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Konstruktionsprinzipien: Räumliches Tragwerk (Raumtragwerk)

Das räumliche Tragwerk (Raumtragwerk) gehört neben dem Massenbau, dem Massivbau (Flächenbau) und dem Skelettbau (Gliederbau) zu den grundlegenden Konstruktionsprinzipien in der Architektur.

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Konstruktionsprinzipien: Skelettbau (Gliederbau)


Der Skelettbau (Gliederbau) gehört neben dem Massenbau, dem Massivbau (Flächenbau) und dem Raumtragwerk zu den grundlegenden Konstruktionsprinzipien in der Architektur.

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Sakralarchitektur: Tempelbau

Tempel gehören zu den sogenannten Sakralbauwerken. Sakralarchitektur (lat. „sacer“ = heilig) ist die zusammenfassende Bezeichnung für alle Bauten, die kultischen und religiösen Zwecken dienen:

  • in der Antike Tempel,
  • in der christlichen Kunst Kirchen und Klöster,
  • in Ägypten und Lateinamerika Pyramiden,
  • in der islamischen Kunst Moscheen,
  • im Buddhismus Pagoden, Stupas, Viharas und
  • in der jüdischen Kunst Synagogen.

Im europäischen Raum war neben dem Kirchenbau der Tempelbau Schwerpunkt der Sakralarchitektur.

Als architektonisch herausragend gelten heute besonders das Pantheon in Rom (ca. 118–128 n.Chr.) und der Parthenon auf der Akropolis in Athen (447–432 v.Chr.).

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Historienbild

In der Kunstrezeption existiert eine Rangfolge der Bildthemen nach ihrer historischen Wertschätzung. Als höchste Gattung empfand man bis in das 19. Jahrhundert die Historienmalerei. Dann folgte das Porträt. Landschafts- und Genremalerei nahmen im 18. Jahrhundert einen mittleren Platz ein, während das Stillleben den letzten Platz belegte.

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Technik der Malerei

Man kann Kunstwerke unter den verschiedensten künstlerischen und technischen Gesichtspunkten betrachten. Eine Möglichkeit ist der Aspekt der handwerklich technischen Herstellung eines Bildes. Dabei ist zu beachten, dass der geistige Gehalt, die Technik und das Material sich gegenseitig bedingen und die menschliche Wahrnehmung beeinflussen. Einige wesentliche malerische Techniken sollen im Folgenden aufgeführt werden.

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Porträt

Die künstlerische Darstellung eines bestimmten Menschen nennt man Porträt (lat. protrahere = hervorziehen und frz. portrait = Bild/Bildnis). Seine Absicht ist es, das Wesen bzw. die Persönlichkeit des Porträtierten zum Ausdruck zu bringen.

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Historische Siedlungen bis zum Ende der Antike (um 300 n. Chr.)

Die Menschen lebten ca. 30000 Jahre als Jäger und Sammler. In dieser Zeit bestanden ihre Siedlungen vorwiegend aus Zeltlagern oder Wohnstätten in Höhlen oder unter Felsüberdachungen. Um 8000 v. Chr. begannen die Menschen Fischfang, Ackerbau und Viehzucht zu betreiben, und sie bauten die ersten Dörfer.

Mit Entstehung der frühen Hochkulturen entwickelten sich die ersten Städte, u. a. in Mesopotamien, Vorder- und Kleinasien, Ägypten, China, Indien, auf Kreta, in Mittelamerika und Peru. Griechen und Römer bauten auf diesen Errungenschaften auf und entwickelten sie fort.

Um 3000 v. Chr. gab es 15 uns heute bekannte Städte auf der Erde, so die wahrscheinlich älteste Stadt Jericho, in Mesopotamien die Stadt Uruk und im Iran Susa.
Um 1500 v. Chr. gab es bereits 100 Städte. Sie lagen vorwiegend in einem Streifen zwischen dem 20. und dem 40. Breitengrad nördlicher Breite in Europa, Asien und Afrika und vorwiegend an Meeresküsten oder Flüssen. Viele der Städte weisen Gemeinsamkeiten im Grundriss auf und wurden bereits regelrecht geplant. Erst 1500 Jahre später wurden in Europa Städte nördlich von 40 ° n. B. gebaut.

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Entwicklung der Musikwissenschaft

Die Entwicklung der Musikwissenschaft als ein eigenständiges Fach begann im ausgehenden 18. Jh. Als Kern- und Ursprungsland gilt Deutschland. Es entstanden verschiedene Teilgebiete und unterschiedliche Methoden, die zum Ziel haben, die Musik in ihrem geschichtlichen Verlauf nachzuvollziehen. Die veränderten Bedingungen nach 1945 sorgten dafür, dass sich das Feld der Musikwissenschaft enorm vergrößerte und immer noch vergrößert.

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Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

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