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Bundesnaturschutzgesetz

Die Erde ist unser Lebensraum. Deshalb ist es die vorrangigste Aufgabe aller Menschen, sie zu erhalten und zu schützen. Von staatlicher Seite wurden zu diesem Zwecke eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen erlassen. Darunter befinden sich u. a. die Rote Liste oder die Bundesartenschutzverordnung, die Bestimmungen zum Schutz gefährdeter einheimischer Pflanzen- und Tierarten enthält. Das Bundesnaturschutzgesetz soll dafür Sorge tragen, „dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auch in Zukunft gesichert bleiben.“

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Nationalpark Harz

Der Nationalpark Harz umfasst alle Höhenlagen, Expositionen und die wichtigsten vorkommenden Gesteinsarten und damit zumindest kleinflächig fast alle im Harz vorkommenden Biotoptypen – z.B. unterschiedlich ausgeprägte Wälder, Moore, Felsen und Blockhalden, Fließgewässer und Grünlandflächen. Die Gesamtfläche beträgt etwa 59 Quadratkilometer.
Der Brocken (1142 m) ist wohl das berühmteste Wahrzeichen des Harzes. Viele Sagen, Märchen, Literatur und Schauergeschichten ranken sich um dieses Stück deutschen Landes. Wer kennt sie nicht die Walpurgisnacht oder das Brockengespenst. Außerdem war der Harz mit dem Brocken ein Symbol der deutschen Trennung.

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Nationalparks

Nach § 24 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind Nationalparks „rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig und von besonderer Eigenart sind,
  2. im einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflussten Zustand befinden, oder geeignet sind, sich ein einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.
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Nationalpark Hochharz

Der Nationalpark Harz ist mit 24700 ha einer der größten Nationalparks Deutschland. Aus den ursprünglich zwei Nationalsparks (Hocharz und Harz) wurde im Januar 2006 der Nationalpark Harz. Er erstreckt sich über die Bundesländer Sachsen-Anhalt sowie Niedersachsen und nimmt ca. 10% der Fläche des Harzes ein.
Der Nationalpark umfasst alle Höhenlagen, Expositionen und die wichtigsten vorkommenden Gesteinsarten und damit zumindest kleinflächig fast alle im Harz vorkommenden Biotoptypen – z.B. unterschiedlich ausgeprägte Wälder, Moore, Felsen und Blockhalden, Fließgewässer und Grünlandflächen.
Der Brocken (1142 m) ist wohl das berühmteste Wahrzeichen des Harzes. Viele Sagen, Märchen, Literatur und Schauergeschichten ranken sich um dieses Stück deutschen Landes. Wer kennt sie nicht die Walpurgisnacht oder das Brockengespenst. Außerdem war der Harz mit dem Brocken ein Symbol der deutschen Trennung.

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Nationalparks

Nach § 24 (1) BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) sind Nationalparke rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die

  1. großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind,
  2. in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und
  3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in eine vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten
    Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt
    zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik
    gewährleistet.

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