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Außenhandel

Der internationale Handel, auch Außenhandel genannt, ist der grenzüberschreitende Warenverkehr, der Austausch von Dienstleistungen und – im weiteren Sinne – von Kapital.
Außenhandel dient dem Ausgleich von Mangel und Überfluss, er fördert die internationale Arbeitsteilung, ermöglicht die Verbreitung wirtschaftlicher, technischer und kultureller Erfahrungen und Lebensweisen, unterstützt menschliche Beziehungen der Völker untereinander und führt zur fortschreitenden Verflechtung der Staaten miteinander.
Ausdruck des Außenhandels sind der Import, der Export und der Transithandel.
Export bedeutet die Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen, Import die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen. Transithandel bedeutet Durchfuhrhandel.

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Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde am 25. März 1957 in Rom gegründet. Die sechs Unterzeichnerstaaten einigten sich auf eine gemeinsame Zoll- und Wirtschaftspolitik, die über die Bereiche Kohle und Stahl hinausgehen sollten.

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Konjunkturzyklen

Die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Marktes sind zyklischen Schwankungen unterworfen. Dieses nennt man Konjunkturzyklus. Die vier Phasen Aufschwung, Boom, Rezession und Depression charakterisieren die Entwicklung verschiedener wirtschaftlicher Größen (Bruttosozialprodukt, Beschäftigungsgrad, Produktion, Preisentwicklung und in diesem Zusammenhang die Inflationsrate u.a.) innerhalb eines Konjunkturzyklus.

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Stabilitätsgesetz: „Magisches Viereck“

Im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft – kurz Stabilitätsgesetz (StWG) – sind wichtige wirtschaftspolitische Ziele und die dazu notwendigen Instrumente vorgegeben: Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Preisstabilität und außenwirtschaftliches Gleichgewicht. Diese vier Ziele werden auch als Magisches Viereck bezeichnet. Bund und Länder haben auf gesamtgesellschaftliches Gleichgewicht zu achten, d. h. sie sollen sich antizyklisch verhalten. Die einzelnen Ziele sind durch die wechselseitige Abhängigkeit nicht gleichzeitig und vollständig erreichbar (z. B. Wirtschaftswachstum und Preisstabilität). Es existiert ein wirtschaftspolitischer Zielkonflikt. Aufgabe und Schwierigkeit der Politik besteht darin, diese Konflikte zu akzeptieren und sie auf Zeit zu lösen.

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Freiheit oder Gleichheit

Freiheit und Gleichheit gehören seit der Aufklärung, der amerikanischen und der französischen Revolution zu den Grundbegriffen des modernen Demokratieverständnisses und sind in Deutschland im Grundgesetz fixiert. Sie gehören zu den Grund- und Menschenrechten. Der Schutz und die Garantie des Eigentums und die Durchsetzung rechtlicher Gleichheit für alle Menschen stehen seit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte durch die französische Nationalversammlung 1789 in einem fortwährenden Spannungsverhältnis. In der Forderung nach „sozialer Gerechtigkeit“ bündelt sich diese Auseinandersetzung. Da eine Herstellung der „Gleichheit“ ökonomisch nicht möglich ist, obliegt es dem Sozialstaat, Chancengleichheit und eine Existenz sichernde Grundversorgung durchzusetzen.

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Vollbeschäftigung

Vollbeschäftigung beinhaltet aus volkswirtschaftlicher Sicht die Auslastung aller Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital, Boden). Im engeren Sinne bezieht sich die Vollbeschäftigung nur auf den Faktor Arbeit. Für das Ziel der Vollbeschäftigung wird als Indikator die Höhe der Arbeitslosenquote herangezogen. Bei einer sehr niedrigen Arbeitslosenquote von 1–2 % kann von Vollbeschäftigung gesprochen werden.

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