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Das Edikt von Potsdam

Das Edikt von Potsdam vom 29.10.1685 gewährte den „Glaubensgenossen französischer Nation“ die Einwanderung in die Lande des Großen Kurfürsten FRIEDRICH WILHELM von Brandenburg.
Der Kurfürst – im Gegensatz zur evangelisch-lutherischen Bevölkerungsmehrheit Brandenburgs selbst calvinistischen Glaubens – bot seinen in Frankreich wegen ihrer Religion verfolgten protestantischen Glaubensgenossen, den Hugenotten, freie und sichere Niederlassung in Brandenburg an. Den Flüchtlingen wurden großzügige Privilegien gewährt, unter anderen Befreiung von Steuern und Zöllen, Subventionen für Wirtschaftsunternehmen und Bezahlung der Pfarrer durch das Fürstentum.

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Das Edikt von Potsdam war ein Toleranzedikt, das 1685 vom „Großen Kurfürsten“ FRIEDRICH WILHELM VON BRANDENBURG erlassen wurde.
In Frankreich hatte die Verfolgung der Hugenotten in den Jahren 1562–1598 zu blutigen Religionskriegen geführt. Diese Kriege wurden mit dem Edikt von Nantes im Jahre 1598 durch HEINRICH IV. beendet. Er war es, der den Hugenotten (Calvinisten) die Gleichstellung gegenüber den Katholiken gewährte und das Recht, 200 befestigte Plätze zu unterhalten. Daneben wurde aber stets versucht, die Hugenotten zur Aufgabe ihres Glaubens zu bringen. Da dies scheiterte, wurde das Edikt von Nantes am 6. Oktober 1685 von LUDWIG XIV. aufgehoben.
Tausende Hugenotten, die sich der Rekatholisierung widersetzt hatten, wurden verfolgt, Repressalien ausgesetzt, ihre Glaubenseinrichtungen wurden zerstört. Enteignung, Plünderungen, Einkerkerungen und Verschleppungen waren die Folge der Aufhebung des Edikts. So suchten mehr als 200 000 evangelische Franzoden Zuflucht in anderen Ländern. Durch sie erfuhr die Wirtschaft in Holland, der Schweiz und nicht zuletzt in den protestantischen Territorien Deutschlands einen großen Aufschwung.

Hugenotten in Preußen

FRIEDRICH WILHELM, „der Große Kurfürst“ von Brandenburg, sicherte mit dem Edikt von Potsdam am 29.10.1685 den Flüchtlingen Aufnahme in seinem Land zu. Die Hohenzollern waren 1608 zum Calvinismus übergetreten. Gleichwohl war dieses Glaubensbekenntnis nicht der einzige Grund dieses Ediktes, auch die politische und wirtschaftliche Situation waren ausschlaggebend.
LUDWIG XIV. unterstützte FRIEDRICH WILHELM nicht im Kampf um die Odermündung gegen die Schweden. Durch die Folgen des Dreißigjährigen Krieges sowie die Pestepidemie von 1681 war die Wirtschaft in den mehr als 300 souveränen Territorien Deutschlands auf einem Tiefpunkt. Eine der am schlimmsten betroffenen Regionen war das Kurfürstentum Brandenburg.
Allein in der Magdeburger Region war die Bevölkerung um 46,2 % reduziert, ca. 50 % der Wohnhäuser in den Städten war zerstört.
Um die Wirtschaft zu beleben, förderte FRIEDRICH WILHELM die Ansiedlung sowohl aus anderen deutschen Ländern wie auch aus außerdeutschen Territorien. Er ließ 2000 deutsch-französische Exemplare seines Ediktes nach Frankreich schleusen. Den Flüchtlingen wurden Empfehlungen für Fluchtwege, Unterstützungsgelder sowie kostenlose Unterkunft und Verpflegung an den Raststätten gewährt. Folgende Rechte und Privilegien wurden den Flüchtlingen versprochen:

