Direkt zum Inhalt

Pfadnavigation

  1. Startseite
  2. Politik/Wirtschaft
  3. 5 Internationale Politik und Friedenssicherung
  4. 5.2 Europäische Union
  5. 5.2.4 Zukünftige Gestalt der Europäischen Union
  6. Modelle der europäischen Integration

Modelle der europäischen Integration

Seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses werden Überlegungen hinsichtlich seiner Entwicklung angestellt. Diese lassen sich anhand von vier Modellen schematisch darstellen: Dem Modell des „Europäischen Bundesstaates“ liegt eine Verfassung zugrunde, in der gemeinsam vertretene Werte festgeschrieben sind, und die eine klare Kompetenzzuordnung enthält. Im Gegensatz dazu setzt das Modell des „Staatenbundes“ darauf, dass das Letztentscheidungsrecht den Staaten vorbehalten ist. Zweck eines solchen Staatenbundes ist eine effiziente Lösung gemeinsam vorhandener Probleme. Das Modell eines „Europa der Regionen“ legt seinen Schwerpunkt auf die Mitwirkung der Regionen an dem Entscheidungsfindungsprozess auf europäischer Ebene, so dass es zur Herausbildung von drei Ebenen kommt: der europäischen Ebene, der Ebene der Mitgliedstaaten, sowie der Ebene der Regionen. Das Konzept der „Differenzierten Integration“ soll integrationswilligen Staaten die Zusammenarbeit in Politikbereichen ermöglichen, selbst wenn einige Mitgliedstaaten (noch) nicht bereit sind, sich an weiteren Integrationsschritten zu beteiligen.
Die Europäische Union folgt keinem dieser Modelle in vollem Umfang, sondern setzt sich vielmehr aus Elementen all jener Modelle zusammen.

Schule wird easy mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.
Jetzt 30 Tage risikofrei testen
Your browser does not support the video tag.

Vier Modelle der europäischen Integration

Die Frage nach dem Wesen der Europäischen Union (EU) ist auch heute nicht eindeutig zu beantworten. Sicher ist, dass es sich bei der EU (Bild 1) weder um eine klassische internationale Organisation handelt, noch um ein staatliches Gebilde, das die bestehenden Nationalstaaten abschafft. Die europäische Integration ist ein Prozess mit dynamischem Charakter, deren endgültige Struktur nicht von Anfang an festgelegt war. Nichtsdestotrotz wurden seit Beginn des Integrationsprozesses Überlegungen in Bezug auf den weiteren Verlauf der europäischen Entwicklung angestellt. Diese müssen jedoch vor dem jeweiligen nationalen politischen sowie kulturellen Hintergrund verstanden werden und weichen hinsichtlich der angestrebten Integrationstiefe deutlich voneinander ab: Es handelt sich vor allem um zwei gegensätzliche Ansätze, einerseits den förderalistischen, andererseits den intergouvernementalen Ansatz. Die Vorstellungen über den Verlauf des europäischen Integrationsprozesses können schematisch in vier Modellen dargestellt werden:

  1. das Modell „Europäischer Bundesstaat“,
  2. das Modell „Staatenbund“,
  3. das Modell „Europa der Regionen“ und
  4. das Modell „Differenzierte Integration“.

Festzuhalten ist, dass die EU Elemente der vier Modelle in sich vereinigt. Um jedoch die gegenwärtige Struktur der EU zu beschreiben, die sich durch die nach wie vor hervorgehobene Rolle der Nationalstaaten auszeichnet, wurde der Begriff des „Staatenverbundes“ geprägt.

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Das Modell „Europäischer Bundesstaat“

Im Rahmen eines europäischen Bundesstaates wären die Kompetenzen klar voneinander abgegrenzt, so dass die Zuständigkeiten in den jeweiligen Politikbereichen genau festgelegt wären. Außerdem ist dieses Modell mit der demokratischen Legitimation der Regierung auf europäischer Ebene verbunden. Dies würde bedeuten, dass z. B. das Europäische Parlament aus seiner Mitte den europäischen Regierungschef – in diesem Fall den Präsidenten der Europäischen Kommission – mit der Mehrheit der Stimmen wählt. Das Fundament dieses Systems bildet eine Verfassung, in der die gemeinsam vertretenen Werte niedergelegt sind.
Dieses Modell wird insbesondere von

  • Deutschland,
  • Frankreich,
  • Italien,
  • Belgien,
  • Niederlande und
  • Luxemburg

– den Gründungsmitgliedern der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) – vertreten. Auch Österreich, das 1995 der EU beigetreten ist, spricht sich für dieses Konzept aus. Aufgrund der föderalen Verfasstheit des eigenen politischen Systems favorisiert Deutschland das föderale Modell eines europäischen Bundesstaates. Das Europäische Parlament hat 1984 sowie 1996/1999 konkrete Vorschläge für die Schaffung eines europäischen Bundesstaates unterbreitet, innerhalb dessen das Parlament als Organ, das die Bürgerinnen und Bürger der EU vertritt, eine zentrale Rolle einnehmen sollte.

