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Die Rassenideologie der NS-Diktatur

In der nationalsozialistischen Weltanschauung war rassistisches Denken ein zentraler Bestandteil. Mit scheinwissenschaftlichen Verfahrensweisen wurden dabei aus der Biologie Schlüsse für die Erklärung menschlicher Geschichte und menschlicher Gesellschaft gezogen. Dabei behaupteten die Vertreter dieser Ideologie, dass es verschiedenwertige menschliche „Rassen“ gäbe und die „Arier“, denen auch die Deutschen zugerechnet wurden, an der Spitze einer Rassenpyramide stünden. Ein Kernpunkt solcher Vorstellungen war der rassische Antisemitismus. Er betrachtete die Juden gleichsam als Gegenrasse, als Todfeinde der „Arier“.
So fremd uns heute solches Denken auch scheint, konnten sich die Nationalsozialisten damals auf einen seit dem 19. Jh. weitverbreiteten Rassismus stützen, der sich u. a. aus den Lehren des Naturforschers DARWIN speiste.
Allerdings liegt uns diese Rassenideologie nicht in einer geschlossenen Darstellung vor; sie setzte sich vielmehr aus verschiedenen, teils populären Vorstellungen zu einer Ideologie zusammen, die für viele handlungsanleitend war, da sie die Verbrechen der nationalsozialistischen Herrschaft zu legitimieren schien. Insofern können die Millionen von Toten des nationalsozialistischen Deutschland auch auf diese Rassenideologie zurückgeführt werden.

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Versailler Vertrag – Friede ohne Versöhnung

Der Versailler Vertrag war das offizielle Dokument, das den Kriegszustand zwischen Deutschland und den Alliierten und damit den Ersten Weltkrieg beendete. Dieser Friedensvertrag war ohne die Beteiligung des besiegten Deutschland ausgearbeitet worden, das dennoch keine andere Möglichkeit hatte, als dem Vertrag zuzustimmen. Der Versailler Vertrag enthielt umfangreiche Bestimmungen zu den neuen Grenzen des Deutschen Reichs, zu Wiedergutmachungsauflagen und zur militärischen Abrüstung. Unterzeichnet wurde er am 28. Juni 1919 im Schloss von Versailles. Da der Versailler Vertrag von den meisten Deutschen als ungerecht empfunden wurde, legte er den Grundstein für weitere innen- und außenpolitische Auseinandersetzungen. Der Versailler Vertrag galt bis zum 30. Januar 1937, er wurde einseitig von der NS-Regierung aufgekündigt.

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Die bedingungslose Kapitulation

Bereits auf der Konferenz von Casablanca vom Januar 1943 forderten General CHARLES DE GAULLE, General GIRAUD, der britische Premierminister WINSTON CHURCHILL und der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika FRANKLIN D. ROOSEVELT die bedingungslose Kapitulation Deutschlands. Dieser Forderung schloss sich später auch JOSSIF STALIN an. Am 7. Mai 1945 unterzeichnete Generaloberst JODL im Namen des deutschen Oberkommandos die Gesamtkapitulation aller Streitkräfte. In Anwesenheit Marschall SHUKOWS wurde die Kapitulationsurkunde für alle Wehrmachtsteile vom Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Generalfeldmarschall KEITEL, kurz nach null Uhr in der Nacht zum 9. Mai unterzeichnet.

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Die Judenverfolgung im NS-Regime – die Nürnberger Gesetze

Das Programm der NSDAP und der NS-Staat waren von der Rassenideologie des Nationalsozialismus geprägt und von Anbeginn an antisemitisch ausgerichtet. Die menschenverachtende Begründung dieser Ideologie, die die Überlegenheit der arischen (deutschen) Rasse gegenüber minderwertigen Rassen, vor allem den jüdischen Menschen, betonte, lieferte HITLER u. a. in seinem Buch „Mein Kampf“: Nur aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten „Rasse“ sollten die Juden alles Schlechte, Böse, Abartige, das Satanische schlechthin, verkörpern. HITLER wurde es dabei von einer tausendjährigen europäischen Tradition der Judenverfolgung erleichtert, sie in diese Rolle zu zwängen.
Gestützt auf das ideologische „Rüstzeug“, begann unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten die Ausgrenzung und Verfolgung der Juden in Deutschland.
Ihre rechtliche Ausgrenzung und Diskriminierung erfolgte dabei durch spezielle Gesetze. So wurden Juden per Gesetz aus dem Staatsdienst oder vom Wehrdienst ausgeschlossen. Den vorläufigen Höhepunkt erreichte die Ausgrenzung jedoch mit den Nürnberger Gesetzen. „Reichsbürgergesetz“ und „Blutschutzgesetz“ nahmen den deutschen Juden die wesentlichsten Bürgerrechte und waren fortan die scheinjuristische Grundlage für ihre hemmungslose Verfolgung.

