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Europäischer Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) übt die Rechtsaufsicht über das gesamte Gemeinschaftsrecht aus. Seine Aufgabe ist die Sicherung der Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Gründungsverträge. Jedes Mitgliedsland der EU ist mit einem Richter im EuGH vertreten. Seine Arbeit wird von acht Generalanwälten unterstützt.

Dem Gerichtshof ist ein Gericht erster Instanz (EuG) beigeordnet. Klagen der Mitgliedstaaten oder der Gemeinschaftsorgane werden vor dem Gerichtshof erhoben, während Klagen natürlicher oder juristischer Personen, mit denen Gemeinschaftsrecht angefochten wird, vor dem EuG erhoben werden. Nationale Gerichte können vom EuGH eine Vorabentscheidung verlangen, wenn sie in einem Verfahren Gemeinschaftsrechtsnormen anwenden müssen und Zweifel hinsichtlich deren Auslegung haben.

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Umfang und Ausrichtung der EU-Entwicklungspolitik

Die europäische Entwicklungspolitik zielt vor allem auf

  • die Bekämpfung der Armut,
  • die nachhaltige soziale Entwicklung und
  • die schrittweise Eingliederung der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft.

Die EU ist weltweit entwicklungspolitisch tätig und international der größte Geber. Die Zusammenarbeit ist vor allem auf die Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) ausgerichtet, findet aber auch mit anderen Weltregionen wie Asien und Lateinamerika, dem Mittelmeerraum, Mittel- und Osteuropa, der ehemaligen Sowjetunion und Südosteuropa statt. Hinzu kommen Nahrungsmittelhilfen, humanitäre Hilfsleistungen und die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen.

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Binnenmarkt der EU

Der Binnenmarkt ist ein Kernbestandteil der Europäischen Union, da er großen Einfluss auf weitere Politikbereiche der Union hat. So dient er beispielsweise als Grundlage für die Wirtschafts- und Währungsunion. Folglich steht der Binnenmarkt in Zusammenhang mit dem Ziel einer ökonomischen und politischen Integration Europas.
Der Binnenmarkt stellt den Gemeinsamen Markt der Europäischen Gemeinschaft dar. Er ist ein Raum ohne Binnengrenzen und ermöglicht den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr (vier Freiheiten).
Durch die Herstellung der so genannten „vier Freiheiten“ trägt der Binnenmarkt wesentlich zum Wohlstand in Europa bei, indem er den innergemeinschaftlichen Handel fördert, die Produktivität erhöht und Kosten senkt. Dies wird z. B. durch verstärkten Wettbewerb und Abschaffung der Zollformalitäten erreicht.
Der Binnenmarkt stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Europäischen Union auf dem Weltmarkt gegenüber den USA und Japan.

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Handels-, Wettbewerbs-, Verkehrspolitik und transeuropäische Netze

Im Zuge der Errichtung und Vollendung des Binnenmarktes gewinnen die Gemeinsame Handelspolitik, die Wettbewerbspolitik, der Ausbau der transeuropäischen Netze und in diesem Zusammenhang ebenfalls die Verkehrspolitik zunehmend an Bedeutung. Ein gemeinsames Handeln in diesen Bereichen dient der Gewährleistung der vier Freiheiten des Binnenmarktes: freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.

Im Rahmen der Handelspolitik setzt sich die Europäische Union (EU) für eine Liberalisierung des Welthandels und die Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel ein.
Die Wettbewerbspolitik hat zum Ziel, den freien Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes zu gewährleisten.

Um der erhöhten Mobilität innerhalb der EU und der Infrastrukturüberlastung gerecht zu werden, engagiert sich die Union für einen Ausbau der Verkehrsnetze verbunden mit verstärktem Umweltschutz. Außerdem soll der Ausbau der transeuropäischen Netze abgelegenen Regionen den Anschluss an den Binnenmarkt erleichtern.

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Menschen- und Grundrechte in der EU

Die Gründungsverträge der EU enthalten mit den vier Grundfreiheiten und den Nichtdiskriminierungsklauseln einen grundrechtlichen Status. Einen Grundrechtskatalog wie im Grundgesetz gibt es aber bislang nicht. Der Grundrechtsschutz in der EU beruht daher überwiegend auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dieser leitet seit über 30 Jahren Grundrechte aus den Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten und aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) her. Der Grundrechtsschutz in der EU ist dem des Grundgesetzes durchaus ebenbürtig, aber die Grundrechte sind als Richterrecht für die Unionsbürger nur schwer zu erkennen. Um diesen Mangel zu beseitigen, wurde ein Konvent eingesetzt, der eine Charta der Grundrechte der EU erarbeitete. Die Charta ist bisher nicht rechtsverbindlich geworden. Der Entwurf über einen Verfassungsvertrag für die EU, den ein zweiter Konvent erarbeitet hat, sieht aber eine Einbindung der Charta vor.

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Haushalt der EU

Der EU stehen zur Finanzierung ihrer Aufgaben eigene Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Eigenmittel bestehen überwiegend aus Abschöpfungen, Zöllen, Mehrwertsteuereinnahmen und Anteilen am Bruttosozialprodukt der Mitgliedstaaten. Jedes Jahr werden in einem speziellen Haushaltsverfahren die Ausgaben der Union ausgearbeitet und festgelegt. Das Haushaltsverfahren orientiert sich an der Finanziellen Vorschau, mit der regelmäßig der Finanzrahmen für mehrere Jahre festgelegt wird. Die Verantwortung über die Ausführung des Haushaltsplanes obliegt der Kommission. Der Europäische Rechnungshof kontrolliert den Haushaltsvollzug und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

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Institutionen und Einrichtungen der EU

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