Gleichstellungspolitik in Deutschland

Entwicklung der Gleichstellungspolitik in Deutschland

01.01.1900 BGB
Vormundschaft des Ehemannes über die Ehefrau

BRD

1949 Grundgesetz
Gleichberechtigung von Frau und Mann (dennoch konnte der Ehemann den Arbeitsvertrag seiner Ehefrau ohne deren Einwilligung kündigen)

1957 Ehegesetz

den Ehefrauen wird gestattet, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, wenn die Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber Ehe und Familie nicht beeinträchtigt wird

1977 Reform des Ehe- und Familiengesetzes

die Ehefrauen erahlten das Recht auf eigene Erwerbstätigkeit ohne Bedingungen

DDR

1949 Verfassung
Gleichstellung von Frau und Mann



1952 Beschluss über Frauenförderpläne in den Betrieben (Haushaltstag,
flächendeckendes Angebot von Kindertagesstätten u. Ä.)
 

1977 neues Arbeitsgesetzbuch
gestaltet Grundrechte der Frauen weiter aus

03.10.1990 Beitritt der DDR zur BRD

Einigungsvertrag

Er enthält die Zusicherung, dass die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung „weiterentwickelt wird“ und „bei der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern die Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestaltet wird“ (Art. 13). Damit wurde das Ziel anvisiert, der Verantwortung beider Elternteile für die Familie stärker Rechnung zu tragen und so bessere Voraussetzungen für ein partnerschaftliches Zusammenwirken in allen Lebensbereichen zu schaffen.

1994 Änderung des Grundgesetzes

Das Grundgesetz in Art. 2 Abs. 2 („Männer und Frauen sind gleichberechtigt“) wird wie folgt ergänzt:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Diese auslegbare Kompromissformel war der kleinste gemeinsame Nenner, auf den die Verfassungskommission unter dem Druck eines breiten Frauenbündnisses festgelegt werden konnte. Diese Ergänzung geht hinter den Einigungsvertrag von 1990 zurück.

Aber auf dieser Grundlage fordert z. B. § 8 des Sozialgesetzbuches III, wenn auch erst 1998:

„Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sollen zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen auf die Beseitigung bestehender Nachteile sowie auf die Überwindung des geschlechtsspezifischen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes hinwirken“ und „Frauen sollen entsprechend ihrem Anteil an den Arbeitslosen und ihrer relativen Betroffenheit durch Arbeitslosigkeit gefördert werden“.

1999 Amsterdamer Vertrag

Mit diesem Vertrag erhielt in der Europäischen Union die Politik zur Verbesserung der Chancengleichheit von Mann und Frau und zum Abbau von Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern eine eigene Rechtsgrundlage.

Im Unterschied zu vorherigen nationalen Gesetzen und Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Mann und Frau orientiert dieser Vertrag in Art. 3 auf eine sehr viel komplexere Herangehensweise in der Gleichstellungspolitik.

„Hierbei geht es darum, die Bemühungen um das Vorantreiben der Chancengleichheit nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen zu beschränken, sondern zur Verwirklichung der Gleichberechtigung ausdrücklich sämtliche allgemeinen politischen Konzepte und Maßnahmen einzuspannen, indem die etwaigen Auswirkungen auf die Situation der Frauen bzw. der Männer bereits in der Konzeptionsphase aktiv und erkennbar integriert werden (gender perspective) ...“

Frauenquote

Quotenbestimmungen gelten als wichtiger Teil deutscher Gleichstellungsgesetze für den öffentlichen Dienst. Dabei geht es um die Veränderung der Personalstruktur auf den attraktiveren beruflichen Positionen der Verwaltungen des Bundes, der Länder und der Kommunen. Mehr solcher Beschäftigungspositionen (für Beamte, Angestellte und Arbeiter/innen) sollen mit Frauen besetzt werden, wenn diese dort bislang unterrepräsentiert sind. Konkret bezweckt die Frauenquote in diesen Fällen, dass Frauen bei Einstellungen und Beförderungen unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorrang vor männlichen Bewerbern einzuräumen ist, damit ihr Anteil bei den attraktiveren Positionen steigt.

Gleichstellungsbeauftragte/r

Gleichstellungsbeauftragte gibt es in den Verwaltungen der Kommunen, der Länder und des Bundes, aber auch an Universitäten und in Betrieben. Sie sind dort angestellt, um die Gleichstellung der Frauen in ihren jeweiligen Bereichen zu fördern.

Sie haben folgende Aufgaben:

  • Prüfung von Vorhaben, Maßnahmen, Gesetzen und Verordnungen auf Benachteiligungen von Frauen; bei Vorhandensein von Benachteiligungen sol auf deren Beseitigung hingewirkt werden;
  • Erstellung von Frauenförderplänen und Kontrolle ihrer Durchführung;
  • Durchführung von persönlichen Beratungsgesprächen mit Frauen in öffentlichen Sprechstunden.

Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming ist neben speziellen Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Verhinderung von Frauendiskriminierung (traditionelle Gleichstellungspolitik) eine zweite Strategie zur Erreichung von Chancengleichheit von Frauen und Männern. Beide Strategien sind für die Erreichung der Chancengleichheit notwendig und ergänzen sich gegenseitig; sie können sich gegenseitig nicht ersetzen.

 Traditionelle Gleichstellungs-
politik
Gender Mainstreaming
Konzeptio-
nelle Ansatz-
punkte
Geht von einer ganz konkreten Problemstellung aus, die Ungleichheit der Geschlechter betrifft.Alle zu treffenden politischen Entscheidungen (auch solche, die auf den ersten Blick keinen geschlechts-spezifischen Problemgehalt haben) werden unter einer geschlechts-
spezifischen Perspektive
betrachtet.
Das heißt, die möglicherweise unterschiedlichen Ausgangsbedingungen oder Auswirkungen der vorgesehenen politischen Entscheidung auf beide Geschlechter müssen ermittelt werden. Erst, wenn die vorgesehene politische Entscheidung für keines der Geschlechter Nachteile bringt, dann kann die Entscheidung realisiert werden. Gleichstellungspolitik ist für Frauen und Männer gut.
Beteiligte AkteureNur über bestimmte Organisationen oder Personen , die für Gleichstellungs-politik zuständig sind (z. B. Frauenausschuss oder Gleichstellungs-
beauftragte), wird eine Lösung für dieses Problem gesucht
Erweiterung der beteiligten Akteure: alle
an politischen Entscheidungen beteiligten Akteure
müssen geschlechterdifferenziert eine mögliche Entscheidung betrachten
Zeitraum der Maßnahme, der Entschei
-dungs
-findung und -umsetzung
Kurzer ZeitraumLängerer Zeitraum infolge des komplexeren
konzeptionellen Ansatzpunktes und der Beteiligung vieler Akteure;
der komplexere Ansatz bietet aber dafür mehr Nachhaltigkeit der politischen Entscheidung


Gender Mainstreaming kann wie folgt definiert werden: Es ist der Prozess und die Methode, um die Geschlechterperspektive in die Gesamtpolitik aufzunehmen. Dies bedeutet, die Entwicklung, Organisation und Bewertung von politischen Entscheidungsprozessen und Maßnahmen so zu betreiben, dass in jedem Politikbereich und auf allen Entscheidungsebenen die Ausgangsbedingungen und Auswirkungen auf beide Geschlechter berücksichtigt werden. Nur so kann die Gleichstellung von Frau und Mann von ihrer bisher mehr juristischen/gesetzlichen zu einer tatsächlichen werden.

Stand: 2010
Dieser Text befindet sich in redaktioneller Bearbeitung.

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