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Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess

Vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 fand vor dem Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg der erste Prozess gegen die nationalsozialistischen Hauptkriegsverbrecher statt. Angeklagt waren Vertreter verschiedener nationalsozialistischer Organisationen und Repräsentanten des nationalsozialistischen Deutschland. Deren Schreckensregime hatte in vielen europäischen Ländern das Bedürfnis nach Bestrafung der begangenen Verbrechen wach werden lassen.
Dennoch war der Prozess keine Rache der Sieger an den Unterlegenen. Der Prozess verlief weitgehend nach rechtsstaatlichen Kriterien. Gleichwohl rief er auch das politische Interesse der interessierten Öffentlichkeit hervor, die ihn einerseits betroffen, manchmal aber auch kontrovers begleitete. Dieser Prozess war der Auftakt einer ganzen Reihe von Prozessen in verschiedenen Ländern, die zur strafrechtlichen Aufarbeitung der nationalsozialistischen Untaten in den folgenden Jahrzehnten stattfanden.

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Der Westfälische Friede

Der Westfälische Friede wurde in den Verhandlungsorten Münster und Osnabrück (Westfalen) ausgearbeitet und am 24. Oktober 1648 zwischen Kaiser bzw. Reich und Frankreich und Schweden unterzeichnet. Er war bis 1806 Reichsgrundgesetz. Der Vertrag regelte

  • die Grenzverläufe nach dem Dreißigjährigen Krieg,
  • das Verhältnis zwischen dem Kaiser und den deutschen Fürsten (Reichsstände)
  • und die Frage der Religionsausübung.

Erstmals in Europa gelang mit dem Westfälischen Frieden die Konfliktlösung durch Verhandlung.

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Der Norddeutsche Bund – Zwischenstufe zur nationalen Einheit Deutschlands

Der Norddeutsche Bund entstand nach der Niederlage Österreichs gegen Preußen im Deutschen Krieg von 1866 um die Vorherrschaft im Deutschen Bund. Im Frieden von Prag wurde der Deutsche Bund nach dem Ausscheiden Österreichs aufgelöst und an seiner Stelle der Norddeutsche Bund gegründet. Er umfasste als Bundesstaat die 22 nördlich der Mainlinie liegenden deutschen Mittel- und Kleinstaaten sowie drei Freie Reichsstädte. Der Bund stand unter der Hegemonie Preußens, das nicht nur die größte Fläche besaß, sondern auch den Präsidenten und Kanzler stellte.
Mit der Gründung des Norddeutschen Bundes wurde die Einheit Deutschlands nördlich der Mainlinie vollzogen. Insofern konnte der Bund auch nur eine Zwischenstufe auf dem Weg zur Einigung Gesamtdeutschlands sein. Bismarck als Bundeskanzler schuf dafür gegen die Interessen Frankreichs durch Bündnisse mit den süddeutschen Staaten die entsprechenden wirtschaftlichen und politischen Voraussetzungen.

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Bismarcks Sozialistengesetz

Zwei Attentate waren im Jahre 1878 für BISMARCK Anlass für das Sozialistengesetz, welches sich „gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“ richtete. Demzufolge wurden alle sozialdemokratischen, sozialistischen und kommunistischen Vereine sowie ihre Versammlungen und Druckschriften verboten. Verstöße wurden mit Berufsverbot, dem Verlust der Freizügigkeit, Ausweisung oder Gefängnis geahndet.
Das Gesetz, welches bis 1890 in Kraft blieb verfehlte letzlich seine Absicht. Die deutsche Sozialdemokratie ging aus der Zeit des Sozialistengesetzes gestärkt hervor. Die Auswirkungen des Gesetzes behinderten jedoch noch lange die politische Einbeziehung der Sozialdemokratie in die bürgerliche Gesellschaft Deutschlands.

