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Das Schengener Abkommen (I und II)

1985 unterzeichnen Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten im luxemburgischen Schengen ein Abkommen zur Erleichterung der Grenzabfertigung und für den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen. Später treten noch Italien, Portugal, Griechenland, Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden bei. Island und Norwegen werden durch Kooperationsabkommen ebenfalls Mitglieder des Schengener Abkommens.
Die prinzipielle Regel der Schengener Abkommen I und II ist Freizügigkeit nach innen und Grenzsicherung nach außen. Die Vereinbarungen umfassen den Abbau der Grenzkontrollen und eine Erleichterung des Transportwesens an den Grenzen der Mitgliedstaaten. Zum Ausgleich wird an den Außengrenzen eine verstärkte Absicherung mit verbesserter Zusammenarbeit der Polizeibehörden beschlossen. Das computergestützte, gemeinsame Schengener Informationssystem (SIS) wurde 1995 zur besseren grenzübergreifenden Verbrechensbekämpfung eingerichtet.

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Binnenmarkt der EU

Der Binnenmarkt ist ein Kernbestandteil der Europäischen Union, da er großen Einfluss auf weitere Politikbereiche der Union hat. So dient er beispielsweise als Grundlage für die Wirtschafts- und Währungsunion. Folglich steht der Binnenmarkt in Zusammenhang mit dem Ziel einer ökonomischen und politischen Integration Europas.
Der Binnenmarkt stellt den Gemeinsamen Markt der Europäischen Gemeinschaft dar. Er ist ein Raum ohne Binnengrenzen und ermöglicht den freien Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr (vier Freiheiten).
Durch die Herstellung der so genannten „vier Freiheiten“ trägt der Binnenmarkt wesentlich zum Wohlstand in Europa bei, indem er den innergemeinschaftlichen Handel fördert, die Produktivität erhöht und Kosten senkt. Dies wird z. B. durch verstärkten Wettbewerb und Abschaffung der Zollformalitäten erreicht.
Der Binnenmarkt stärkt die Konkurrenzfähigkeit der Europäischen Union auf dem Weltmarkt gegenüber den USA und Japan.

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Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde am 25. März 1957 in Rom gegründet. Die sechs Unterzeichnerstaaten einigten sich auf eine gemeinsame Zoll- und Wirtschaftspolitik, die über die Bereiche Kohle und Stahl hinausgehen sollten.

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Organisation und internationale Verflechtung

Die Wirtschaftsentwicklung der letzten Jahrzehnte zeigt eine zunehmende Tendenz zu internationalen Verflechtungen. Die einzelnen Staaten treten dabei in einen offenen Austausch mit anderen Volkswirtschaften auf der Welt (außenwirtschaftliche Liberalisierung). Dazu haben vor allem die Liberalisierung der Märkte, die Deregulierung einzelner Wirtschaftsbereiche und technische Neuerungen beigetragen.

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