Das Hausmachtkönigtum

Das spätmittelalterliche Königtum wird mitunter auch als Hausmachtkönigtum bezeichnet, womit regelmäßig die Vorstellung verbunden wird, dass der König seine Königsherrschaft in erster Linie zur Förderung seines eigenen Hauses und erst sekundär zum Wohle des Reiches eingesetzt habe. Da der deutsche König des Spätmittelalters im Gegensatz zu den westeuropäischen Monarchen nicht durch Erbfolge, sondern durch die Wahl der Kurfürsten zur Herrschaft gelangte, war für ihn, wenn er an die Nachfolge dachte, allenfalls sicher, dass seine Dynastie im Besitz der ererbten Stammlande, nicht aber unbedingt auch im Besitz der Königsherrschaft bleiben werde. Aus dieser Überlegung ergab sich, dass

  • dynastisches Hausinteresse und
  • Reichsinteresse

durchaus auseinanderfallen konnten und dass bei Interessenkollisionen die Versuchung groß war, dem Hausinteresse den Vorrang einzuräumen. Dazu kam, dass das Reichsgut, das noch im Hochmittelalter die eigentliche Machtbasis des Königs gebildet hatte, im Spätmittelalter durch Verschleuderungen in der Zeit der Thronkämpfe und durch eine hemmungslose königliche Ausgaben- und Verpfändungspolitik bereits so weit dezimiert war, dass es diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen konnte.

Die Kurfürsten, d.h. diejenigen Fürsten, die den König wählten, versuchten seit der Mitte des 13. Jh., möglichst schwache Kandidaten auf den deutschen Königsthron zu bringen, um ihren eigenen Einfluss gegenüber der Zentralgewalt zu stärken. Meist fiel ihre Wahl auf Vertreter aus einem unbedeutenden Grafenhaus. Geschickt schalteten die Kurfürsten den berechtigten Thronfolgeanspruch des jeweiligen Grafengeschlechts aus, indem sie die Ansprüche abwiesen und einen Vertreter aus einem anderen Grafenhaus zum König wählten. Dabei forderten sie von dem jeweiligen Kandidaten Zugeständnisse, die ihre eigene Macht sicherten und erweiterten. Vielfach kam es in dieser Zeit zu Doppelwahlen, da sich die Kurfürsten nicht einig waren.

Da die Könige relativ bedeutungslosen Geschlechtern entsprangen und sie ohne große eigene Landesherrschaften ausgestattet waren, mussten sie daher versuchen, sich anderweitig eine entsprechende Machtgrundlage aufzubauen. Hierzu bot sich vor allem dann eine Gelegenheit, wenn große Reichslehen durch das Aussterben einer Dynastie oder den Ungehorsam der Inhaber an das Reich fielen. Zwar bestand rechtlich durchaus die Möglichkeit, diese Lehen in unmittelbare Reichsverwaltung zu nehmen; in der Praxis haben es die Könige aber regelmäßig vorgezogen, die anfallenden Güter an die eigenen Söhne zu verleihen und sich auf diese Weise eine „Hausmacht“ zu schaffen. So erwarben z.B.

  • die Habsburger unter König RUDOLF (Bild 1) die Herzogtümer Österreich und Steiermark (1282),
  • die Luxemburger unter HEINRICH VII. das Königreich Böhmen (1310) und
  • die Wittelsbacher unter LUDWIG DEM BAYERN die Markgrafschaft Brandenburg (1323).

Die Erweiterung der Hausmacht geschah oft

  • auch durch geschickte Heiratsverbindungen oder
  • war die Folge von kriegerischen Verwicklungen innerhalb des deutschen Reiches.

Eine darüber hinausgehende Hausmachtpolitik, die der Förderung des eigenen Hauses eindeutig Vorrang zulasten des Reichsinteresses einräumte, ist indessen erst seit KARL IV. nachweisbar, der als erster König auch in der Titelführung bewusst zwischen seiner Eigenschaft als römisch-deutscher König und König von Böhmen unterschieden hat.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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