Das Modell „Staatenbund“

Ein wesentlicher Unterschied zum Modell „Europäischer Bundesstaat“ besteht beim Modell „Staatenbund“ darin, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten zwar zusammenarbeiten, jedoch das Letztentscheidungsrecht für sich beanspruchen. Die Zusammenarbeit dient dazu, für gemeinsame Probleme effiziente Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Gemäß diesem Modell beruhen die Entscheidungsverfahren auf Einstimmigkeit im Europäischen Rat und Ministerrat, sofern es bei den Verhandlungen um vitale Interessen der jeweiligen Regierungen geht. Hieraus ergeben sich zahlreiche Schwierigkeiten: Aufgrund der notwendigen Einstimmigkeit können Verhandlungen äußerst langwierig sein, und oftmals werden lediglich Ergebnisse auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner erzielt. Da in diesem Modell ein starkes Europäisches Parlament nicht vorgesehen ist, kann an derartigen Entscheidungsverfahren in gewisser Hinsicht ein Demokratiedefizit bemängelt werden. Darüber hinaus beinhaltet das Modell nicht die Errichtung eines unabhängigen europäischen Gerichts, sodass Entscheidungen, die auf europäischer Ebene getroffen werden, nicht gerichtlich überprüft werden können.
Das Modell des Europäischen Staatenbundes findet bereits zu Beginn des europäischen Integrationsprozesses Anhänger. So sprach sich der ehemalige französische Staatspräsident CHARLES DE GAULLE in den 60er-Jahren für ein „Europa der Vaterländer“ aus und lehnte einen weiteren Souveränitätsverzicht zugunsten der europäischen Institutionen ab. Insbesondere Vertreter

  • Großbritanniens und
  • Skandinaviens

befürworten dieses Modell. So plädierte auch die damalige britische Premierministerin MARGARET THATCHER für einen europäischen Staatenbund, aber auch JOSÉ MARIA AZNAR, der bis April 2004 das Amt des Ministerpräsidenten Spaniens innehatte.
Allerdings hat die EU das Stadium eines losen Staatenbundes längst überschritten. Dies zeigt sich beispielsweise an den Mehrheitsentscheidungen im Bereich des Binnenmarktes sowie an dem Stellenwert des europäischen Rechts, das nationalem Recht vorgeht.

Das Modell „Europa der Regionen“

Das Konzept eines „Europa der Regionen“ zielt auf ein „Europa der drei Ebenen“ ab, d. h. dass neben der europäischen sowie der nationalen Ebene auch die Regionen bei Entscheidungen in regionale Interessen betreffenden Politikfeldern mitbestimmen. Eine Stärkung eines „Europa der Regionen“ hat mit der Einrichtung des Ausschusses der Regionen (AdR) im Jahr 1993 stattgefunden, der die Interessen der Regionen auf europäischer Ebene vertritt. Auf diese Weise sollen nicht nur die Zuständigkeiten der Regionen gewahrt, sondern auch ein Beitrag zu größerer Bürgernähe geleistet werden. Letzteres hängt damit zusammen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit überschaubaren politischen Einheiten wie den Regionen eher identifizieren können als mit „bürgerfernen“ EU-Organen. Durch die Mitwirkung der Regionen am europäischen Entscheidungsfindungsprozess kann folglich die Legitimität der Europäischen Union gesteigert werden sowie das im Maastrichter Vertrag festgeschriebene Ziel, Entscheidungen möglichst bürgernah zu treffen, umgesetzt werden. Trotz dieser Vorteile ist mit dem Konzept eines „Europa der Regionen“ die Problematik verbunden, dass sich die Regionen innerhalb der EU stark hinsichtlich ihrer Größe und Kompetenzen unterscheiden.
Dieses Modell wird von regionalen Vertretern sowie von Staaten mit föderaler Verfasstheit, z. B.

  • Österreich,
  • Deutschland und
  • Belgien

befürwortet (siehe PDF "Deutsch-französischer Beitrag zum Europäischen Konvent über die institutionelle Architektur der Union"). Kritiker dieses Modells befürchten, dass durch die damit verbundene Zunahme der am Entscheidungsprozess beteiligten Akteure die Entscheidungsfindung erschwert wird.

