- Lexikon
- Politik/Wirtschaft
- 3 Wirtschaft und Wirtschaftspolitik in der sozialen Marktwirtschaft
- 3.5 Deutschland in Europa
- 3.5.2 Binnenmarkt der Europäischen Union
- Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
Die Außenminister der sechs Regierungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Frankreich, Italien, die Niederlande, Belgien, Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland) verhandelten Anfang Juni des Jahres 1955 über eine Einigung auf dem Gebiet der Wirtschaft. Es sollten auch andere wirtschaftliche Bereiche außer Kohle und Stahl eingebunden werden. Die damalige Lage sah so aus, dass in Europa ein Rückstand in Sachen Nutzung von Atomenergie und im Flugzeugbau gegenüber den USA und der damaligen UdSSR bestand. Des Weiteren erreichte man in Europa immer noch nicht den Lebensstandard der USA. Der Grund für den hohen Lebensstandard der USA lag unter anderem darin, dass die USA ein riesiger Binnenmarkt waren. Dort konnte sich die Wirtschaft gut entwickeln, man förderte die Konkurrenz zwischen den Unternehmen und garantierte so eine billige Massenproduktion. Außerdem waren Arbeitsteilung und Spezialisierung schon weit fortgeschritten.
Am 25. März 1957 wurden die Römischen Verträge unterzeichnet, welche nach dem Ort der Verhandlungen benannt wurden. Gleichzeitig zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde noch die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet.
Hauptziel der Wirtschaftsgemeinschaft war der
Nebenziele der EWG waren unter anderem
Der Blick wurde schon hier auf eine einheitliche Koordination der Wirtschaftspolitik und eine gemeinsame Währung innerhalb der EWG gerichtet.
Zusammenfassend einigte man sich darauf, die regionalen Unterschiede in den Lebensverhältnissen langsam anzugleichen und somit ein engeres Zusammenwachsen der Mitgliedsländer zu bewirken. Dies ist in der Präambel des Vertrages über die EWG nachzulesen (s. u.).
Die Römischen Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft. Das Symbol der EWG waren zwölf gelbe Sterne auf blauem Grund.
Die Parlamentarische Versammlung bestand aus Abgeordneten, welche von den nationalen Parlamenten gesandt wurden. Dieses Organ beinhaltete das Beratungs- und Kontrollrecht.
Der Ministerrat setzte sich aus den jeweils zuständigen nationalen Fachministern zusammen. Sie konnten supranationale Entscheidungen treffen (supranational = übernational, nur die Mitgliedsländer betreffend).
Letztes Organ war die Kommission, für die jedes Land ein Regierungsmitglied benannte. Erster Kommissionspräsident war Walter Hallstein.
Von 1958 bis 1970 erbrachte die Abschaffung der Zölle innerhalb der EWG folgende Ergebnisse:
Der innergemeinschaftliche Handel nahm um das Sechsfache zu, während sich der Handel der EWG mit der übrigen Welt verdreifachte.
Im selben Zeitraum stieg das Bruttosozialprodukt (Bruttoinlandsprodukt) der EWG um 70 Prozent.
Im Jahr 1951 beschlossen sechs Nationen (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (auch Montanunion genannt), die Schwerindustrien und damit auch die Schlüsselindustrien für die Rüstung gemeinsam zu organisieren. Es muss bedacht werden, dass zu dieser Zeit der Kalte Krieg herrschte.
Mit der Gründung der EGKS 1951 in Paris gaben die Unterzeichnerstaaten erstmals in Teilbereichen nationale Souveränität an eine europäische Behörde ab. Man schuf einen gemeinsamen Markt für die Montangüter Kohle und Stahl.
Der EGKS-Vertrag wurde auf 50 Jahre befristet und lief im Jahre 2002 aus.
Die Euratom wurde 1957 gemeinsam mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in Rom gegründet.
Der Kompetenzbereich von Euratom ist auf die friedliche Nutzung der Kernenergie beschränkt. Ihre Aufgabe ist es, die zivile Nuklearwirtschaft (dieses meint: nicht zu Kriegszwecken) zu kontrollieren und die Kernforschung und -technik zu fördern.
Im Rahmen des Vertrages über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ist Euratom für Sicherungsmaßnahmen zuständig und gibt über Europa hinaus technische Hilfe für Entwicklungsländer.
Seine Majestät der König der Belgier,
der Präsident der Bundesrepublik Deutschland,
der Präsident der Französischen Republik,
der Präsident der Italienischen Republik,
Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Luxemburg,
Ihre Majestät die Königin der Niederlande,
In dem festen Willen, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen,
Entschlossen, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,
In dem Vorsatz, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben,
In der Erkenntnis, dass zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse ein einverständliches Vorgehen erforderlich ist, um eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten,
In dem Bestreben, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern,
In dem Wunsch, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen,
In der Absicht, die Verbundenheit Europas mit den überseeischen Ländern zu bekräftigen, und in dem Wunsch, entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen den Wohlstand der überseeischen Länder zu fördern,
Entschlossen, durch diesen Zusammenschluss ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen,
Haben beschlossen, eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft zu gründen; (...)
( aus: EWG-Vertrag vom 25. März 1957, abgedruckt in : BGBl. 1957 II, S. 766)
Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.
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