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Darlehen

Das Darlehen ist ein Rechtsgeschäft nach § 607 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), durch das der Gläubiger dem Darlehensschuldner eine Geldsumme oder auch eine andere vertretbare Sache zur Verfügung stellt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, das Empfangene zu einem bestimmten Termin oder auf verschiedene Termine verteilt – meist mit Zinsen – zurückzuerstatten.
Ein Darlehen ist ein Buchkredit, bei dem der Kreditbetrag in einer Summe bereitgestellt wird und die Rückzahlung in festgelegten Raten oder in einer Summe am Ende der Laufzeit erfolgt.
Der Begriff Darlehen wird in der Praxis häufig synonym für Kredit verwandt.

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Ratenkredit

Dieser Kredit, auch Anschaffungskredit genannt, dient vorrangig der Finanzierung langlebiger Konsumgüter mit hohem Gebrauchswert, z. B. Autos und Möbel.

  • Die Laufzeit beträgt zwischen 12 und 72 Monaten.
  • Der Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit konstant.
  • Die Kreditsumme wird bar ausbezahlt oder dem Girokonto des Kreditnehmers gutgeschrieben.
  • Die Zinszahlung und Rückzahlung (Tilgung des Darlehens) erfolgen in gleichbleibenden Monatsraten.

Ratenkredite werden auch häufig als kurzfristige Kredite von Versandhäusern, über Homeshopping, Teleshopping angeboten.

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Ratenzahlung

Eine wichtige Anwendung der Zinseszinsrechnung ist die Ratenzahlung.
Hierbei wird berechnet, welches Endkapital K n sich ergibt, wenn bei bekanntem Zinssatz jährliche Zahlungen (die sogenannten Raten) geleistet werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Zahlungen am Anfang (vorschüssige Zahlung) oder am Ende (nachschüssige Zahlung) eines jeden Jahres erfolgen. Wenn man die Größe der Rate und die Anzahl der Jahre kennt, kann man den Zahlungsendwert ermitteln.

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Der 9. November 1918

Im Herbst 1918 erlebte das deutsche Reich eine Welle von Aufständen und revolutionären Aktionen. Überall bildeten sich Arbeiter- und Soldatenräte, die ein Ende des Krieges forderten. Da der Kaiser einem solchen Friedensschluss im Wege zu stehen schien, forderten sie dessen Abdankung. Am 9. November 1918 spitzte sich die Lage in der Hauptstadt Berlin zu. Linkssozialistische Kräfte organisierten einen Generalstreik, der von der MSPD und den Gewerkschaften unterstützt wurde, die Angst hatten, die Kontrolle über die revolutionäre Bewegung zu verlieren. Der kaiserliche Reichskanzler Prinz MAX VON BADEN versuchte vergeblich den Kaiser zum Thronverzicht zu bewegen und verkündete dann eigenmächtig die Abdankung WILHELMS II., als er keinen anderen Ausweg mehr sah. Die Regierungsgeschäfte übergab er FRIEDRICH EBERT (MSPD), der sich sogleich bemühte, zusammen mit der USPD eine provisorische Regierung zu bilden, um die linkssozialistischen Kräfte zu isolieren. Unterdessen hatte PHILIPP SCHEIDEMANN (MSPD) die Republik ausgerufen, da er die Nachricht erhalten hatte, dass der Linkssozialist KARL LIEBKNECHT (Spartakusbund) beabsichtigte, eine sozialistische Republik zu proklamieren, was dieser auch zwei Stunden nach SCHEIDEMANN tat.

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Der Rat der Volksbeauftragten

Der „Rat der Volksbeauftragten“ wurde am 10. November aus jeweils drei Mitgliedern der MSPD und USPD gebildet. Die MSPD besaß ein Übergewicht im Rat, da der Vorsitzende des Rats, FRIEDRICH EBERT, am Vortag von der alten kaiserlichen Regierung zum Reichskanzler ernannt worden war und die Mehrheit der Arbeiter- und Soldatenräte hinter der MSPD stand. Außerdem hatte EBERT ein Bündnis mit dem Militär geschlossen, um eine linkssozialistische Revolution zu verhindern. Die Auseinandersetzung war noch nicht entschieden, ob Deutschland künftig durch ein sozialistisches Rätesystem oder eine parlamentarische Demokratie regiert werden sollte. Durch ihr politisches Übergewicht und eine geschickte Politik, mit der radikale Linkssozialisten von der Macht ferngehalten wurden, gelang es der MSPD, sich durchzusetzen. Eine am 19. Januar zu wählende Nationalversammlung sollte über die zukünftige Staatsform Deutschlands entscheiden.Die USPD trat am 29. Dezember aus dem Rat der Volksbeauftragten aus. Im Januar schlug der Rat der Volksbeauftragten einen spontanen Aufstand von KPD und USPD in Berlin mithilfe von reaktionären Freikorpsverbänden nieder. ROSA LUXEMBURG und KARL LIEBKNECHT wurden dabei von rechtsradikalen Freikorpssoldaten ermordet. Die Arbeit des Rats der Volksbeauftragten endete mit der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919 und der Einsetzung einer neuen parlamentarischen Regierung am 13. Februar 1919.

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