Direkt zum Inhalt

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Politik/Wirtschaft
  3. 6 Globalisierung und Global Governance
  4. 6.1 Globalisierungsprozess und globale Probleme
  5. 6.1.2 Entwicklung der Menschenrechte
  6. Kinder- und Frauenrechte

Kinder- und Frauenrechte

Menschenrechte sind die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen gleich welcher Herkunft, Abstammung, Nationalität und welchen Alters oder Geschlechts. Die Entstehung dieser Rechte und die ersten Menschenrechtserklärungen in Nordamerika und Frankreich Ende des 18. Jh. verdeutlichen, dass sie inhaltlich vom Menschenbild der bürgerlichen Aufklärung geprägt waren. Sie spiegelten den Status und das Selbstverständnis des männlichen Staatsbürgers wider. Menschenrechte waren anfänglich Männerrechte. Das änderte sich im Zuge der von der Frauenbewegung eingeforderten Gleichberechtigung und der Diskussion um soziale und Entwicklungsrechte. Angesichts der fortdauernden geschlechtsbedingten Diskriminierung von Frauen sowie der Ausbeutung und Not von Kindern wurde auch der Katalog der Menschenrechte erweitert. So verabschiedeten die Vereinten Nationen Erklärungen, die den Schutz und die Rechte von Kindern (1989) sowie die Gleichberechtigung der Frau (1993) beinhalten.

Schule wird easy mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.
Jetzt 30 Tage risikofrei testen
Your browser does not support the video tag.

Menschenbild und Menschenrechte

Sowohl der „Virginia Bill of Rights“ (1776) wie auch der „Déclaration des droits de l'homme et du citoyen“ (1789) lag das Menschenbild der bürgerlichen Aufklärung zugrunde. Die darin aufgelisteten Rechte galten einem politisch mündigen und freien Subjekt. Damit spiegelten sie den Status und das Selbstverständnis des männlichen Staatsbürgers wider. Das Wahlrecht, die Verfügung über das Eigentum, die Interessenvertretung vor Gericht blieben lange Zeit Privilegien der freien männlichen Bevölkerung. Die Menschenrechte waren zunächst Männerrechte, und zwar die Rechte der freien weißen Männer europäischer Abstammung. Frauen und Kindern blieben diese Rechte dagegen verwehrt.

Kampf um Gleichberechtigung

Erst durch den von Frauen- und Bürgerrechtsbewegungen geführten Kampf um Gleichberechtigung vollzog sich eine Änderung – etwa durch OLYMPE DE GOUGES.

Im 19. Jh. begann sich die Frauenbewegung in Frankreich, Großbritannien und den USA zu formieren. Eine Pionierin der französischen Frauenbewegung, JEANNE DEROIN, stellte sich als Kandidatin für die Parlamentswahlen, obwohl Frauen nicht kandidieren durften. Sie begründete das folgendermaßen:

„Gerade deshalb, weil die Frau dem Mann zwar gleich ist, aber doch nicht mit ihm identisch, sollte sie sich an der Arbeit für soziale Reformen beteiligen und darin die notwendigen Elemente verkörpern, die dem Mann fehlen, damit das Werk vollständig sein kann.“

JEANNE DEROIN war auch die Mitbegründerin des „Club de l'Émancipation des Femmes“ („Verein für die Emanzipation der Frauen“). Zu diesem Verein gehörte ebenso EUGÉNIE NIBOYET, die Heraugeberin einer politischen Frauenzeitschrift. In Deutschland lassen sich die Ursprünge der Frauenbewegung bis in die Frühromantik zurückverfolgen, als sich AMALIE HOLST (1758–1829) für das Recht der Frau auf Bildung und Gleichbehandlung einsetzte. Während der Revolution 1848 entstand eine in lokalen Vereinigungen organisierte Frauenbewegung mit dem publizistischen Sprachrohr „Die Frauen-Zeitschrift“. Darin forderten Frauen wie LOUISE OTTO(-PETERS) u. a. die „Teilnahme der weiblichen Welt am Staatsleben“. Gleichzeitig beharrten sie jedoch auf der

„prinzipiellen, naturgegebenen Bindung aller Frauen an Familie und Mutterschaft“.