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Aufruf des Rates der Volksbeauftragten

Der „Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk“ datiert vom 12. November 1918. Er regelte Fragen von

  • Vereins- und Versammlungsrecht
  • Zensur
  • Meinungsäußerung in Wort und Schrift
  • Freiheit der Religionsausübung
  • Amnestie
  • Gesindeordnungen
  • Arbeiterschutzbestimmungen u.a.
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Gegen das Ermächtigungsgesetz – die Rede von Otto Wels im Reichstag

Die Reichstagswahlen vom 5. März 1933 brachten den Nationalsozialisten nicht die ersehnte absolute Mehrheit im Deutschen Reichstag. Deshalb legte Reichskanzler HITLER am 23. März dem Reichstag das Ermächtigungsgesetz vor.
Dieses Gesetz gab der nationalsozialistischen Regierung für die Dauer von vier Jahren das Recht, Gesetze ohne Beteiligung und ohne Zustimmung des Reichstages zu erlassen. Betroffen davon sollten auch Gesetze sein, mit denen die Verfassung geändert werden konnte. Gleichzeitig wurde durch das Ermächtigungsgesetz die Rechtssicherheit der Bürger aufgehoben. Die Polizei sollte fortan ohne Gerichtsentscheid „Schutzhaft“ verhängen können. Damit übertrug das Ermächtigungsgesetz faktisch die gesamte Staatsgewalt an die NS-Regierung, folglich an HITLER.
Das Gesetz erhielt im Reichstag mit den Stimmen der bürgerlichen Parteien sowie des Zentrums und gegen die Stimmen der Sozialdemokratischen Partei die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Allein der Vorsitzende der SPD-Fraktion, OTTO WELS, legte ein mutiges Bekenntnis gegen das berüchtigte Gesetz ab.

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Nationalsozialistische Innenpolitik

Die Innenpolitik des NS-Regimes war gekennzeichnet von Antisemitismus, Gewalt gegen Andersdenkende, Wiederaufleben des Militarismus und damit ist erster Linie ausgerichtet auf Krieg.
Zur Machtausübung baute die NS-Diktatur einen enormen Propagandaapparat auf. Alle Medien waren gleichgeschaltet und auf die Massenmobilisierung ausgerichtet.
Zur Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur bedienten sich die Nationalsozialisten dreier Säulen, der Legalitätsfassade (Akzeptanz durch Notverordnungen und Gesetze), der staatlichen und außerstaatlichen Gewaltausübung und der Propaganda. Diese drei Säulen kennzeichnen sowohl die Innen als auch die Außenpolitik des NS-Regimes.

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Erklärung des Kaisers Franz II. von 1806

FRANZ II. (1768–1835) war der letzte Kaiser des Heiligen Römischen Reichs (1792–1806). Am 6. August 1806 legte er die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches nieder. Seine Beweggründe dafür legte er in einem Schreiben dar. Als FRANZ I. war er seit 1804 erster Kaiser von Österreich.

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Die Karlsbader Beschlüsse

Die Karlsbader Beschlüsse wurden 1819 von den Staaten des Deutschen Bundes zur Sicherung des Metternich-Systems erlassen. Es bestand aus drei Teilen:

  • Bundes-Universitätsgesetz,
  • Bundes-Preßgesetz,
  • Bundes-Untersuchungsgesetz.

Damit sollten alle nationalistischen und demokratischen Bestrebungen im Deutschen Reich ausgeschaltet und Mittel gefunden werden, die entsprechenden „Risikogruppen“ (Studenten, Hochschullehrer, Journalisten etc.) wirkungsvoll zu überwachen.

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Dokumentation

Unter dem Begriff Dokumentation (documentation) versteht man eine geordnete Sammlung von Dokumenten, Daten, Fakten und Informationen zu einem ganz bestimmten Thema. Ein Dokument ist demnach eine Urkunde oder ein ähnliches Schriftstück, das als Beweismittel dienen kann. Sie ist die Nutzbarmachung von Informationen zur weiteren Verwendung mit dem Ziel, die dokumentierten Artikel ordentlich auffindbar zu machen.
Die Erschließung von Informationen ist eine der wesentlichen Aufgaben von Bibliotheken und anderen Dokumentationseinrichtungen. Dort ist die Beschreibung und Verzeichnung bibliografischer und archivarischer Ressourcen zu finden. Ein Mittel dessen ist die Katalogisierung, Katalogisierung bedeutet, dass Dokumentationseinheiten in einen Katalog aufgenommen und geordnet werden.

