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  6. Sozialrecht und Sozialpolitik in Deutschland

Sozialrecht und Sozialpolitik in Deutschland

Ursprünglich war Sozialpolitik eine Antwort der Reichsregierung unter OTTO VON BISMARCK auf die soziale Not beim Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft (soziale Frage des 19. Jh.). Inzwischen wurde sie zur Grundlage des modernen Sozialstaats. Sozialpolitik umfasst die Maßnahmen des Staates, der Sozialversicherungen und der Betriebe, die allen Mitgliedern der Gesellschaft Schutz und Sicherung gegen Not- und Mangellagen gewährleisten.
Die seit 1949 stabile soziale, ökonomische und politische Entwicklung führte dazu, von einem Modell Deutschland zu sprechen. Dieses Modell verbindet die friedliche soziale und politische Integration im Innern ökonomisch erfolgreich mit hoher weltwirtschaftlicher und politischer Verflechtung.

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Sozialpolitik

Die Sozialpolitik erhielt starke Impulse aus

  • der sozialistischen Arbeiterbewegung,
  • der christlichen Soziallehre sowie generell
  • aus den demokratischen Strömungen.

Sozialpolitik umfasst die Maßnahmen

  • des Staates,
  • der Sozialversicherungen und
  • der Betriebe,

die allen Mitgliedern der Gesellschaft Schutz und Sicherung gegen Not- und Mangellagen gewährleisten.

Sozialpolitik bildet eine Voraussetzung für die Entfaltung des Einzelnen. In ihrem Mittelpunkt steht die soziale Sicherheit der Erwerbstätigen und ihrer Angehörigen in Form vorgeschriebener Mitgliedschaften in Sozialversicherungen.
Die Ausgaben der Versicherungen werden aus den Beiträgen und staatlichen Zuschüssen finanziert (Umlagefinanzierung im „Generationenvertrag“). Die Beiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ausgenommen

  • die Unfallversicherung – die zu 100 % der Arbeitgeber trägt – und
  • die Pflegeversicherung, für die die Rentner den vollen Beitrrag zahlen.

Das Maß der Sicherung wird politisch entschieden. Das betrifft die Einrichtung

  • der Versicherung,
  • Leistungsarten und -höhen (z. B. Geld- oder Sachleistungen),
  • Beiträge.

Ein wichtiger Teil der Sozialgesetze ist im Sozialgesetzbuch zusammengefasst. Daraus ergibt sich das Sozialrecht (Bild 1), auf das in Deutschland jeder Bürger Anspruch hat.

Ziele der Sozialpolitik

Die Sozialpolitik folgt zwei grundlegenden Zielen:

soziale Sicherheit
  • Schutz vor wirtschaftlicher und sozialer Not als Folge von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter
     
  • Unterstützung von Erwerbslosen auf dem Arbeitsmarkt
soziale Gerechtigkeit
  • Startgerechtigkeit (z. B. beim Berufseintritt)
     
  • Gleichbehandlung von Frau und Mann
     
  • Lohn- und Preisgerechtigkeit, Ausgleich unterschiedlicher Familienlasten, Ausgleich krasser Einkommens- und Vermögensdifferenzen
     
  • Hilfe für sozial Schwache

Träger der sozialpolitischen Maßnahmen

Träger der sozialpolitischen Maßnahmen sind

  • die öffentliche Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen und
  • die Freie Wohlfahrtspflege.

Typisch für Deutschland ist die starke Stellung der Sozial- bzw. Wohlfahrtsverbände, wie

  • der Arbeiterwohlfahrt,
  • des Deutschen Caritas Verbandes oder
  • des Deutschen Roten Kreuzes.

Sie sind privatrechtlich und in Selbstverwaltung organisiert und genießen einen gesetzlich begründeten Vorrang vor öffentlichen sozialpolitischen Maßnahmen.
Gesellschaftliche und soziale Konflikte werden vorzugsweise durch sozialpolitische Maßnahmen zugunsten der jeweils betroffenen Individuen, Familien oder Gruppen geregelt. Sozialpolitische Einsatzkriterien bestimmen dabei, wie etwas nicht sein soll (negative Kriterien).
So führt die Verwahrlosung von Kindern z. B. zur Kinderfürsorge mit Beratung, zur Bevormundung bis zur zwangsmäßigen Trennung von Kind und Eltern.

Wohlfahrtspluralismus

Der soziale Frieden in der Gesellschaft wird im starken Maße durch Sozialpolitik gewährleistet. Sie ist Teil der Wohlfahrtsentwicklung. Wohlfahrt entsteht für die Gesellschaftsmitglieder aus dem Angebot dreier Versorgungssysteme:

  • des Marktes,
  • des Staates,
  • des „3. Sektors“ der Sozialverbände, Stiftungen und Selbsthilfeorganisationen.

In Deutschland besteht deshalb Wohlfahrtspluralismus, dessen Wahlmöglichkeiten für die Gesellschaftsmitglieder allerdings durch die starke Verbandsmacht der Wohlfahrtsverbände erheblich eingeschränkt sind.