  1. Für die Übersiedlung wurden in den Niederlanden, in Frankfurt/Main und Cölln Schiffe, Geld und Pässe bereitgestellt. Von diesen Städten aus erfolgte der Weitertransport.
  2. Den Flüchtlingen wurde der Ort der Ansiedlung freigestellt. Besonders empfohlen wurden Stendal, Werben, Rathenow, Brandenburg, Frankfurt/Oder, Magdeburg, Halberstadt und Königsberg.
  3. Alle mitgebrachten Dinge konnten zollfrei eingeführt werden.
  4. Den Neuansiedlern wurden "verfallene, wüste und ruinierte Häuser" angeboten, die neu aufgebaut werden konnten. Diese Häuser würden bei einem Aufbau frei von allen Steuern, Hypotheken, Kontributionsresten und Schulden sein. Bei einem Wiederaufbau standen Holz, Kalk u. a. Materialien zur Verfügung. Sechs Jahre brauchten keine Stadtgelder gezahlt werden, die Häuser waren außerdem frei von Einquartierungen der Armee. Lediglich ein geringes Entgelt, die Konsumtionsakzise, war zu zahlen.
  5. Die Flüchtlinge erhielten die gleichen Rechte wie alle anderen Bürger der Städte.
  6. Jegliche Unterstützung beim Aufbau von Fabriken solle ihnen zuteil werden.
  7. Ackerland wurde gleichfalls zur Verfügung gestellt.
  8. Zur Klärung von strittigen Fragen wurde ein französischer Bevollmächtigter gewählt.
  9. Die Flüchtlinge erhielten das Recht, besondere Predigten zu halten.
  10. Französische Adlige wurden den deutschen Adligen gleichgestellt.

Mehr als 20 000 Flüchtlinge kamen seit 1685 bis in das 18. Jahrhundert hinein nach Brandenburg. Es waren deutsche und französische Glaubensflüchtlinge, Wallonen (Niederlande) und Juden (das 100-jährige Ansiedlungsverbot für Juden war aufgehoben).
Bereits in den 1650er-Jahren hatten sich Holländer, Friesen und Holsteiner niedergelassen. Besonders in Magdeburg, Neuhaldensleben, Burg, Calbe/Saale und Halberstadt siedelten entsprechend dem kurfürstlichen Edikt die Flüchtlinge. So waren um die Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert fast 50 % der Magdeburger Einwohner französischer Herkunft.

Aufschwung durch die Kolonisten

Die Einwanderer brachten gewerbliche Kenntnisse , neue technische Verfahren (wie den mechanischen Webstuhl), neue kapitalistische Unternehmensformen und Kapital ins Land. Gewerbezweige, wie die Produktion von Seiden, Feintuch, Bänder, Handschuhen und Strümpfen sowie die Seifen- und Kerzenherstellung bereicherten die städtische Wirtschaft. Das tägliche Angebot wurde ausgedehnt durch Weißbrote, Brötchen, Weißbiere, Liköre und Branntweine.
Ackerbau und Viehzucht erfuhren einen geringeren Wandel, da hier auch die Hugenotten den wenigsten Fortschritt einbrachten. Ansätze zur Intensivierung des Ackerbaus durch den Anbau von Erbsen und Zwischenfrüchten sowie eine verstärkte Düngung zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit sind zu nennen.
Hier wirkten die niederländischen Einwanderer ganz anders. Sie verstanden die Trockenlegung und Urbarmachung von Feuchtgebieten.
Neben dem wirtschaftlichen Aufschwung wurden die Einwanderer für den preußischen Staat sowohl als Steuerzahler als auch als Rekruten sehr willkommen.
Angeblich trug die Einladung der Hugenotten dem Kurfürsten FRIEDRICH WILHELM den Beinamen der „Große“ ein. Einige meinen jedoch, er habe sich den Namen selbst gegeben. Kurfürst heißt im Französischen Electeur. Da das leicht zu verwechseln ist mit le lecteur = der Leser, soll FRIEDRICH WILHELM mit Le Grand Electeur = der große Kurfürst, sein Edikt unterschrieben haben.
Natürlich hatte der Kurfürst die Sympathie seiner neuen Untertanen mit dem Edikt gewonnen, sodass diese ihn in Dankbarkeit den Großen Kurfürsten nannten.

Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Das Edikt von Potsdam." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/geschichte/artikel/das-edikt-von-potsdam (Abgerufen: 11. July 2025, 01:29 UTC)

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