Im deutschen Kaiserreich verstärkten sich die Aktivitäten der Frauenbewegung. Dabei rückte die Forderung nach dem Frauenwahlrecht immer mehr in den Mittelpunkt. Als am Ende des Ersten Weltkriegs die alten Herrschaftsstrukturen in Europa zusammenbrachen, wurde in den neuen Verfassungen der Staaten das Wahlrecht für jeden Bürger festgeschrieben – nach und nach auch für jede Bürgerin. So erhielten die Frauen das Wahlrecht in Deutschland 1918, in Österreich und den Niederlanden 1919, in den USA 1920, in Großbritannien 1928, in der Türkei 1934, in Frankreich 1946, in Belgien 1948, in Griechenland 1952 und in der Schweiz 1971 (im Kanton Appenzell Innerrhoden allerdings erst 1990).

Frauenrechte gegen Diskriminierung und Misshandlung

Mit der Erlangung des Wahlrechts war der Kampf der europäischen Frauen um Gleichberechtigung und Selbstbestimmung jedoch keinesfalls zu Ende. Faktische gesellschaftliche Ungleichheiten hatten und haben weiter Bestand. Verwiesen sei hier nur auf die Forderungen nach

  • gleichem Lohn für gleiche Arbeit,
  • Aufstiegschancen in Bildung und Beruf und
  • sexueller Selbstbestimmung (Abtreibungsdebatte – „Mein Bauch gehört mir.“).

Daraus leitete sich auch der Anspruch ab, den Katalog der Menschenrechte zu erweitern.

In vielen Ländern der Welt werden Frauen weiterhin unter Verweis auf kulturelle und religiöse Wertvorstellungen unterdrückt, misshandelt oder gar getötet. Beispiele für die Diskriminierung und Misshandlung von Frauen sind:

  • der Schleierzwang (oder die komplette Verhüllung) für Frauen in einigen islamischen Ländern, sobald sie sich in der Öffentlichkeit zeigen. Angeblich würden sie unverschleiert die sexuelle Begierde der Männer erregen. Indem die Frauen der Öffentlichkeit verborgen bleiben, lässt sich ihre Rolle auf Haushalt, Mutterschaft und als Sexualobjekt des Ehemannes beschränken;
     
  • die Praxis der Klitoris-Beschneidung, ein äußerst schmerzhafter Eingriff, dem weltweit ca. 2 Mio. Mädchen ausgesetzt sind. Die Beschneidung der Mädchen wird von keiner der Weltreligionen vorgeschrieben, sondern dient allein der Kontrolle der weiblichen Sexualität;
     
  • die Verschleppung, der Verkauf und die Zwangsprostitution von Mädchen und Frauen;
     
  • die Abtreibung weiblicher Föten und die Tötung kleiner Mädchen als Folge staatlich verordneter Geburtenkontrolle (Chinas Ein-Kind-Politik) oder weil die herrschende Kultur (etwa die Indiens) Mädchen als minderwertig ansieht;
     
  • die Entrechtung geschiedener oder verwitweter Frauen, die aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden und keine Unterstützung erhalten.

Um gegen die Diskriminierung von Frauen vorzugehen, haben die Vereinten Nationen am 20. Dezember 1993 eine Resolution verabschiedet, deren 1. Artikel lautet:

„Im Sinne dieser Erklärung bedeutet der Ausdruck 'Gewalt gegen Frauen' jede gegen Frauen auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller oder psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann, einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel, ob im öffentlichen oder im privaten Bereich.“

Die UN-Resolution verurteilt jegliche Art der körperlichen Misshandlung (Beschneidung, Vergewaltigung, Zwangsprostitution) und Diskriminierung (sexuelle Belästigung, Herabwürdigung) in allen gesellschaftlichen Bereichen, Ehe, Familie und Partnerschaft. Sie unterstreicht – dem Grundsatz der Gleichberechtigung entsprechend –, dass die Frauen weltweit Anspruch auf die in der UN-Menschenrechtserklärung verbrieften Rechte und Freiheiten haben.

Kinderrechte

Im Rahmen der allgemeinen Menschenrechte haben

  • der Schutz von Kindern vor Missbrauch und Gewalt,
  • ihre Gesundheit und Ernährung,
  • ihr Zugang zu schulischer Bildung

zunehmend Beachtung gefunden. Viele der bereits für Frauen aufgezeigten Menschenrechtsverletzungen betreffen Kinder, Mädchen wie Jungen. Sie sind Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution, zusammenhängend vor allem mit dem Sextourismus in einigen asiatischen Ländern. Geschätzt wird, das jedes Jahr mindestens 1 Mio. Kinder zur Prostitution gezwungen werden.