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Literatur und Arbeitswelt

Die „Gruppe 61“ im Westen und die Bewegung des „Bitterfelder Weges“ im Osten Deutschlands ähnelten sich von ihrem Schreibanlass her – der Beschreibung von Problemen innerhalb der Arbeitswelt – ihre Ergebnisse waren jedoch grundverschieden. Am 31. März 1961, anlässlich des Kongresses „Möglichkeiten und Formen moderner Arbeiter- und Industriedichtung“, gründete sich der „Arbeitskreis für künstlerische Auseinandersetzung mit der industriellen Arbeitswelt“.

Im Juli desselben Jahres gab der Arbeitskreis sich den Namen „Dortmunder Gruppe 61“. 1970 gründete eine Gruppe Hamburger Arbeiterschriftsteller den „Werkkreis Literatur der Arbeitswelt“.

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Nationalkonvent

Nationalkonvent (franz.: Convention nationale) nannte man im
revolutionären Frankreich 1792–95 die Volksvertretung. Sie war die verfassunggebende Versammlung aller Deputierten in der französischen Revolution. Der Nationalkonvent ersetzte die am 3. September 1791 gewählte Nationalversammlung, die am 10. August 1791, nach dem Sturm auf die Tuilerien aufgeöst worden war. Die Exekutive lief seit 1793 über zwei neu gegründete Ausschüsse: den Sicherheitsausschuss und den Wohlfahrtsauschuss.
Zwischen dem April 1793 und Juli 1794 hatten die Jakobiner die Macht im Wohlfahrtsausschuss.

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Verfassung des Deutschen Reiches

Die Frankfurter Paulskirche wird als Wiege der deutschen Demokratie bezeichnet. Erstmals gab sich das deutsche Volk eine auf Freiheit und Gleichheit aller Bürger gerichtete Verfassung. So heißt es: „Vor dem Gesetz gilt kein Unterschied der Stände. Der Adel als Stand ist aufgehoben.“ Der Originaltext ist im Folgenden nachlesbar.

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Reichsdeputationshauptschluss

Der Frieden von Lunéville 1801 beendete den 2. Koalitionskrieg gegen Frankreich. In seiner Folge fasste auf Initiative Frankreichs ein Ausschuss des deutschen Reichstag 1803 den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss: Zur Entschädigung der von der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich betroffenen deutschen Staaten wurde das Reich durch territoriale, staats- und kirchenrechtliche Veränderungen neu geordnet. Fast alle geistlichen Fürstentümer wurden aufgehoben und die Säkularisation des Kirchengutes gestattet. Die Reichsstädte wurden den neu gebildeten Ländern eingegliedert.
Die Folge war eine Reduzierung der Zahl der deutschen Kleinstaaten und eine starke Gebietsvergrößerung einiger Staaten, u. a. Preußens. Das erleichterte später die deutsche Einigung.

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Der Charakter der Reichsverfassung

Die Reichsverfassung von 1871 war keine konstitutionelle Monarchie im eigentlichen Sinne. Weder der Kaiser noch sein Reichskanzler unterlagen einer parlamentarischen Kontrolle. Das politisch wichtigste Amt, das des Reichskanzlers, war ganz auf die Person BISMARCKs zugeschnitten. Allerdings nur dadurch, dass er gleichzeitig auch preußischer Ministerpräsident und Außenminister war, konnte BISMARCK die politische Kontrolle behalten.
Die Verfassung hatte einen starken bundesstaatlichen Charakter. Der Bundesrat, die Vertretung der 25 Einzelstaaten, war verfassungsrechtlich das höchste Organ im Reich. Der Reichstag wurde zwar in allgemeinen und geheimen Wahlen direkt durch das Volk gewählt, besaß aber keine Gesetzesinitiative.

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Umsetzung der Agenda 21

1992 wurde in Rio de Janeiro auf der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) die Agenda 21 formuliert. Der Grundgedanke dieses Programms ist mit dem Begriff nachhaltige Entwicklung am besten beschrieben. Mit dem Nachhaltigkeitskonzept soll den Bedürfnissen der heute lebenden Menschen Rechnung getragen werden, ohne die Lebenschancen zukünftiger Generationen einzuschränken. Die Regierungen haben sich 1992 in Rio de Janeiro verpflichtet, wenn auch nicht völkerrechtlich verbindlich, Nachhaltigkeitsstrategien zu entwickeln. Die Bundesregierung beschloss 2002 eine Nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit 21 Zielvorgaben. Im Kapitel 28 der Agenda 21 wird die besondere Rolle der Kommunen bei der Umsetzung des Leitbildes der nachhaltigen Entwicklung betont. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen die Kommunen ein Handlungsprogramm, die so genannte Lokale Agenda 21, entwickeln. Bis 2002 haben 2 297 Gemeinden in Deutschland (etwa 16 % der Kommunen) einen Beschluss zur Lokalen Agenda 21 gefasst.