  • BWS-POL-0602-05.pdf (25.92 KB)

Das Modell „Differenzierte Integration“

Das Konzept „Differenzierte Integration“ dient dazu, dass Mitgliedstaaten, die an einer Vertiefung der Integration interessiert sind, nicht durch zögernde Mitgliedstaaten von weiteren Schritten abgehalten werden. In seiner Rede vor der Berliner Humboldt-Universität am 12. Mai 2000 hat sich der damalige deutsche Außenminister JOSEPH FISCHER (siehe PDF "Joschka Fischer - Vom Staatenverbund zur Föderation") für eine derartige Vorgehensweise ausgesprochen:

„Ein möglicher Zwischenschritt hin zur Vollendung der politischen Union könnte dann später die Bildung eines Gravitationszentrums sein. Eine solche Staatengruppe würde einen neuen europäischen Grundvertrag schließen, den Nukleus einer Verfassung der Föderation. (…) Diese Avantgarde darf niemals exklusiv, sondern muss für alle Mitgliedstaaten und Beitrittskandidaten der EU offen sein, wenn diese zu einem bestimmten Zeitpunkt teilnehmen wollen.“

Das Modell der differenzierten Integration eröffnet drei Möglichkeiten, die neben dem Vorteil des Erreichens von Integrationsfortschritten auch negative Effekte haben können:

  1. „Europa der zwei Geschwindigkeiten“
    Bei diesen Möglichkeiten werden zwar von allen Mitgliedstaaten verbindliche Ziele festgelegt, allerdings variieren die Zeitvorgaben zur Erreichung dieser Ziele. Langfristig gesehen erreichen folglich alle Mitgliedstaaten denselben Integrationsstand. Kurzfristig kann ein „Europa der zwei Geschwindigkeiten“ jedoch zu einer „Zweiklassengesellschaft“ führen, in der sich eine Pioniergruppe und eine Gruppe von Nachzüglern gegenüberstehen.
     
  2. Staatliche Sonderwege bzw. „Opting out“
    Hierbei haben Staaten die Möglichkeit, gemeinsame Vorhaben für eine gewisse Zeit oder dauerhaft nicht mitzutragen. Ein Beispiel für derartige staatliche Sonderwege stellt die Einführung des Euro in nur 12 der damals 15 EU-Mitgliedstaaten dar. Blockaden können durch diese Vorgehensweise vermieden werden, allerdings besteht die Gefahr, dass die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten abnimmt.
     
  3. Konzept der „Variablen Geometrie“
    Je nach Politikbereich und Problemlage kommen die Mitgliedstaaten in unterschiedlichen Konstellationen zusammen. Während beispielsweise drei Mitgliedstaaten an der Erarbeitung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik mitwirken, betreiben sieben Mitgliedstaaten eine verstärkte Zusammenarbeit in der Agrarpolitik. Dieses Verfahren findet jedoch kaum Zustimmung, da dadurch die demokratische Legitimität und Solidarität auf europäischer Ebene nicht gewährleistet ist.
  • BWS-POL-0602-06.pdf (79.64 KB)
Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH): "Modelle der europäischen Integration." In: Lernhelfer (Duden Learnattack GmbH). URL: http://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/modelle-der-europaeischen-integration (Abgerufen: 20. May 2025, 06:17 UTC)

Suche nach passenden Schlagwörtern

  • Ausschuss der Regionen (AdR)
  • Volltext
  • Pdf
  • Variable Geometrie
  • Differenzierte Integration
  • Dokument
  • Staatenverbund
  • Europa der zwei Geschwindigkeiten
  • Staatenbund
  • Europäische Union
  • Europa der Regionen
  • Opting out
  • Europäischer Bundesstaat
  • Quelltext
Jetzt durchstarten

Lernblockade und Hausaufgabenstress?

Entspannt durch die Schule mit KI-Tutor Kim und Duden Learnattack.

  • Kim hat in Deutsch, Mathe, Englisch und 6 weiteren Schulfächern immer eine von Lehrkräften geprüfte Erklärung, Video oder Übung parat.
  • 24/7 auf Learnattack.de und WhatsApp mit Bildupload und Sprachnachrichten verfügbar. Ideal, um bei den Hausaufgaben und beim Lernen von Fremdsprachen zu unterstützen.
  • Viel günstiger als andere Nachhilfe und schützt deine Daten.

Verwandte Artikel

Großbritannien und Europa

Großbritannien ist zwar geografisch gesehen ein Teil Europas, doch beanspruchte es lange Zeit eine Sonderstellung. Sie fand ihren Begriff in der “Splendid Isolation”, der zufolge sich Großbritannien vom europäischen Geschehen abkoppelt. Als Inselstaat und Seemacht machte Großbritannien seinen Einfluss in aller Welt geltend, vor allem jenseits des Antlantiks und in Asien, wo sich die Briten eine dauerhafte Vormachtsstellung sicherten.
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat Großbritannien seinen Status als Weltmacht jedoch eingebüßt. Zwar ist es im Commonwealth weiterhin mit seinen einstigen Kolonien verbunden; um aber seine politischen Interessen durchzusetzen, kann es auf die Kooperation mit anderen europäischen Staaten (innerhalb der Europäischen Union) nicht mehr verzichten.