Insgesamt müssen laut Informationen der Hilfsorganisation „terre des hommes“ weltweit etwa 300 Mio. Kinder arbeiten. Sie leisten Kinderarbeit in Fabriken, Handwerksbetrieben, Bordellen, Steinbrüchen, Bergwerken oder Plantagen. Die Betreiber dieser Unternehmen machen sich die Geschicklichkeit und Wendigkeit der Kinder zunutze, beuten die Armut der Familien aus und profitieren von den niedrigen Löhnen. Mit ihrer bis zu 16 Std. am Tag dauernden, schlecht bezahlten Arbeit müssen Kinder in den ärmsten Ländern der Welt maßgeblich zum Familieneinkommen beitragen.
In Indien werden sie hauptsächlich in Streichholzfabriken und der Textilindustrie eingesetzt. Ihre Fingerfertigkeit macht sie in arabischen Ländern zu begehrten, billigen Arbeitskräften beim Teppichknüpfen. Auch Untertage arbeiten Kinder, so z. B. in Kolumbien, weil die Grubenbesitzer dadurch nicht nur die Lohnkosten senken, sondern auch auf den Ausbau mannshoher Stollen verzichten können. Selbst die Versklavung und der Verkauf von Kindern zur Zwangsarbeit sind in einigen Ländern noch an der Tagesordnung. Ein weiterer, vornehmlich in Schwarzafrika verbreiteter Missbrauch von Kindern ist ihr Einsatz als Soldaten in den Stammeskriegen. Schon 10-jährige Kinder werden dort angeworben oder verschleppt, unter Drogen gesetzt und als Kindersoldaten in den Krieg geschickt.

Die Hauptursachen für Kinderarbeit und -ausbeutung liegen in Armut und Unterentwicklung. Viele Familien in den Entwicklungsländern sind darauf angewiesen, dass ihre Kinder zum Lebensunterhalt beitragen. Und viele Unternehmer machen sich diese billige Arbeitskraft zunutze, statt erwachsene Arbeiter zu beschäftigen. Produkte aus Kinderarbeit können daher preisgünstiger angeboten werden, sodass sich diese Arbeit auf dem Weltmarkt als Wettbewerbsvorteil auszahlt. Auch internationale Konzerne profitieren von ihr. Den Kindern wird die Chance auf eine ordentliche Schulausbildung verbaut, die einen Ausweg aus sozialer und wirtschaftlicher Not bahnen könnte. Deshalb ist der Kampf gegen die Kinderarbeit eine Aufgabe der Entwicklungspolitik. Die Entwicklungsländer müssen, unterstützt von den reichen Staaten, die Bedingungen schaffen, die es den Familien ermöglichen, ihre Kinder ausbilden und lernen zu lassen, ohne dass dadurch ihr Lebensunterhalt gefährdet ist. Dies beinhaltet natürlich insbesondere den Ausbau sozialer Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser) und die Bekämpfung des Hungers.

In diese Richtung zielt die Erweiterung der Menschenrechte um kollektive Entwicklungsrechte, die den ärmsten Ländern der Welt den Anspruch auf eine gerechtere Verteilung des Reichtums (der Ressourcen und Güter) sichern soll, um die wirtschaftliche und soziale Situation dieser Länder zu verbessern. Viele Entwicklungsländer sind aufgrund von Verschuldung, Kriegen, Dürrekatastrophen, Epidemien nicht in der Lage, soziale Mindeststandards wie eine ausreichende Ernährung, medizinische Versorgung oder ein flächendeckendes Schulsystem zu unterhalten. Deshalb lässt sich die Durchsetzung von Kinderrechten nicht von der internationalen Unterstützung der Entwicklungsländer trennen.

Die Kinderrechtskonvention (KRK) der UNO

Von Polen ging 1978 die Initiative zur Ausarbeitung einer Konvention zum Wohle der Kinder aus, die im folgenden „Jahr des Kindes“ beschlossen werden sollte. Doch dauerte es noch über ein Jahrzehnt, bis am 20. November 1989 die 44. Vollversammlung der Vereinten Nationen die „Konvention über die Rechte des Kindes“ (KRK) einstimmig verabschiedete .
Die Konvention ist insofern einmalig, als sie die bisher größte Breite fundamentaler Menschenrechte – ökonomische, soziale, kulturelle, zivile und politische – in einem einzigen Vertragswerk zusammenfügt. Die in den 54 Artikeln dargelegten völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandards haben zum Ziel, weltweit die Würde, das Überleben und die Entwicklung von Kindern (bis 18 Jahren) und damit von mehr als der Hälfte der Weltbevölkerung sicherzustellen. Inzwischen wurde die Konvention von über 190 Staaten ratifiziert, wobei einige von ihnen – darunter auch Deutschland – mit der Unterschrift Vorbehaltserklärungen hinterlegt haben.