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Nachhaltigkeitsstrategie in Deutschland

Ökologische Nachhaltigkeit ist grundlegend darauf gerichtet, die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation zu befriedigen, ohne die Lebenschancen künftiger Generationen zu gefährden.
Der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie in Deutschland liegen mehrere Kriterien zugrunde, so darf die Nutzung einer erneuerbaren Ressource nicht größer sein als ihre Regenerationsrate. Auch die Freisetzung von Stoffen darf nicht größer sein als die Aufnahmefähigkeit der Umwelt. Außerdem muss die Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen so beschränkt werden, dass die Schaffung eines gleichwertigen Ersatzes in Form erneuerbarer Ressourcen ermöglicht wird.
Schließlich muss das Zeitmaß der menschlichen Eingriffe in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem natürlichen Prozess stehen.

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Immanuel Kant

* 22.04.1724 Königsberg (heute Kaliningrad, Russland)
† 12.02.1804 Königsberg

IMMANUEL KANT (eigentlich: IMMANUEL CANT) war ein deutscher Philosoph, der den so genannten kritischen Idealismus begründete und damit zu einem der bedeutendsten Denker der Neuzeit wurde. KANT entwickelte die Ideen der Aufklärung weiter und beeinflusste insbesondere die Philosophen FICHTE, HEGEL und SCHELLING; er gilt als Vollender und zugleich als Überwinder der Philosphie der Aufklärung und fand auch über philosophische Fachkreise hinaus starke Beachtung. Zentrales Thema in seinem Schaffen war seine Erkenntnistheorie, in der er sich mit den Grundlagen der menschlichen Erkenntnis beschäftigte.

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Karl Heinrich Marx

* 05.05.1818 Trier
† 14.03.1883 London

KARL MARX hat die politischen, ökonomischen und kulturellen Verhältnisse in der Welt des 19. und 20. Jahrhunderts nachhaltig beeinflusst. Die Arbeit an seinem Lebenswerk beginnt in London. Hier erscheint der erste Teilband „Zur Kritik der politischen Ökonomie“ und 1867 der erste Band des „Kapital“. Neben seiner wissenschaftlichen Tätigkeit war MARX auch politisch aktiv. Das 1848 in Brüssel veröffentlichte „Kommunistische Manifest“ ist ein brillantes politisches Programm.

Sein dialektischer und historischer Materialismus wurde zur einflussreichsten philosophischen Strömung der Gegenwart.

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Jean-Jacques Rousseau

* 28.06.1712 Genf
† 02.07.1778 Ermenonville bei Paris

JEAN-JACQUES ROUSSEAU war einer der wichtigsten französischen Schriftsteller des 18. Jh. ROUSSEAUs Werk steht zwischen der Aufklärung des 18. Jh., was seine leidenschaftliche Verteidigung der Vernunft und der individuellen Rechte belegt, und der Romantik des frühen 19. Jh., die dem rationellen Denken eine starke subjektive Erfahrung gegenüberstellt. Besonders durch seine Betonung der Willensfreiheit übte er starken Einfluss auf die Psychoanalyse und Existenzphilosophie des 20. Jh. aus. Seine Erziehungstheorie, dargelegt im Émile, führte zur Herausbildung toleranterer und psychologisch orientierter Methoden der Kindererziehung. Stark angeregt durch ROUSSEAU wurde der Pädagoge JOHANN HEINRICH PESTALOZZI. Seine Romane „Die neue Heloise“ und „Bekenntnisse“ übten starken Einfluss auf die französische Literatur der Romantik sowie auf die Schriftsteller J. G. HERDER, J. W. VON GOETHE und F. VON SCHILLER aus. Seine politischen Theorien wirkten besonders auf I. KANT.

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Max Weber

* 21.04.1864 in Erfurt
† 14.06.1920 in München

MAX WEBER gehört zu den „Vätern“ der deutschen Soziologie. Er entwickelte die Kategorie der verstehenden Soziologie. In seinem soziologischen Hauptwerk „Wirtschaft und Gesellschaft“, das er allerdings nicht mehr beenden konnte (es erschien 1922 postum) führte er den Idealtypus als soziologischen Unterscheidungsbegriff ein.

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