Kinder- und Frauenrechte

Menschenrechte sind die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen gleich welcher Herkunft, Abstammung, Nationalität und welchen Alters oder Geschlechts. Die Entstehung dieser Rechte und die ersten Menschenrechtserklärungen in Nordamerika und Frankreich Ende des 18. Jh. verdeutlichen, dass sie inhaltlich vom Menschenbild der bürgerlichen Aufklärung geprägt waren. Sie spiegelten den Status und das Selbstverständnis des männlichen Staatsbürgers wider. Menschenrechte waren anfänglich Männerrechte. Das änderte sich im Zuge der von der Frauenbewegung eingeforderten Gleichberechtigung und der Diskussion um soziale und Entwicklungsrechte. Angesichts der fortdauernden geschlechtsbedingten Diskriminierung von Frauen sowie der Ausbeutung und Not von Kindern wurde auch der Katalog der Menschenrechte erweitert. So verabschiedeten die Vereinten Nationen Erklärungen, die den Schutz und die Rechte von Kindern (1989) sowie die Gleichberechtigung der Frau (1993) beinhalten.

Entwicklung der Menschenrechte

Die modernen Menschenrechte haben sich aus dem bis in die griechische Antike zurückweisenden Naturrecht entwickelt. Es leitete aus der Natur des Menschen, seiner göttlichen Abkunft oder Vernunft fundamentale Rechte ab, die für jeden Herrscher verbindlich sind. Zur Eindämmung der staatlichen Willkür entwarfen aufklärerische Denker wie JOHN LOCKE und JEAN-JACQUES ROUSSEAU Vertragsmodelle, in denen die Gesellschaft als freiwilliger Zusammenschluss freier Bürger konzipiert wurde, um dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck zu verleihen.

Mit der „Virginia Bill of Rights“ und der von der französischen Nationalversammlung beschlossenen „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ werden erstmals die unveräußerlichen Rechte jedes Menschen verfassungsmäßig festgeschrieben. Nach dem Zweiten Weltkrieg verabschiedeten die Vereinten Nationen (UNO) die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“. Die Mitgliedstaaten der UNO haben sich verpflichtet, diesen Zielen weltweit Geltung zu verschaffen und sie als Grundrechte in ihre Verfassungen zu übernehmen. Der Katalog der Menschenrechte hat sich in den letzten Jahrzehnten erweitert. Zu den individuellen Freiheits- und Gleichheitsrechten sind soziale Rechte und Kollektivrechte hinzugekommen. Auch eine Ergänzung der Menschenrechte durch so genannte Menschenpflichten wird diskutiert.

Menschenrechtsorganisationen

Angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen in fast allen Regionen der Welt hat sich seit dem Zweiten Weltkrieg eine Vielzahl von Menschenrechtsorganisationen gebildet. Ihre Mitglieder engagieren sich für die Menschenrechte – weltweit oder in bestimmten Gebieten –, indem sie Verstöße gegen diese Rechte dokumentieren und der Öffentlichkeit bekannt machen. Sie organisieren Kampagnen wie Petitionen und Unterschriftenaktionen, Patenschaften für Opfer, Boykott-Aufrufe. Und sie fordern Regierungen und internationale Organisationen dazu auf, die Zusammenarbeit mit menschenrechtswidrigen Regimen einzustellen und auf die Einhaltung der Menschenrechte zu dringen. Bei der überwiegenden Mehrheit dieser Vereinigungen handelt es sich um Nichtregierungsorganisationen (NGOs), die hauptsächlich von Spenden und dem Engagement ihrer Mitglieder leben.

Entscheidungsverfahren und Beschlussfassung in der EU

Die Mitgliedstaaten der Union haben Souveränität an die EU abgegeben. Sie haben den Organen der EU die Kompetenz verliehen, in bestimmten Bereichen verbindliche Entscheidungen für die Unionsbürger und die Mitgliedstaaten zu treffen. Hierfür bedürfen sie in jedem einzelnen Fall einer ausdrücklichen Kompetenzzuweisung in den Gründungsverträgen und müssen sich an die jeweils vorgeschriebene Form des Rechtsaktes halten. Es gibt eine Vielzahl verschiedener Entscheidungsgegenstände und Entscheidungsverfahren für die drei Säulen der Europäischen Union. Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft ist das Rechtsetzungssystem von einem Zusammenwirken zwischen Kommission, Rat und Parlament bestimmt, wobei der Rat den Hauptgesetzgeber darstellt.

Ein Angebot von

Footer

  • Impressum
  • Sicherheit & Datenschutz
  • AGB
© Duden Learnattack GmbH, 2025