Von zentraler Bedeutung sind die folgende zwei Grundsätze: Erstens das Konzept des „besten Interesses“ (Art. 3), demzufolge das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der bei allen Gesetzes-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen ist. Und zweitens das Prinzip der bestmöglichen Unterstützung und Entwicklung, das besagt, dass alle, die für die Entwicklung des Kindes Verantwortung tragen, das Kind in der Wahrnehmung seiner Rechte entsprechend seinem Entwicklungsstand unterstützen. Weitere wichtige Elemente sind:

  • die Festschreibung von Beteiligungsrechten von Kindern und die Verpflichtung, Kinder über ihre Rechte zu informieren;
     
  • das Recht von misshandelten oder ausgebeuteten Kindern auf Maßnahmen zu ihrer Rehabilitierung und die Verantwortung der Regierungen, traditionelle Praktiken abzuschaffen, die der Gesundheit von Kindern schaden;
     
  • die verbindliche Festschreibung von Prinzipien, die vorher in unverbindlichen Texten erwähnt waren, z. B. in Bezug auf Adoption und das Jugendgerichtssystem.

Die Verabschiedung der Kinderrechtskonvention hat bei den Vereinten Nationen selbst zu Reformen geführt. So wurden die Kinderrechte z. B. zum Verbindungselement zwischen dem Entwicklungsprogramm und der humanitären Hilfe. UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, hat 1996 die Förderung und den Schutz der Kinderrechte als Leitlinie seiner gesamten Arbeit festgelegt. Seit 1997 nehmen Kinder an den vom Kinderrechteausschuss der UN regelmäßig durchgeführten Anhörungen teil.
Dem Vorbild auf internationaler Ebene folgend, haben sich seit 1995 rund 90 Organisationen – darunter die „Deutsche Liga für das Kind“– in einer „National Coalition“ zusammengeschlossen, mit dem Ziel , die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu fördern. Zu den Aufgaben der „National Coalition“ gehören:

  • die nach Art. 44 der KRK erforderliche Berichterstattung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem UN-Ausschuss kritisch zu begleiten;
  • einen breiten fachlichen Dialog über die Verwirklichung der KRK zu organisieren;
     
  • Formen der direkten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Diskussion um die Umsetzung der KRK zu unterstützen;
     
  • den internationalen Austausch über die Verwirklichung der KRK zu fördern und den Kontakt mit der „International Coalition“ nichtstaatlicher Organisationen in Genf zu pflegen.
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Kinder- und Frauenrechte." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/kinder-und-frauenrechte (Abgerufen: 20. May 2025, 12:16 UTC)

Suche nach passenden Schlagwörtern

  • Kinderrechte
  • Virginia Bill of Rights
  • Gewalt gegen Frauen
  • Verschleppung
  • Frauenrechte
  • Armut
  • terre des hommes
  • Louise Otto
  • UNICEF
  • Selbstbestimmung
  • Diskriminierung
  • Menschenrechte
  • Kindersoldaten
  • Kinderhilfswerk
  • UNO
  • Amalie Holst
  • Menschenbild
  • Jeanne Deroin
  • geschlechtliche Diskriminierung
  • Wahlrecht
  • sexuelle Nötigung
  • Entwicklungsländer
  • Beschneidung
  • Versklavung
  • Eugénie Niboyet
  • Vereinte Nationen
  • Zwangsprostitution
  • Gleichberechtigung
  • Lebensunterhalt
  • Vergewaltigung
  • Menschenrechtserklärung
  • Schulbildung
  • Emanzipation
  • Frauenbewegung
  • Kinderrechteausschuss
  • Frauenwahlrecht
  • Schleierzwang
  • Verschuldung
  • Zwangsarbeit
  • Déclaration
  • Missbrauch
  • Ausbeutung
  • Entwicklungsrechte
  • Ernährung
  • Kinderrechtekonvention
  • Kinderarbeit
  • Hunger
  • Konvention über die Rechte des Kindes
Jetzt durchstarten

Lernblockade und Hausaufgabenstress?

Entspannt durch die Schule mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack.

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.