  • Sozialrecht in der Bundesrepublik Deutschland

Modell Deutschland

Die Sozialpolitik in der Nachkriegszeit war bestrebt, jene durch ein „soziales Netz“ aufzufangen, die in der Wettbewerbswirtschaft nicht zum Erfolg gelangten.

Sozialpolitik wurde als ergänzendes Element der Sozialen Marktwirtschaft verstanden. Die Bindung an den Arbeits- und Wirtschaftsprozess lockerte sich in den 1970er-Jahren zu Gunsten des sozialpolitischen Ziels der Einkommensangleichung mittels Umverteilung. Dem dienten die Leistungsverbesserungen der Rentenreformen von 1972, 1992 und 1999.

Einkommensumverteilungen finden statt über

  • Reformen (Rentenreformen),
     
  • Steuern (durch zahlreiche Steuerbefreiungen) und
     
  • direkte Einkommenszuweisungen an bestimmte Gruppen (z. B. zur Fürsorge, Kinder- und Mutterschaft, Ausbildung, Wohnungsmiete, Sparförderung).

Ausweitung der sozialpolitischen Leistungen

Die Ausweitung der sozialpolitischen Leistungen hin zur Beschäftigungs-, Familien-, Randgruppen-, Wohn- und Vermögenspolitik ist begleitet von einem ungewöhnlichem Anstieg der finanziellen Aufwendungen. Diese schlagen sich in

  • erhöhten Beiträgen,
  • Lohnnebenkosten sowie
  • steuer- und schuldenfinanzierten Staatszuschüssen nieder.

Die seit 1949 stabile soziale, ökonomische und politische Entwicklung führte dazu, von einem Modell Deutschland zu sprechen und es auch den europäischen Nachbarn zu empfehlen. Den Ausdruck „Modell Deutschland“ verwandte erstmals die SPD im Wahlkampf 1976.
Das Modell Deutschland verbindet

  • die friedliche soziale und politische Integration im Innern ökonomisch erfolgreich
  • mit hoher weltwirtschaftlicher und politischer Verflechtung.
  • Sozialabgaben/Sozialleistungsquote in Deutschland
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Sozialrecht und Sozialpolitik in Deutschland." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/sozialrecht-und-sozialpolitik-deutschland (Abgerufen: 10. July 2025, 05:12 UTC)

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Unter Gesundheitspolitik versteht man alle Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, die sich auf

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  • Auf der gesellschaftlichen Ebene steht das Solidaritätsprinzip im Vordergrund. Im Bedarfsfall soll jeder Bürger unabhängig von Einkommen und sozialem Status Anspruch auf die notwendige Gesundheitsversorgung haben.
     
  • Auf der medizinischen Ebene geht es um die bestmögliche Qualität der Gesundheitsversorgung unter Wahrung der menschlichen Würde und Freiheit.
     
  • Auf der ökonomischen Ebene geht es um die kostengünstige Versorgung mit Gütern und Diensten.

Alle drei Ebenen und die gesundheitspolitischen Ziele erfordern entsprechende Rahmenbedingungen und Strukturen.

Sozialpolitik im Ländervergleich

Für den Begriff Sozialpolitik gibt es verschiedene Definitionen, resultierend aus zeitabhängig unterschiedlichen Zielen der Sozialpolitik, den Aktionsfeldern und ihrer wechselnden Vorrangigkeit sowie der jeweiligen Einstellung der Bürger zur Sozialpolitik.

„Als Sozialpolitik bezeichnet man alle Bestrebungen und Maßnahmen, die das Ziel haben, das Verhältnis der verschiedenen Gesellschaftsschichten untereinander und zum Staat zu beeinflussen. Durch die Sozialpolitik sollen Gegensätze und Spannungen innerhalb der Gesellschaft gemildert und beseitigt werden. Träger der Sozialpolitik ist in erster Linie der Staat mit seinen Unterverbänden (Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände) aber auch andere öffentlich-rechtliche Körperschaften (z. B. die Kirchen) und private Zusammenschlüsse wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Genossenschaften und sozialpolitische Vereine ... Als betriebliche Sozialpolitik bezeichnet man die sozialen Maßnahmen, die im einzelnen Betrieb zu Gunsten der Belegschaft getroffen werden.“
(Das Wissen des 20. Jahrhunderts, Bd. 5, S. 657, Verlag für Wissen und Bildung, Rheda 1961, 1965)

Unter Sozialpolitik versteht man gegenwärtig:

  • „Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der arbeitenden (auch der nichtarbeitsfähigen) Menschen, besonders der Schutz vor Not durch Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit; umfasst Arbeitsschutz und -verfassung, Entlohnung, Sozialversicherung u. a. Es gibt staatliche und betriebliche Sozialpolitik.“
    (Der Brockhaus in einem Band, 2003)
  • „Planung u. Durchführung staatlicher Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Verhältnisse der Bevölkerung; Gesellschaftspolitik.“
    (DUDEN – Das große Fremdwörterbuch, 2003)
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