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Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) übt die Rechtsaufsicht über das gesamte Gemeinschaftsrecht aus. Seine Aufgabe ist die Sicherung der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge. Jedes Mitgliedsland der EU ist mit einem Richter im EuGH vertreten. Seine Arbeit wird von acht Generalanwälten unterstützt.

Dem Gerichtshof ist ein Gericht erster Instanz (EuG) beigeordnet. Klagen der Mitgliedstaaten oder der Gemeinschaftsorgane werden vor dem Gerichtshof erhoben, während Klagen natürlicher oder juristischer Personen, mit denen Gemeinschaftsrecht angefochten wird, vor dem EuG erhoben werden. Nationale Gerichte können vom EuGH eine Vorabentscheidung verlangen, wenn sie in einem Verfahren Gemeinschaftsrechtsnormen anwenden müssen und Zweifel hinsichtlich deren Auslegung haben.

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Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde am 25. März 1957 in Rom gegründet. Die sechs Unterzeichnerstaaten einigten sich auf eine gemeinsame Zoll- und Wirtschaftspolitik, die über die Bereiche Kohle und Stahl hinausgehen sollten.

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Konrad Adenauer

* 05.01.1876 Köln
† 19.05.1967 Bad Honnef

KONRAD ADENAUER war der erste Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Amt bekleidete er 14 Jahre und trug auf entscheidende Weise zur Wiedererlangung der Souveränität Westdeutschlands, zur deutsch-französischen Aussöhnung und zum Ausbau der sozialen Marktwirtschaft durch LUDWIG ERHARD bei.
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) hat er mitbegründet und geprägt.
KONRAD ADENAUER ist heute allgemein als Gründungsvater der Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

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Entwicklungsphasen der Europäischen Gemeinschaft

Die Entwicklung der europäischen Integration vollzieht sich in verschiedenen Stufen und Phasen als Prozess der Erweiterung und Vertiefung. Die Einheitliche Europäische Akte, der Maastrichter Vertrag und der Gipfel von Nizza bilden Eckpunkte einer neuen Stufe der europäischen Integration. Die gegenwärtige Herausforderung besteht darin, beide Teilprozesse möglichst reibungslos miteinander zu verzahnen. Einerseits müssen die neuen Mitgliedstaaten auf ihre Rolle im Rahmen der Europäischen Union vorbereitet werden, um sie in die Entscheidungsprozesse zu integrieren. Andererseits müssen die notwendigen Schritte zur tiefgreifenden Reform vorangetrieben werden.

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Deutschland im europäischen Integrationsprozess

Die Rolle Deutschlands hat sich seit der Gründung der EKGS im Jahr 1951 erheblich gewandelt. Heute ist die Bundesrepublik Deutschland ein maßgeblicher Akteur bei der Ausgestaltung der Europäischen Union. Nach dem Zweiten Weltkrieg war Deutschland aufgrund der konsequenten Einbindung in das westliche Bündnissystem in den europäischen Einigungsprozess integriert. In den 1970er- und 1980er-Jahren gelang es Deutschland, sich in der Gemeinschaft zu etablieren und ein größeres Gewicht zu erlangen.
Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion und der damit zusammenhängenden Vereinigung Deutschlands kam es zu einer Neudefinition der Rolle Deutschlands. Deutschland hat im Zuge der Erweiterung der Europäischen Union Mitte der 1990er-Jahre und der Osterweiterung eine bedeutende Rolle eingenommen. Darüber hinaus engagierte sich Deutschland bei der Reformierung der EU, der Vollendung des Binnenmarktes, der Herausbildung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Schaffung der Wirtschafts- und Währungsunion.

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