Verwandte Artikel

Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

Menschenrechtsorganisationen

Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen in fast allen Regionen der Welt hat sich seit dem Zweiten Weltkrieg eine Vielzahl von Menschenrechtsorganisationen gebildet. Ihre Mitglieder engagieren sich für die Menschenrechte – weltweit oder in bestimmten Gebieten –, indem sie Verstöße gegen diese Rechte dokumentieren und der Öffentlichkeit bekannt machen. Sie organisieren Kampagnen wie Petitionen und Unterschriftenaktionen, Patenschaften für Opfer, Boykott-Aufrufe. Und sie fordern Regierungen und internationale Organisationen dazu auf, die Zusammenarbeit mit menschenrechtswidrigen Regimen einzustellen und auf die Einhaltung der Menschenrechte zu dringen. Bei der überwiegenden Mehrheit dieser Vereinigungen handelt es sich um Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die hauptsächlich von Spenden und dem Engagement ihrer Mitglieder leben.

Akteure der Entwicklungszusammenarbeit (Deutschland)

Die politische Verantwortung für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit liegt seit 1961 beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Zu den Institutionen, die die staatliche Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der finanziellen und technischen Zusammenarbeit durchführen, gehören beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Staat und Kirchen arbeiten seit 1962 eng auf entwicklungspolitischem Gebiet zusammen und verfolgen mit unterschiedlichen, einander ergänzenden Mitteln gemeinsame Ziele wie Friedenserhaltung und Konfliktprävention, Armutsbekämpfung und Entschuldung armer Länder sowie Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Hohen Stellenwert haben die Hilfswerke der evangelischen und katholischen Kirche, z. B. „Brot für die Welt“ und MISEREOR. Darüber hinaus fördern die politischen Stiftungen der Parteien Institutionen, gesellschaftliche und soziale Gruppen in Entwicklungsländern sowie in Osteuropa. Eine Vielzahl von Programmen und Projekten weiterer privater Träger, z. B. die Deutsche Welthungerhilfe, zielt vor allem darauf, die wirtschaftliche und soziale Situation armer Bevölkerungsschichten sowie die Menschenrechtssituation verbessern zu helfen. Staatliche und nicht staatliche Entwicklungszusammenarbeit ergänzen einander.

Internationale Migrationsregime

Unter Globalisierungsbedingungen sind Migrationsbewegungen kaum noch steuerbar. Sowohl die Akteure als auch die Ursachen und die Dynamik dieses Prozesses entziehen sich dem unmittelbaren staatlichen Einfluss. Deshalb bieten nur international konzipierte Strategien Aussicht auf Beherrschbarkeit. Die gegenwärtigen institutionellen Mechanismen reichen nicht aus, um die migrationspolitischen Maßnahmen innerhalb oder außerhalb des UN-Systems zu koordinieren. Notwendig ist ein neues internationales Migrationsregime, das auf drei Säulen ruht:

  • einer politischen Absichtserklärung,
  • einer Rahmenvereinbarung und
  • einem einheitlichen Institutionsgefüge.

Zu dem derzeitigen Institutionsgefüge, das sich mit Migration befasst, gehört auch die 1951 gegründete IOM (International Organization for Migration). Deren Politik ist jedoch umstritten.

Modelle der europäischen Integration

Seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses werden Überlegungen hinsichtlich seiner Entwicklung angestellt. Diese lassen sich anhand von vier Modellen schematisch darstellen: Dem Modell des „Europäischen Bundesstaates“ liegt eine Verfassung zugrunde, in der gemeinsam vertretene Werte festgeschrieben sind, und die eine klare Kompetenzzuordnung enthält. Im Gegensatz dazu setzt das Modell des „Staatenbundes“ darauf, dass das Letztentscheidungsrecht den Staaten vorbehalten ist. Zweck eines solchen Staatenbundes ist eine effiziente Lösung gemeinsam vorhandener Probleme. Das Modell eines „Europa der Regionen“ legt seinen Schwerpunkt auf die Mitwirkung der Regionen an dem Entscheidungsfindungsprozess auf europäischer Ebene, so dass es zur Herausbildung von drei Ebenen kommt: der europäischen Ebene, der Ebene der Mitgliedstaaten, sowie der Ebene der Regionen. Das Konzept der „Differenzierten Integration“ soll integrationswilligen Staaten die Zusammenarbeit in Politikbereichen ermöglichen, selbst wenn einige Mitgliedstaaten (noch) nicht bereit sind, sich an weiteren Integrationsschritten zu beteiligen.
Die Europäische Union folgt keinem dieser Modelle in vollem Umfang, sondern setzt sich vielmehr aus Elementen all jener Modelle zusammen.

Ein Angebot von

Footer

  • Impressum
  • Sicherheit & Datenschutz
  • AGB
© Duden Learnattack GmbH, 2025