ziele der Gesundheitspolitik lassen sich nach drei Ebenen unterscheiden (Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 4., völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn, 2000):

  • Auf der gesellschaftlichen Ebene steht das Solidaritätsprinzip im Vordergrund. Im Bedarfsfall soll jeder Bürger unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung haben.
     
  • Auf der medizinischen Ebene geht es um die bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit.
     
  • Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten.

Alle drei Ebenen und die gesundheitspolitischen Ziele erfordern entsprechende Rahmenbedingungen und Strukturen.

Generationenkonflikt

Wie in allen entwickelten Industriestaaten findet auch in Deutschland ein demografischer Wandel statt, der durch Bevölkerungsrückgang und Überalterung der Gesellschaft (niedrige Geburtenrate, steigende Lebenserwartung) gekennzeichnet ist. In der Folge entsteht ein unausgewogenes Generationenverhältnis (mehr alte als junge Menschen). In diesem Zusammenhang wird auch die Frage diskutiert, wie Generationengerechtigkeit gewährleistet werden kann. Dabei spielt das Konzept der Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle, das auf zukunftsverträgliche Entwicklung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zielt. Wissenschaftler prognostizieren aufgrund des demografischen Wandels auch den Zusammenbruch der sozialen Sicherungssysteme, deren Stabilität auf einem ausgewogenen Verhältnis zwischen den Generationen beruht (Generationenvertrag).Um den Interessen nachfolgender Generationen mehr Gewicht zu verleihen, wird vielfach gefordert, den unter 18-Jährigen mehr politische Mitbestimmungsmöglichkeiten zu geben (z. B. über Kinder- und Familienwahlrecht, Jugendparlamente). Viele Formen der Jugendbeteiligung besitzen heute allerdings noch eher einen symbolischen Charakter als dass sie Ausdruck politischer Gestaltungsmacht wären.

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